Gesetz auf keinen Fall länger rauszögern

Im Deutschen Bundestag soll heute (nach 21.00 Uhr laut Tagesordnung der aktuell laufenden  Bundestagsdebatte) die Verlängerung der Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes zum März 2026 beschlossen werden - geht es nach einem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines „Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes“ (21/327). Zur Abstimmung steht auch ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem gefordert wird, die staatliche Tierhaltungskennzeichnungspflicht für frisches Schweinefleisch wie ursprünglich geplant ab 1. August 2025 beizubehalten. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) fordert, das Gesetz auf keinen Fall über den März 2026 hinaus zu verzögern. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) kritisiert die geplante Verschiebung um 7 Monate auf den 1. März 2026.

Schulz: Tierwohlstandards nicht weiter schleifen

Martin Schulz, Schweinemäster und Bundesvorsitzender der AbL, sagt: “Der Bundestag muss sicherstellen, dass das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz im März 2026 dann auch schlussendlich in Kraft tritt. Das bietet uns Bäuerinnen und Bauern Planungssicherheit und den Verbraucher:innen eine klare Nachvollziehbarkeit der Kennzeichnung, die dann einheitlich ist. Die Zeit muss genutzt werden, um Mängel im Gesetz zu beheben.“ Dazu gehören aus Sicht der AbL, dass Fleisch aus einer höheren Haltungsstufe als niedrigere deklariert und verkauft werden dürfen. Dieses Downgrading ermöglicht, dass Fleisch, das wegen Engpässen nicht in der entsprechenden Stufe abgesetzt werden kann, überhaupt vermarktet werden kann. „Es muss ein staatliches Registrierungssystem etabliert werden, dass bundesweit einheitlich ist. Auch braucht es ein Kontrollsystem, wobei es sinnvoll ist, auf bestehende Strukturen wie etwa in der Biobranche zurückzugreifen, um Doppeltkontrollen zu vermeiden. Der Bundestag muss außerdem sicherstellen, dass die Tierwohlstandards nicht weiter geschliffen werden und etwa in der Stufe 3 der Stallplatz von 1,3 m² keinesfalls weiter abgesenkt wird“, so Schulz.
Die AbL hält des Weiteren eine staatlich langfristige Förderung erst ab Stufe 3 für sinnvoll und fordert die Bundesregierung auf, die Tierhalterinnen und Tierhalter nicht weiter zu verunsichern, sondern rasch die Pflöcke für die Förderung der laufenden Mehrkosten einzuschlagen. „Die AbL fordert, dass neben der Verbesserung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes der Umbau der gesamten Tierhaltung auf Grundlage des Konzepts der Borchert-Kommission zügig angeschoben und umgesetzt wird. Tierhalterinnen und Tierhalter brauchen einen Planungssicherheit und wirtschaftliche Perspektiven. Das ist eine wesentliche Voraussetzung, dass Hofnachfolger und junge Menschen in die Landwirtschaft einsteigen“, erklärt der AbL-Vorsitzende.

BÖLW: Empfehlungen der Borchert-Kommission sollten weiterhin Richtschnur sein

Der BÖLW kritisiert die von den Regierungsfraktionen geplante Abstimmung zwecks Verschiebung der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung um 7 Monate auf den 1. März 2026. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollen wissen können, wie ein Tier gehalten wurde. Die verpflichtende Kennzeichnung ist dafür das richtige Instrument. Sie muss so schnell wie möglich kommen. Bäuerinnen und Bauern, Lebensmittelverbeiter und der Handel haben sich bereits darauf eingestellt und brauchen verlässliche Vorgaben, um in den Umbau der Tierhaltung investieren zu können“, kommentiert Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des BÖLW.
Bundeslandwirtschaftsminister Rainer müsse bei der avisierten Überarbeitung des Gesetzes zur Haltungskennzeichnung sinnlose Bürokratielasten für Bio-Betriebe ausschließen. „Es darf keine zweite Betriebsdateneingabe für Bio-Höfe erforderlich sein, um die Stufe 5 der Kennzeichnung für eine Bio-Tierhaltung verwenden zu dürfen. Aktuell wird eine doppelte Dateneingabe verlangt, obwohl die Biozertifikate der Höfe tagesaktuell online verfügbar sind. Wir begrüßen die von der Koalition geplante Ausweitung der Kennzeichnung über die gesamte Lebensphase der Tiere, auf weitere Tierarten wie Rinder und Geflügel sowie auf den Bereich der Außer-Haus-Versorgung. Die Empfehlungen der Borchert-Kommission zum Umbau der Tierhaltung sollten weiterhin Richtschnur sein, auch für den Bereich der Umbau-Förderung. Diese sollte nur für die zukunftsfähigen Stufen greifen: 3,4 und 5", erklärt Röhrig.