AbL: GAP bereits in 2023 überarbeiten!

Die Europäische Kommission hat den deutschen GAP-Strategieplan genehmigt. Die AbL fordert eine Überarbeitung bereits in 2023. Bundesländer betonen Möglichkeit zur Unterstützung von Umwelt- und Klimaschutz mit dem Strategieplan. Brandenburg kündigt eine Existenzgründungsunterstützung an.

Die Europäische Kommission hat den deutschen GAP-Strategieplan genehmigt. Damit ist auch formell die EU-rechtliche Grundlage für die Agrarförderung in Deutschland ab 2023 von der EU-Kommission bestätigt. Die AbL fordert eine Überarbeitung bereits in 2023. In ersten Reaktionen betonen mehrere Bundesländer, dass nun unter anderem mehr für den Umwelt- und Klimaschutz getan werden könnte. Das Land Brandenburg kündigt als Neuerung eine Existenzgründungsunterstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte an.

Anlässlich der Genehmigung des GAP-Strategieplanes erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: "Heute geht ein intensiver Verhandlungsprozess zu Ende. Mit dem GAP-Strategieplan unterstützen wir den notwendigen Transformationsprozess der Landwirtschaft, stärken die Resilienz der landwirtschaftlichen Betriebe und helfen der Landwirtschaft, die Folgen der Klimakrise zu bewältigen. Wir stärken die ökologisch nachhaltige Agrarwirtschaft, um auch in Zukunft unsere Ernährung zu sicheren und gleichzeitig die natürlichen Ressourcen zu schützen. Mit der Agrarförderung ab 2023 honorieren wir Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte für Umwelt- und Klimaschutz und tragen dazu bei, die ländlichen Räume zukunftsfest zu machen." Özdemir kündigt eine begleitende Evaluierung bei der Umsetzung des GAP-Strategieplans an, um daraus zu lernen und „um die Agrarförderung noch in dieser Förderperiode zielgenauer auf die Honorierung öffentlicher Leistungen auszurichten. Damit leisten wir auch wichtige Vorarbeiten, um die GAP ab 2027 weiterzuentwickeln und das System der Direktzahlungen durch die Honorierung von Klima- und Umweltleistungen angemessen zu ersetzen."

Der AbL reicht das nicht. „Die GAP ab 2023 bietet für viele landwirtschaftliche Betriebe keine ausreichenden wirtschaftlichen Perspektiven, ist sozial ungerecht und leistet deutlich zu wenig für den Umwelt-, Klima- und Tierschutz. Bereits nach seinem Amtsantritt hat Minister Özdemir die Chance versäumt, die GAP ab 2023 gerechter und ökologischer zu machen. Es reicht daher nicht, dass er jetzt auf die begleitende Evaluierung der GAP und die Reform 2027 verweist. Was es braucht, ist eine klare Aussage, dass die erste Anpassungsmöglichkeit des deutschen GAP-Strategieplanes im Jahr 2023 genutzt wird, um die bisher stark benachteiligten Grünlandbetriebe deutlich zu stärken, die Fördermittel gerechter zu verteilen und den grundlegenden Systemwechsel der GAP ab 2027 für alle landwirtschaftlichen Betriebe planungssicher einzuleiten“ kritisiert der AbL-Bundesvorsitzende Martin Schulz.

Brandenburg kündigt Existenzgründungsunterstützung an

„In der neuen GAP ab 2023 ist mehr Umwelt- und Klimaschutz drin“, erklärt Brandenburgs grüner Landwirtschaftsminister Axel Vogel. „Mit der kontinuierlich steigenden Umschichtung von Mitteln der ersten in die zweite Säule stehen für die Landwirte und die ländlichen Räume mehr Gelder für Maßnahmen zur Artenvielfalt, besseren Wasserqualität sowie für Boden- und Klimaschutz bereit. Mit den neu eingeführten Ökoregelungen sind 25 Prozent der Mittel der ersten Säule Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen in dieser Säule vorbehalten. Ich gehe davon aus, dass die Ökoregelungen durch die bundeseinheitliche Höhe der flächenbezogenen Direktzahlungen gute Anreize für Brandenburger Betriebe bieten, diese Maßnahmen ausgiebig zu nutzen und somit einen Teil der Mittel nach Brandenburg fließen zu lassen“, so Vogel.

Weil sich die wirtschaftliche Situation der ostdeutschen Länder verbessert habe, hätten diese in der zweiten Säule der GAP bei den reinen Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zwar eine Mittelkürzung hinnehmen müssen. Für Berlin und Brandenburg stehe aber durch die Umschichtung von Mitteln aus der ersten in die zweite Säule mit rund 715 Millionen Euro fast derselbe Betrag pro Jahr zur Verfügung wie in der aktuellen Förderperiode. ELER-Förderbereiche wie die Zusammenarbeit, Netzwerkbildung, Bildung, Beratung, einzelbetriebliche Investitionsförderung, Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) und LEADER werden fortgesetzt und teilweise ausgebaut. „Neu ist eine Existenzgründungsunterstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte aus Berlin oder Brandenburg von 75.000 Euro“, heißt es aus dem Landwitschaftsministerium.

Prioritär gefördert werden laut Ministerium bei den Flächenmaßnahmen der 2. Säule in Bandenburg vor allem der Moor- und Klimaschutz (Staustufen), die Biodiversität (extensive Ackernutzung), die Gewässerqualität (Randstreifen und Extensivierung in nährstoffsensiblen Gebieten) sowie der ökologische Landbau mit höheren Fördersätzen. Als einziges Bundesland und Vorreiter biete Brandenburg ab 2023 den kooperativen Ansatz für Natur- und Biodiversitätsschutz in der Regelförderung an, die für die teilnehmenden Betriebe Verwaltungsvereinfachung und neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit bringen.

Baden-Württemberg: Ökolandbau auf 30 bis 40 Prozent der Fläche

„Mit der Genehmigung des nationalen Strategieplans in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 ist endlich der Weg frei, für die Umsetzung der baden-württembergischen Förderprogramme für die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums“, erklärt Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU). Baden-Württemberg setze neue Akzente in den regionalen Förderprogrammen. So liege neben der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und dem Ausbau von regionalen Wertschöpfungsketten ein Fokus auf der Stärkung der umwelt- und klimabezogenen Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft.

„Vor allem die Förderung der Biodiversität im Einklang mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz des Landes und die Reduktion des chemisch-synthetischen Pflanzenschutzes sollen erreicht werden“, betonte Hauk. Zudem habe sich Baden-Württemberg das Ziel gesetzt, den Ökolandbau bis 2030 auf 30 bis 40 Prozent in der Fläche auszuweiten. Die Förderung der Ertragsversicherung im Obst- und Weinbau, die als Förderprogramm in den GAP-Strategieplan integriert wird, soll die Anpassung an den Klimawandel für Obst- und Weinbaubetriebe gewährleisten. Für eine zukunftsfähige Nutztierhaltung werden Änderungen im Agrarinvestitions-Förderprogramm sowie neue Maßnahmen zur Förderung des Tierwohls im Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) vorgesehen. Für die Stärkung des Wissensaustauschs werden neue Maßnahmen in der Weiterbildung angeboten. Ebenso sollen mit den Fördermaßnahmen die Klimaresilienz und der Naturschutz unserer Wälder gestärkt werden. Mit dem Regionalentwicklungsprogramm LEADER, der Naturparkförderung und innovativen Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF) würden die erfolgreichen Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums fortgesetzt.

Mecklenburg-Vorpommern setzt auf Altbewährtes und Neues

„In der zweiten Säule setzen wir in MV auf altbewährte, etablierte Programme, aber auch auf neue Programme, die dabei unterschützen, den Klimawandel aufzuhalten und Biodiversität zu fördern“, betont Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD).

Deshalb habe MV Interventionen wie den Anbau von Paludikulturen, die Moorschonende Stauhaltung, aber auch die Förderung von Extensiväckern mit doppeltem Reihenabstand oder mehrjährige Wildblumenäcker sowie die Förderung von vielfältigen Kulturen mit groß-körnigen Leguminosen im GAP-Strategieplan angemeldet. Neu sei außerdem, dass im Ökolandbau beim Dauergrünland speziell tierhaltende Betriebe unterstützt werden, als Anerkennung für die Leistung der Tiere für die Biodiversität und den Humusaufbau.

Niedersachsen: Fördermittel vorrangig für Nachhaltigkeit und Tierwohl

„Wir nutzen die Spielräume, die die EU-Vorgaben uns bieten, um die europäischen Fördermittel vorrangig für Nachhaltigkeit und Tierwohl einzusetzen. Unser Förderangebot KLARA wird hierfür wichtige Impulse geben. Noch nie standen so viele Mittel für diese Ziele bereit“, erklärt Niedersachsens grüne Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte. Und ihr grüner Amtskollege im Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Christian Meyer ergänzt: „Die Förderung über KLARA ist elementar für mehr Biodiversität und Vielfalt in der Agrarlandschaft. Ich freue mich, dass mit der neuen Förderperiode die ökologischen Schwerpunkte weiter ausgebaut werden. Wir können in den nächsten Jahren Akzente setzen etwa im Hochwasserschutz, bei der biologischen Vielfalt und der Naturnahen Entwicklung der Oberflächengewässer. Die Mittel für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) zu Biodiversität und Wasser umfassen mehr als 10 Prozent des ELER-Budgets in Niedersachsen. Das ist ein wichtiges Signal.“

Das Förderkonzept „KLARA 2023-2027“ steht für „Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt und regionale Akteur:innen“ und umfasst laut Ministerium eine große Bandbreite von neuen und etablierten Förderinstrumenten. Mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen sei es zudem gelungen, spezielle länderspezifische Bedarfe zu adressieren.

Die Themen biologische Vielfalt, Umwelt und Klima erhalten laut Ministerium einen deutlich höheren Stellenwert als bisher. Auf Interventionen mit diesen Zielsetzungen würden mehr als die Hälfte der vorhandenen ELER-Mittel entfallen. Dem Schutz von Mooren und Moorböden werde dabei ein wichtiger Stellenwert eingeräumt. Weitere Mittel stünden für die Unterstützung von Transformationsprozessen in der Landwirtschaft hin zu nachhaltigerem Wirtschaften durch Investitions-, Beratungs-, Kooperations- und Tierwohlmaßnahmen sowie die Innovationsförderung EIP-Agri zur Verfügung. Zu den Tierwohlmaßnahmen gehöre in Niedersachsen und Hamburg zukünftig auch die neue Fördermaßnahme der Sommerweidehaltung. Die Stärkung der ländlichen Räume bleibe in Niedersachsen weiter ein wichtiger Förderbereich.

Bayern: Endlich Planungsicherheit

„Endlich Planungssicherheit für unsere Landwirte“, kommentiert Bayerns Landwirtschaftsminsiterin Michaela Kaniber (CSU) die Genehmigung durch die EU-Kommission. „Auch wenn der Weg zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Deutschland nicht leicht war und wir uns in einigen Punkten mehr gewünscht hätten: Wir können damit die wichtigen und bewährten bayerischen Programme wie das Kulturlandschaftsprogramm und unser umfangreiches Bündel an Maßnahmen ohne größere Brüche weiter anbieten. Wir unterstützen damit auch künftig unsere bayerischen Bäuerinnen und Bauern und ihre Familienbetriebe zielgerichtet, passgenau auf unsere Strukturen und Regionen“, sagte die Ministerin.

Als Beispiele nannte Kaniber die „deutliche Steigerung“ der Förderung der ersten Hektare von sieben auf zwölf Prozent des Direktzahlungsbudgets. Auch die Verdreifachung der Förderung von Junglandwirten oder die Prämien für kleine Feldstücke unterstützt nach ihren Worten besonders die bayerischen Strukturen. Um kleine Betriebe besonders zu stärken, bietet Bayern einen Strukturzuschlag für kleine Flächen an. „Wir haben damit ein umfangreiches und schlagkräftiges Angebot für alle Betriebe, alle Regionen und alle Naturlebensräume unseres Landes zusammengestellt. Ich bin froh, dass wir beim Ringen um Details die Kommission, den Bund und die Länder bei wichtigen Fragen überzeugen konnten. Damit ist auch der Weg endlich frei für die flächendeckende Einführung der Mehrgefahrenversicherung in Bayern“, so Kaniber.