Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat in einem digitalen Pressestatement zur aktuellen Gaslage und mit der Vorlage des Energiesicherungspakets angekündigt, dass neben weiteren Maßnahmen auch eine kurzfristige Ausweitung der Biogasproduktion zu den Plänen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gehört, um den Bedarf an russischem Erdgas kurzfristig zu reduzieren. Zur Sicherung der Gasversorgung im kommenden Winter sollen laut den Aussagen des Wirtschaftsministers per Verordnung Begrenzungen der jährlichen Maximalproduktion ausgesetzt werden. Im Energiesicherungspaket heißt es dazu: „Auch die erneuerbaren Energien sollen einen stärkeren Beitrag leisten, um Erdgas aus dem Strombereich zu verdrängen. So soll insbesondere die Biogaserzeugung ausgeweitet werden, indem unter anderem die vorgegebenen jährliche Maximalproduktion der Anlagen ausgesetzt wird.“
Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, begrüßt die Ankündigung. „Es ist ein mutmachendes und erfreuliches Signal aus dem Bundeswirtschaftsministerium, die Biogasproduktion kurzfristig anheben zu wollen. Wie bereits in den vergangenen Wochen wiederholt betont, kann und will die Bioenergiebranche durch eine kurzfristige Ausweitung ihrer Produktion die Situation auf dem Gasmarkt bereits im kommenden Winter entschärfen. Hierfür gilt es, wie bereits im Statement angeklungen, Begrenzungen für die Gas- und Stromproduktion zu beseitigen“, erklärt Rostek. Um möglichst viele Fesseln der Branche zu lösen, also die angesprochene maximale Leistungsfähigkeit zu ermöglichen, bedürfe es vor allem Erleichterungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie im Bau- und Genehmigungsrecht. „Somit ließen sich kurzfristig etwa 20 Prozent Leistung im aktuellen Biogasanlagenbestand zusätzlich mobilisieren. Dies entspricht insgesamt 19 Milliarden Kilowattstunden Gas bzw. 7 Milliarden Kilowattstunden Strom zuzüglich Wärmeerzeugung. In unserem kürzlich erarbeiteten Positionspapier machen wir darauf aufmerksam, dass heimische und nachhaltige Bioenergie einen relevanten Beitrag zur Deckung der Energielücke bei Strom, Wärme und Gas im kommenden Winter leisten kann und welche Hürden nun ausgeräumt werden sollten“, so Rostek.
In dem Positionspapier werden insbesondere Änderungen im EEG vorgeschlagen: die Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge befristet auszusetzen und zu ermöglichen, den Mindestgülleanteil für den Güllebonus befristet zu unterschreiten, die Obergrenzen für Güllekleinanlagen dauerhaft anzuheben und die Vergütungsabsenkung für Anlagen mit einer Bemessungsleistung von über 5 MW befristet auszusetzen.
Das Hauptstadtbüro Bioenergie bündelt nach eigenen Angaben die politische Arbeit der Branche und wird getragen von: Bundesverband Bioenergie e. V. (BBE), Deutscher Bauernverband e. V. (DBV), Fachverband Biogas e. V. (FvB) und Fachverband Holzenergie (FVH).