Landwirtschaftsministerinnen und -minister sehen sich vom Bund in ihren Entscheidungsmöglichkeiten beschnitten

Die Agrarministerinnen und -minister von fünf Länderregierungen mit Unionsbeteiligung fordern vom Bund den Erhalt ihrer agrarstrukturellen Entscheidungsmöglichkeiten, darunter auch Werner Schwarz (CDU), Landwirtschaftsminister von Schleswig-Holstein. Der in diesem Zusammenhang auch erklärt, die vom Bund vorgelegten Entwürfe für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sowie die geplanten Änderungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nicht mittragen zu wollen. Das teilt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (stmelf) mit.

Die Agrarministerinnen und -minister von Baden-Württemberg (grün-schwarz regiert), Bayern (CSU und Freie Wähler), Nordrhein-Westfalen (schwarz-grün), Sachsen-Anhalt (schwarz-rot-gelb) und Schleswig-Holstein (schwarz-grün) fordern laut stmelf in einem gemeinsamen Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir den Erhalt ihrer agrarstrukturellen Entscheidungsmöglichkeiten beim Umbau der Nutztierhaltung.

Der Bund plant, den Umbau der Tierhaltung mit einem Bundesprogramm zu flankieren und hatte die Länder kürzlich informiert, wie der von der Regierung im Koalitionsvertrag festgeschriebene Umbau in Deutschland umgesetzt und finanziert werden soll, so das stmelf. Ausgeglichen werden sollen demnach neben den Investitionen auch die laufenden Mehraufwendungen der Landwirte. Finanzierung und Abwicklung erfolgen über den Bund. Dies sei ein zwingender Baustein, um die Herausforderungen mit der Landwirtschaft gemeinsam umsetzen zu können, heißt es vom Bund.

Mit der Entscheidung, die Investitionsförderung als reines Bundesprogramm auszugestalten, übernimmt nach Ansicht der genannten Agrarministerien die Bundesregierung die bei den Ländern liegende Zuständigkeit für die Agrarstruktur. Eine transparente Abstimmung dazu sei nicht erfolgt. „Diese Vorgehensweise empfinden wir als irritierend, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Bund und Länder auf der Herbst-AMK eine transparente und partizipative Kommunikation vereinbart haben“, heißt es im Schreiben der Länder.

Der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) erklärt: „Die Herausnahme der Finanzmittel zum Umbau der Tierhaltung aus der Gemeinschaftsaufgabe für Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) ist kontraproduktiv. Der Bund missachtet damit die originäre Aufgabe der Länder für die Agrarstruktur. Die strukturellen Besonderheiten der Länder müssen Berücksichtigung finden, dies gilt insbesondere für die Tierhaltung.“

Sven Schulze (CDU), Landwirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt und Vorsitzender der Agrarministerkonferenz (AMK), sagt: „Was auf den ersten Blick nach einer Entlastung der Länderfinanzen aussieht, kommt einem Aushöhlen der Kompetenzen der Länder gleich und ist nicht hinnehmbar. Die Länder hätten kein Mitspracherecht mehr, wenn es darum geht, die Bedingungen einer Förderung festzulegen. Damit läge es allein in der Hand des Bundes, zu entscheiden, wer finanzielle Unterstützung erhält. Dabei ist die Verbesserung der Agrarstruktur originäre Aufgabe der Länder.“

Michaela Kaniber (CSU), Bayerische Landwirtschaftsministerin erklärt: „Wir Länder wollen auch in Zukunft die Investitionsförderung für unsere Tierhaltungsbetriebe in eigener Hand behalten. Nur so ist gewährleistet, dass die strukturellen Besonderheiten in den Ländern abgebildet werden. Ein einziges Bundesprogramm, das für kleinere süddeutsche Strukturen ebenso gelten würde wie für ost- oder norddeutsche, kann dies niemals leisten.“

Und Werner Schwarz (CDU), Landwirtschaftsminister von Schleswig-Holstein, äußert: „Die tierhaltenden Betriebe sind bereit, ihre Tierhaltung nachhaltig und gesellschaftlich akzeptiert umzubauen. Doch Ihnen fehlt derzeit weiterhin die Perspektive und Planungssicherheit. Die vom Bund vorgelegten Entwürfe für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sowie die geplanten Änderungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sind rechtlich fragwürdig und werden in dieser Form von Schleswig-Holstein nicht mitgetragen. Die vorgesehenen Regelungen würden nicht nur die Schweinehaltung in Deutschland weiter schwächen, sondern auch das bestehende, praxisbewährte Initiative-Tierwohl-System des Lebensmitteleinzelhandels sowie das damit verbundene Finanzierungssystem gefährden. Bislang fehlt ein verbindliches Gesamtkonzept, das die grundlegenden Voraussetzungen zur Finanzierung der Stallumbauten und der höheren laufenden Kosten sowie Fragen zur Änderung des Genehmigungsrechts klärt. Eine nachhaltige Transformation der Nutztierhaltung kann nur auf Grundlage der Vorschläge der Borchert-Kommission erfolgreich umgesetzt werden.“

Am 7. November standen das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auch auf der Tagesordnung des nicht öffentlich tagenden Agrarausschusses des Bundesrates. Ob Schwarz seine ablehnende Haltung auch dort, womöglich auch da im Schulterschluss mit anderen Landesregierungen mit Unionsbeteiligung, geäußert hat und die Entwürfe des Bundes abgelehnt wurden, dazu ist bisher offiziell nichts bekannt, es wäre aber naheliegend und nicht überraschend.

08.11.2022
Von: FebL/PM

Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein trägt den Entwurf des Bundes zur Tierhaltungskennzeichnung nicht mit. Foto: Frank Peter