Verbände fordern mehr Unterstützung für das multifunktionale DAUERgrünland in der GAP ab 2024

DAUERgrünland ist multifunktional und kein Landnutzungstyp erbringt mehr Wohlfahrtsleistungen. Nur bei regelmäßiger Nutzung als Wiesen, Weiden oder der kombinierten Nutzung in Form der Mähweide können alle Funktionen erfüllt werden. Die Stärkung der Grünlandwirtschaft, unabhängig ob sie konventionell/nachhaltig optimal oder ökologisch erfolgt, ist deshalb dringend notwendig und das erfordert eine Verbesserung des Förderangebotes für DAUERgrünland. Das schreibt der Deutsche Grünlandverband in einem von zahlreichen Verbänden unterstützten und jetzt veröffentlichten Positionspapier.

Bund und Länder müssen laut dem Positionspapier die Leistungen der Grünlandwirtschaft bei den Eco Schemes (Ökoregelungen) besser und differenzierter anerkennen. Ohne stärkere finanzielle staatliche Unterstützung sei die ökonomische Stabilität vor allem der Betriebe mit hohem Grünlandanteil nicht mehr gegeben. Mit der Nutzungsaufgabe seien  die Schutz-, Erholungs- und Bildungsfunktionen nicht mehr zu erfüllen. Aber das mache gerade den multifunktionalen Charakter dieser Landnutzungsform aus.

Damit die Grünlandwirtschaft eine Zukunft hat, darf sie nach Ansicht der Verbände in den Eco Schemes nicht weiter unterrepräsentiert bleiben. Sie fordern Bund und Länder daher auf, bereits in 2024 und nicht erst 2025 mehr Ökoregelungen für das Grünland anzubieten.

Zu den konkreten Forderungen heißt es in dem Papier:

Wir fordern bei den Eco Schemes drei zusätzliche Regelungen

1. „Klima- und Biodiversitätsschutz durch regenerative DAUERgrünlandwirtschaft"

Zuwendungsvoraussetzungen:
Alle landwirtschaftlichen Flächen, die langjährig, ununterbrochen, mindestens aber 5 Jahre als DAUERgrünland, d.h., ohne mechanischen Eingriff in den Boden durch Pflügen und Narbenzerstörung zur Schaffung eines Saatbettes für eine Neuansaat bewirtschaftet worden sind.
Grünlanderneuerung wie auch Wiederherstellung eines geschlossenen Pflanzenbestandes nach entstandenen Narbenschäden, z.B. durch Wild o.a., darf nur mit Nachsaat und bei Notwendigkeit nach nicht wendender Bodenbearbeitung erfolgen. Diese Wirtschaftsweise ist aktiver, natürlicher Klimaschutz im Sinne der Klimaschutzstrategie!
Grundsätzlich muss diese Ökoregelung (Eco Scheme) für einzelne Flächen wie auch für das gesamte Grünland eines Betriebes offen stehen und auch die Flächen einbeziehen, für die ein verordnungsrechtliches Pflugverbot besteht.
Zwölf Fachverbände der Verbändeplattform GRÜNLAND haben diesen Vorschlag mit Zuwendungsvoraussetzungen und Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Ökoregelungen bereits im März 2023 der Agrarministerkonferenz unterbreitet, weil damit Klima wie auch Biodiversität gleichermaßen geschützt würden!
Wir erwarten, dem Vorschlag des Deutschen Bauernverbandes folgend, eine Beihilfehöhe von 90 €/ha und Jahr.

2. „Weideprämie für Milchvieh und Nachzucht“

Sie ist besonders für Milchviehbetriebe mit produktivem Grünland eine Honorierung des Tierwohls und des Grünlandschutzes und kann als Ökoregelung in allen Bundesländern in Anspruch genommen werden.
Die Beihilfe muss an eine ausreichende Weidefläche/Tier gebunden sein. Hierfür ist eine Beihilfe von mindestens 80 €/RGV und Jahr erforderlich.

3. Grünlandbasierte Fütterung des Milchviehs

Die Umstellung der Grobfutterration von vorherrschend Maissilage auf vorherrschend Grassilage und/oder Heu und/oder Frischfutter vom Grünland ist verbunden mit höheren Grobfutterkosten und einer geringeren Milchleistung/Kuh.
Es wäre eine Ökoregelung, die zum Klima- wie auch Grünlandschutz und damit der Erhaltung der Biodiversität gleichermaßen beiträgt, dem Tierwohl dient und zur Einsparung von Ackerland für die Tierernährung führt.
Die kalkulierten Grobfuttermehrkosten und der Leistungsverlust rechtfertigen eine Beihilfe von mindestens 150 €/ha jährlich.

Zu den auf der Agrar-Amtschefkonferenz von Bund und Ländern am 26. Juni diskutierten Änderungsoptionen für ein erweitertes und bereits ab 2024 wirksames Angebot an Ökoregelungen für das Grünland sowie zu den beabsichtigten Änderungen des deutschen GAP-Strategieplanes im Bereich der Eco Schemes, wie sie der EU- Kommission für den 1. Änderungsantrag zur informellen Abstimmung bereits übermittelt wurden, positionieren wir uns wie folgt:

  • Die zusätzliche Flexibilität, d. h., die Erhöhung bei den Einheitsbeträgen auch für 2024, ggf. auch in den Folgejahren, auf 130 Prozent für alle Ökoregelungen, unterstützen wir.
  • ÖR 4:
    Unterstützung findet unsererseits die
    - Streichung der 40-Tage-Regelung beim Mindestbesatz von 0,3 RGV/ha,
    - Vereinfachung des Haltungszeitraumes vom 01. Januar bis zum 31. Dezember statt bisher zum 30. September,
    - Vorgabe, dass ein im Jahresdurchschnitt vorhandener Viehbesatz für die Zielsetzung genügt,
    - Bagatelllösung von bis zu 500 m2/Betrieb für unbeabsichtigtes Pflügen im Antragsjahr und
    - Klarstellung, dass Lämmer bei der für Schafe/Ziegen geltenden RGV enthalten sind.
    Zusätzliche Forderung unsererseits:
    - Beim Viehbesatz muss die Hauptfutterfläche statt Dauergrünland die Bezugs- fläche für den durchschnittlichen Viehbesatz werden.
    - Eine Ausnahmeregelung für reine Alm-/Alpbetriebe (Almgenossenschaften) für einen geringeren Mindestviehbesatz als 0,3 RGV/ha, da diese nur zu einem Drittel des Jahres Tiere halten können. Hier kann nur ein Mindesttierbesatz von 0,15 RGV/ha gewährleistet werden.
  • Neue ÖR (Bund/Länder-Vorschlag):
    Maximal zwei Schnitte/Jahr, Beweidung ist möglich.
    Unterstützung unsererseits:
    Damit würde eine effiziente Mähweidewirtschaft unterstützt und den Milchviehbetrieben kann damit, wenn auch nur für einen Teil ihrer Flächen, eine annehmbare ÖR angeboten werden.
    Zusätzliche Forderung:
    Wir fordern die Ergänzung: "auch in Form der Mähweidewirtschaft", weil durch diese Ergänzung ein spezifischer Beitrag zur Erhaltung/Entwicklung der Biodiversität des Grünlandes sowie zum Tierwohl geleistet werden kann.

Unsere generellen Forderungen:
- Diese Änderungen/Ergänzungen müssen mit höheren Beihilfen angeboten werden, als vergleichbare Agrarumweltmaßnahmen in der 2. Säule in einigen Bundesländern.
- Die geplante Absenkung der Einheitsbeträge für die ÖR4 ab 2024 und die ÖR5 ab 2025 sollte im Hinblick auf die gewünschte Kontinuität der Inanspruchnahme und die stark gestiegenen Kosten in den Betrieben unbedingt überprüft und korrigiert werden.
- Verringerung der Bürokratie, weil immer mehr viehhaltende und vor allem kleinere Betriebe wegen der hohen bürokratischen Hürden aufgeben und damit vor allem die schwer zu bewirtschaftenden aber ökologisch sehr wertvollen Klein- und Splitterflächen sowie Rodungsinseln aus der Nutzung fallen.

Das Positionspapier unterstützen: Deutscher Grünlandverband, Arbeitsgemeinschaft Futtersaaten, Futterbau und Futterkonservierung e.V., Interessenverband Milcherzeuger e.V., Arge Heumilch Deutschland, Bundesverband Deutscher Galloway-Züchter e.V., Bundesverband Deutscher Angus-Halter e.V., Almwirtschaftlicher Verein Oberbayern e.V., Alpwirtschaftlicher Verein im Allgäu e.V., Forum Pro Schwarzwaldbauern e.V., Landschafts-Förderverein Nuthe-Nieplitz- Niederung e.V., Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V., Naturpark Thüringer Wald e.V., Bundesfachverband Landwirtschaftlicher Trocknungswerke Deutschland e.V.