Ausdrücklich begrüßt und als „gute Nachricht“ bezeichnet hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) das Ergebnis der Prüfung des vom BMEL zur Notifizierung vorgelegten Gesetzentwurfs zur Tierhaltungskennzeichnung durch die EU-Kommission, das da lautet: keine Bedenken. In einer Mittelung weist das BMEL dabei erneut darauf hin, dass das Gesamtvorhaben zukunftsfeste Tierhaltung neben der verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung drei weitere zentrale Bausteine umfasst: Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht, ein Förderkonzept für den Umbau hin zu tiergerechteren Ställen und bessere Regelungen im Tierschutzrecht. Und mit Verweis auf die laufenden Beratungen im Bundestag gibt das BMEL einen weiteren Hinweis: Wesentliche Änderungen im parlamentarischen Verfahren können eine erneute Notifizierungspflicht auslösen.
Doch nicht nur im parlamentarischen Verfahren, auch in den Reihen der Ampel-Koalition, sondern auch im Rahmen der Grünen Woche wurden zahlreiche Änderungswünsche genannt.
„Der Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung muss besser werden – daran arbeiten wir", twittert beispielsweise die SPD-Bundestagfraktion. In der Koalition und darüber hinaus wird diskutiert, den Geltungsbereich der geplanten Pflicht zur Haltungsformkennzeichnung und deren Abdeckung zu erweitern, die Möglichkeit zu geben, Produkte der höheren Haltungsbedingungen unter einer niedrigeren Haltungsstufe zu vermarkten (Downgrading), die Haltungsformen um Tierwohlkriterien zu ergänzen und ein Nebeneinander der staatlichen Kennzeichnung mit privatwirtschaftlichen Ansätzen wie die der Initiative Tierwohl (ITW) zu gewährleisten.
Deutliche Nachbesserungen beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz forderten Vertreter des Bauernverbandes (DBV) beispielsweise im Rahmen der Grünen Woche auf dem Fachforum Milch des DBV. Nach Ansicht des Leiters des Milcheinkaufs der Molkerei Zott, Christian Schramm, sollte die staatliche Haltungskennzeichnung am besten gar nicht kommen. Er bemängelte unter anderem, dass von den heimischen Betrieben jetzt höhere Anforderungen zu leisten seien, die ausländische Wettbewerber wegen fehlender Kennzeichnungspflicht nicht leisten müssten. Der „Konstruktionsfehler bei Schweinen“ dürfe sich bei der Milch nicht wiederholen.
Nach den Plänen der Koalition sollen die Finanzierungsfragen bis Ende März geklärt und das Gesetzespaket aus Tierhaltungskennzeichnung sowie Anpassung des Bau- und Umweltrechts bis zur Sommerpause beschlossen werden. Das angekündigte Bundesprogramm zur Finanzierung von Um- und Neubauten soll im Herbst folgen.