Die Pläne des Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) zur Tierhaltungskennzeichnung, wie sie jetzt von agrarheute öffentlich gemacht wurden und Gegenstand eines nicht-öffentlichen Gesprächs des BMEL mit Landwirtschaftsverbänden waren, haben sowohl von landwirtschaftlicher als auch von Tierschutzseite deutliche Kritik erfahren.
Laut agrarheute soll sich die neue Kennzeichnung, die zunächst nur für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch gelten soll, an der EU-weit geltenden Eierkennzeichnung (O bis 3) orientieren und soll somit die folgenden vier Haltungsstufen enthalten:
Die Sauenhaltung, Transport und Schlachtung sind nicht Gegenstand der geplanten Kennzeichnung. Ein konkreter Referentenentwurf über die BMEL-Pläne soll bis Ende April vorgelegt werden.
„Für konventionelle Tierhalter bedeuten die Pläne, dass sie die höchste Stufe nicht erreichen können, egal wie tiergerecht sie ihre Ställe umgebaut haben oder umbauen wollen“, erklärt der AbL-Bundesvorsitzende Martin Schulz. Ferner bemängelt er, dass sich die Kennzeichnung nur auf die Mast bezieht. „Gerade die Sauenhalter brauchen aber eine Perspektive“, so Schulz. Von den von der Borchert-Kommission im Konsens vorgeschlagenen Empfehlungen zum Umbau der Nutztierhaltung seien diese Pläne deutlich entfernt und es sei zu befürchten, dass der dort erzielte Konsens zum flächendeckenden Umbau der Nutztierhaltung damit aufs Spiel gesetzt werde, zumal auch noch kein Finanzierungskonzept vorliege. „Das wird der Sache nicht gerecht, eine gesellschaftlich akzeptierte Nutztierhaltung zu bekommen und alle Beteiligten mitzunehmen“, so Schulz.
Kritik kommt mit Blick auf die Veröffentlichung von agrarheute auch von Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Die dort vorgestellten Pläne entsprechen ins keinster Weise dem Inhalt des Koalitionsvertrags. Wer Transport und Schlachtung außen vor lässt, der macht es sich nicht nur zu einfach, sondern täuscht auch die Verbraucher und blendet bewusst jene wichtigen Bereiche aus, in denen Tierqual zum Alltag gehört. Der Verweis auf das Ordnungsrecht ist ein Ablenkungsmanöver, mit dem das Ministerium auf Zeit spielen will. Der Deutsche Tierschutzbund erwartet, dass sich das BMEL und die Bundesregierung an Geist und Inhalt des Koalitionsvertrags halten“, so Schröder. Transport und Schlachtung sollen nach Äußerungen aus dem BMEL per Ordnungsrecht geregelt werden.
Die in den BMEL-Plänen vorgesehene Ausgestaltung der Haltungsstufen bewertet die Tierschutzorganisation PROVIEH als „soliden Aufschlag für die weitere Ausarbeitung, fehlende Anforderungen für Transport und Schlachtung wären allerdings ein Bruch des Koalitionsvertrages“, heißt es auch hier. Auch die Orientierung an der Eierkennzeichnung sieht PROVIEH sehr kritisch. Ein visionäres Zielbild einer wirklichen Freilandhaltung finde sich somit nicht im Kennzeichen wieder. Stattdessen werde die EU-Ökoverordnung als Goldstandard von Tierhaltung manifestiert.
Zufrieden mit dem Konzept zeigen sich hingegen die Ökoverbände, wie top agrar meldet. Sie erhalten im Vergleich zu den Vorgängermodellen jetzt die von ihnen immer geforderte eigene Haltungsstufe. „Die Grundausrichtung ist richtig und begrüßenswert“, sagt Gerald Wehde von Bioland laut top agrar. Über die Anlehnung an die Eier sei die Kennzeichnung einfach zu verstehen und EU-konform, argumentiert er. Die Unterschiede innerhalb der Bio-Tierhaltung könnten über die Verbandslogos noch ausgelobt werden, erläutert er.