Die BaFin sieht bei der BayWa Anhaltspunkte für Verstoß gegen Finanzvorschriften

Der BayWa und ihren Aktionären droht weiter Ungemach. Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die BayWa Aktiengesellschaft gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Daher hat sie am 29. Oktober 2024 eine Prüfung des Konzernabschlusses der BayWa Aktiengesellschaft zum Stichtag 31. Dezember 2023 und des zugehörigen Konzernlageberichts angeordnet.

Die Prüfung wurde laut BaFin angeordnet, da die Darstellung der Finanzlage und der Risiken aus der Finanzierung des Konzerns sowie die Darstellung der Risikomanagementziele und -methoden im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht möglicherweise fehlerhaft sind. Unternehmen müssen in ihrem Konzernabschluss und im Konzernlagebericht die Finanzlage und die Risiken aus der Finanzierung des Konzerns darstellen. Sie müssen darin zudem auf ihre Risikomanagementziele und -methoden eingehen.

Dazu gehört die Pflicht, das Liquiditätsrisiko zu beschreiben, also das Risiko, dass das Unternehmen seine Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich erfüllen kann. Dies schließt das Refinanzierungsrisiko ein.

Außerdem müssen die Unternehmen das Risiko darstellen, dass sich Marktpreise oder Faktoren, die diese beeinflussen, verändern. Dies umfasst auch Risiken aus Zinssatzänderungen.

Experten werfen Vorstand und Aufsichtsrat, in dem auch der Bauernverbands-Präsident Rukwied sitzt, schon seit längerem vor, beim Risikomanagement versagt zu haben.

Die Aktie des Konzerns verliert aktuell kontinuierlich an Wert. Heute sollen die neuen Quartalszahlen veröffentlicht werden.