Ökologische Leistungen in der GAP attraktiv machen - Weidehaltung fördern

Die Leistungen der Bäuerinnen und Bauern im Bereich des Umwelt-, Klima und Tierschutzes (Ökoregelungen) müssen deutlich besser entlohnt werden als bisher. Dies gilt insbesondere für Grünlandbetriebe mit Weidehaltung. Das fordert die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Dass die bisherigen Prämienhöhen der Ökoregelungen nicht ausreichen, zeigt nach Ansicht der AbL auch die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mitgeteilte Zurückhaltung vieler Betriebe bei der ersten Antragstellung.

Die AbL fordert das BMEL und die Bundesländer auf, sich darauf zu verständigen, die Prämienhöhen der Öko-Regelungen noch in diesem Jahr auf die maximal möglichen 130% zu erhöhen. Sollten darüber hinaus weitere Mittel verbleiben, fordert die AbL, diese ausschließlich für eine Aufstockung der Umverteilungsprämie zur Stärkung kleiner und mittlerer Betriebe einzusetzen. Dies lässt sich auf Basis der vom BMEL im April vorgelegten wirtschaftlichen Lage der landwirtschaftlichen Betriebe gut begründen. Für das kommende Jahr sind die Prämienhöhen von vornherein deutlich zu erhöhen. Das Budget für die Ökoregelungen muss bis 2027 kontinuierlich ansteigen. Es muss zudem noch in diesem Jahr eine zusätzliche Öko-Regelung für die Weidehaltung von Milchkühen beschlossen werden.

Ottmar Ilchmann, Milchviehhalter sowie Landesvorsitzender der AbL Niedersachsen und Mitglied der Fachgruppe GAP des AbL-Bundesverbandes, führt aus: „Wer ernsthaft etwas für den Klima-, Grundwasser- und Artenschutz in der GAP tun möchte, muss endlich damit beginnen, Grünlandbetriebe und die Weidehaltung von Milchkühen in den Öko-Regelungen der GAP angemessen zu honorieren. Die aktuelle Förderung treibt die Kühe von uns Bäuerinnen und Bauern in den Stall statt auf die Weide. Eine zusätzliche Öko-Regelung ist überfällig. Ein Vorschlag, wie ein Kompromiss der verschiedenen Ausgestaltungsvorschläge für eine zusätzliche Öko-Regelung in Bereich Grünland aussehen könnte, liegt bereits seit langem vor.“

„Zurückhaltung bei Ökoregelungen“ hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium mit Blick auf jetzt vorliegende Daten aus den Bundesländern gemeldet und unter anderem mitgeteilt: „Die ersten beiden Jahre der neuen GAP gelten als "Lernphase". Eine Zurückhaltung bei Neuerungen in der Agrarförderung ist daher nicht ungewöhnlich. Die Neuartigkeit der Ökoregelungen gepaart mit den stark veränderten wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen infolge des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine ließ eine Zurückhaltung der Landwirtinnen und Landwirte erwarten.“ Und an anderer Stelle: „Für diese einjährig zu honorierenden Umweltmaßnahmen stehen ab 2023 pro Jahr ca. 1 Mrd. Euro z.B. für Blühstreifen, Brachen, extensives Grünland oder die Bewirtschaftung ohne Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. Die nachträglich von der EU-Kommission ermöglichte Aussetzung wichtiger Grundanforderungen zur Fruchtfolge und zu nichtproduktiven Flächen (v.a. Brachen, aber auch bestehende Hecken) in diesem Jahr, die zu inkohärenten Anforderungen an die Landwirtinnen und Landwirte geführt hat, hat dies verstärkt: Wer an den Öko-Regelungen zu Brachen und Blühstreifen teilnehmen wollte, musste dennoch die Grundanforderung, zuerst 4 Prozent nichtproduktive Flächen zu erbringen, erfüllen. Das hat diese Öko-Regelungen, für die ein wesentlicher Anteil der Mittel vorgesehen war, äußerst unattraktiv gemacht.“

07.06.2023
Von: FebL/PM

Die AbL fordert eine stärkere Förderung der Weidehaltung. Foto: FebL