EEG-Novelle: Baden-Württemberg setzt sich für Biogas und Agri-PV auf Grünland ein

Am 20. Mai 2022 hat der Bundesrat eine ausführliche Stellungnahme zu den von der Bundesregierung geplanten Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen (Stichwort: Osterpaket). Für den im grün-schwarz regierten Baden-Württemberg zuständigen Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) ein wichtiger Schritt für die dringend notwendige Energiewende, bei dem er insbesondere die Verbesserung der Rahmenbedingung für Güllekleinanlagen sowie die Agri-Photovoltaik hervorhebt. Mit Sorge sieht er die Freiflächenphotovoltaik.

„Die heutige Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor sehen wir als einen wichtigen Schritt für die dringend notwendige Energiewende“, sagte Hauk am Rande der Bundesrats-Sitzung.

Mit dem sogenannten ‚Osterpaket‘ werden umfangreiche Anpassungen im Planungs-, Bau-, Genehmigungs-, Natur- und Artenschutzrecht sowie eine grundlegende Überarbeitung des geltenden Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) beschlossen. „Uns war es wichtig, dass die Bioenergie weiterhin ihren Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien leisten kann und einen angemessenen Platz im Energiemix behält. Deswegen haben wir bei den Beratungen Anträge eingebracht und unterstützt, die eine Verbesserung der Rahmenbedingungen umfassen und einen wirtschaftlichen Betrieb von Biomasseanlagen erlauben“, sagte Minister Hauk und nannte beispielhaft folgende Punkte:

„Wir setzen uns für die Streichung der endogenen Mengensteuerung bei Biomasseanlagen ein, weil wir das begrenzte Ausschreibungsvolumen nicht noch zusätzlich verknappen wollen. Außerdem unterstützten wir die Verbesserung der Anschlussregelungen für Güllekleinanlagen nach Ablauf der 20 Jahren Festvergütung.“ Diese umfassen eine Erhöhung der Vergütungssätze und eine Streichung der Stichtagsregelung für Güllekleinanlagen.

Die neuen Regelungen für sogenannten Agri-Photovoltaikanlagen (Agri-PV) ermöglichen es nach Ansicht des Ministers, die Flächenkonkurrenz zwischen Nahrungsmittelproduktion und Solarstromerzeugung unter einen Hut zu bekommen. „Denn unsere landwirtschaftlichen Betriebe müssen mehr denn je ihren Beitrag zur globalen Ernährungssicherung leisten. Wir begrüßen es daher sehr, dass Agri-PV Anlagen nun an den regulären Ausschreibungen teilnehmen können und einen entsprechenden Zuschlag von bis zu 1,2 Cent/kWh erhalten“, betonte Hauk. Man setze sich zudem dafür ein, dass Agri-PV-Anlagen nicht nur auf Ackerland und Obst- bzw. Dauerkulturflächen, sondern auch auf Dauergrünland errichtet werden können.

Die massiv gestiegenen Kosten für Solarmodule, Wechselrichter und Handwerkerleistungen führen laut Hauk dazu, dass ohne Zuschüsse die Rentabilität der Eigenstromversorgung nicht mehr gegeben ist. „Deswegen habe ich mich gegen die Pflicht zur Volleinspeisung ausgesprochen und darüber hinaus eingebracht, dass entsprechende Förderprogramme eingerichtet werden, die dabei helfen wirtschaftlichen Hemmnisse bei Photovoltaik-Nutzung und bei Investitionen in Batteriespeicher abzubauen“, erklärte Hauk.

Eine geplante Erweiterung der Flächenkulisse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf einen beidseitigen Korridor von 200 Meter entlang von Bundes- und Landstraßen werde angesichts der zu erwartenden agrarstrukturellen Auswirkungen hingegen mit Sorge betrachtet. „Ein massiver Ausbau der Photovoltaik ist unstrittig und dringend erforderlich. Allerdings sollte dieser vorrangig auf bereits versiegelten Flächen und Dachflächen erfolgen. Diese weitreichende Erweiterung der Flächenkulisse könnte den Druck von den Dachflächen nehmen und den Marktpreis für die größeren, als solche für die Betriebe besonders wertvollen, landwirtschaftlichen Bewirtschaftungseinheiten enorm anheizen“, sagte Minister Hauk.

Das weitere Vorgehen: Die Stellungnahme des Bundesrates wird über die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Nachdem der Bundestag das Gesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet hat, kommt es noch einmal zur abschließenden Beratung im zweiten Durchgang in den Bundesrat.

31.05.2022
Von: FebL/PM

Minister Hauk befürwortet Agri-PV-Anlagen. Bildquelle: Fraunhofer ISE