AbL zum Bundesprogramm Tierwohl

Das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung soll Investitionen in zukunftsfeste Stallbaumaßnahmen fördern. Darüber hinaus sollen auch die laufenden Mehrkosten, die durch eine besonders tier- und umweltgerechte Tierhaltung entstehen, gefördert werden. Neben der Erfüllung von haltungsbezogenen Kriterien werden hier insbesondere auch Tierwohlindikatoren wie beispielsweise ein intakter Ringelschwanz in der Schweinehaltung berücksichtigt. Das Programm umfasst für das Jahr 2023 150 Millionen, die voraussichtlich frühestens im Herbst ausgezahlt werden können. Vorgesehen ist, 100 Millionen für Investitionen zu nutzen, und 50 Millionen für laufende Mehrkosten.

In ihrer am 11. Januar eingereichten Stellungnahme schreibt die AbL: „Die AbL begrüßt sehr, dass das BMEL einen Entwurf des Bundesprogramm zur Förderung des Umbaues der Tierhaltung vorgelegt hat. Sie begrüßt insbesondere, dass Tierwohlkriterien mit in das Programm aufgenommen wurden, dass laufende Mehrkosten (konsumtive Kosten) ebenfalls gefördert werden, sowie die Integration der Förderung der Sauenhaltung ins Bundesprogramm. Weiter begrüßt die AbL die Einführung von Bestandsobergrenzen (200 Sauen- und 3.000 Mastplätze) in der Förderung, was insbesondere angesichts der begrenzten Mittel von 150 Millionen Euro sinnvoll ist. Gleichzeitig können durch die 150 Millionen Euro nur ein kleiner Teil der Schweinehaltung gefördert werden, der Betrag wird bei Weitem nicht für alle Betriebe für den Umbau ausreichen. Die angedachte Laufzeit von 10 Jahren für die Förderung stellt eine untere Grenze dar. Denn sie bietet nur ein Minimum an Planungssicherheit im Hinblick auf die erheblichen finanziellen Leistungen, die die Betriebe beim Umbau der Tierhaltung erbringen müssen. Das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung – die Borchert Kommission - hatte sich für garantierte Förderlaufzeiten von 20 Jahren ausgesprochen.“

Sie fordert das BMEl zu prüfen, ob die Aufteilung in 2/3 investive Kosten und 1/3 konsumtive Kosten sinnvoll sei. Damit fiele der Anteil für die Förderung der laufenden Mehrkosten für den Betrieb argterechter Haltungssysteme relativ gering aus. Aus Sicht der AbL werden die Betriebe ihre Ställe nur umbauen, wenn sie langfristig ihre höheren Mehrkosten decken können. Die Ermittlung der Mehrkosten durch eine unabhängige wissenschaftliche Stelle wie das Thünen-Institut für einen typischen Betrieb wird begrüßt.

Eins der Tierwohlkriterien des Bundesprogramms sind die intakten Ringelschwänze. Dazu sagt die AbL: „Der aktuelle Entwurf des Bundesprogramms sieht vor, dass ab Stufe 3 in den höheren Stufen 80 Prozent der Schweine intakte Ringelschwänze haben müssen. Die Forderung nach intakten unkupierten Ringelschwänzen ist grundsätzlich richtig, zeigt aber gleichzeitig einen Bedarf nach ausreichend Ferkeln mit intakten Ringelschwänzen, was wiederum die Bedeutung einer der Förderung für die Sauenhaltung in den höheren Stufen deutlich macht. Denn ohne ausreichend Ferkel mit intaktem Ringelschwanz gibt es auch nicht genug Mastschweine mit Ringelschwanz. Vor allem unter dem Aspekt, dass die Sauenhaltung bislang in der Tierhaltungskennzeichnung noch ausgespart werden soll, ist es essentiell, dass Sauen- und Ferkelaufzuchtbetriebe Zugang zur Förderung durch das Bundesprogramm bekommen“

Die AbL kritisiert an dem Entwurf, dass es die Vorgabe von 8,5 m2 Platz für freies Abferkeln vorsieht. Aus fachlicher Sicht würden 7,5 m² reichen. Bliebe es bei 8,5 m², würden Betriebe, die bereits ihre Ställe entsprechend der üblichen fachlichen Praxis einer artgerechten freien Abferkelung eingerichtet haben, zu erneuten nicht sachgerechten Umbauten gezwungen.

Die AbL fordert eine Umstellungs- und Bauberatung verpflichtend einzuführend, und diese finanziell zu unterstützen. Weiter fordert sie eine Umstellungsförderung, falls es während Um- oder Neubauten zu Produktionsausfällen kommt. Als letztes fordert sie eine Zertifizierungsförderung (analog zur Zertifizierungsförderung bei den Biobetrieben) einzuführen.