BDL: Vorrang der Agrarproduktion beim Ausbau der Photovoltaik

„Keine Solaranlagen auf fruchtbares Ackerland.“ Das ist nach eigenen Angaben eine Kernforderung des Bundes der Deutschen Landjugend e.V. (BDL) zum Ausbau der Photovoltaik. Zugleich will die größte Junglandwirt:innen-Organisation den Vorrang für landwirtschaftliche Produktion auf Landwirtschaftsflächen, um eine sichere Versorgung mit Lebensmitteln und Agrarrohstoffen zu ermöglichen. So steht es im Positionspapier „Photovoltaikanlagen auf Landwirtschaftsflächen“, das die BDL-Bundesmitgliederversammlung am 30. April 2022 beschlossen hat.

„Heutige Entscheidungen betreffen die jungen Menschen, die zukünftig Höfe übernehmen, Land pachten und dort Landwirtschaft betreiben wollen“, begründet Stefan Schmidt mit Blick auf die großen Solaranlagen, die jetzt entstehen. Angesichts der Lauf- und Pachtzeiten von zehn, 20 oder gar 40 Jahren treibt nicht nur den stellv. BDL-Bundesvorsitzenden die Sorge um, dass auf diesen landwirtschaftlichen Flächen langfristig ganz oder teilweise keine Nahrungsmittel produziert werden können.

„Keine Frage, wir befürworten den Ausbau der erneuerbaren Energien, zu dem ganz klar auch die Photovoltaikanlagen gehören. Sie leisten einen wichtigen Teil zur Umsetzung der Energiewende und tragen zur Einkommenssicherheit in der Landwirtschaft bei“, so Schmidt. Zugleich sieht der BDL Handlungsbedarf und fordert die Politik auf, steuernd einzugreifen.

„Wenn Wind- und Solarenergie die Rolle der fossilen Energieträger übernehmen sollen und den Landwirtschaftsflächen dafür das größte Potenzial zugewiesen wird, wird es eng für die Nahrungsmittelproduktion. Es sind ja nicht nur Solaranlagen, die die Flächenkonkurrenz befeuern, sondern auch die Versiegelung von Böden für Siedlungen, Verkehr und Gewerbe“, stellt der BDL-Vize fest.

In ihre Überlegungen haben die Junglandwirt:innen sowohl die Konsequenzen des Ukrainekrieges als auch die auf EU-Ebene vereinbarte Reduzierung des Treibhausgasausstoßes um mind. 55 % bis zum Jahr 2030 einbezogen. Der BDL denkt nach eigenen Worten mit diesem Papier in die Zukunft und stellt sich die Frage, wie unter dieser Maßgabe künftig gewirtschaftet wird. Stefan Schmidts Antwort: Ohne Zielkonflikte zwischen Energie- und Nahrungsmittelproduktion, ohne Verwerfungen auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt und ohne weitere Flächenversiegelung, mit auskömmlichen Einkommen und einer Zukunft für junge Menschen in der Landwirtschaft.

„Dazu gehört, dass bei der Förderung, Genehmigung und dem Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen keine außerlandwirtschaftlichen Investoren zum Zuge kommen“, stellt der Junglandwirt fest. Landwirte und Landwirtinnen, aber auch lokale Bürgerbeteiligungsmodelle sollten dabei bevorzugt werden, heißt es in einer der acht Kernforderungen in dem BDL-Positionspapier.

Neben der Freiflächenphotovoltaik spricht der BDL auch dafür aus, die Chancen von Agri-Photovoltaik zu nutzen. Hier sieht der BDL allerdings „die rechtliche Lage noch nicht abschließend geklärt“. Der BDL fordert hier neben mehr Pilotprojekten und praxisorientierter Forschung  Rechtssicherheit für Agri-PV sowie nachvollziehbare und verlässliche Regelungen zu schaffen. Es gelte verschiedene Kategorien von Agri-PV zu definieren und eine Pseudo-Landwirtschaft beziehungsweise Pseudo-Agri-PV zu verhindern. Die neu geschaffenen Regelungen in der GAP Direktzahlungs-Verordnung zu Agri-Photovoltaik-Anlagen werden vom BDL begrüßt. „Agri-PV bietet die Chance für Landwirt:innen an der Energiewende teilzuhaben und eine zusätzliche Einkommensquelle zu erschließen ohne die Landwirtschaft aufzugeben. Sie können damit gleichzeitig Land- und Energiewirte sein. In Hinblick auf die Diskussion um Landnutzungskonkurrenzen bei große Freiflächen-Photovoltaikanlagen („Solarparks“) auf Landwirtschaftsflächen stellen Agri-PV-Anlagen einen guten Kompromiss dar“, heißt es in dem Positionspapier.

AbL: Priorität auf Agri-PV

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft hat in einem kürzlich veröffentlichten Positionspapier mit dem Titel „Ausbau der Solarenergie in der Landwirtschaft sozial gerecht gestalten“ als Kernaussage erklärt, dass der Ausbau der Solarenergie prioritär als Doppelnutzung in Form von Agri-Photovoltaik erfolgen muss. Reine Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen, wenn überhaupt, müssten kleinstrukturiert, dezentral und möglichst als Bürgerenergieprojekte gebaut werden. Der Pachtmarkt müsse geregelt, die Pachtpreise müssten gedeckelt werden.