Nach dem Bundestagsbeschluss zur Novellierung des Düngegesetzes, stellte sich in der am vergangenen Montag stattfindenden Agrarausschusssitzung des Bundesrates eine Mehrheit der Bundesländer, Medienberichten zufolge gebildet aus den Ländern ohne grüne Landwirtschaftsminister:innen, gegen eine Novellierung. Für die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) ist aus bäuerlicher Sicht die Novellierung dringend erforderlich, um das pauschale System der Roten Gebiete zu beenden und eine verursachergerechte Düngepolitik umzusetzen. Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) begrüßt den Beschluss des Agrarausschusses im Bundesrat und nennt als Gründe die Beibehaltung der Stoffstrombilanz respektive „unnötige zusätzliche Bürokratie“.
Am 6. Juni wurde im Bundestag die Novellierung des Düngegesetzes beschlossen. Jetzt muss das zustimmungspflichtige Gesetz am 5. Juli noch durch den Bundesrat. Nach der Agrarausschusssitzung am Montag kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimmen wird.
Warum es gerade aus bäuerlicher Sicht diese Zustimmung braucht, kommentiert der niedersächsische Landwirt und AbL Bundesvorsitzende Martin Schulz: „Die Novellierung des Düngegesetzes ist nicht nur notwendig, um europäisches Recht umzusetzen, sondern auch um endlich von dem pauschalen System der Roten Gebiete wegzukommen. Sie ist Grundlage für den Erlass einer Wirkungs- und einer Nährstoffbilanzverordnung. Die Verordnungen braucht es, um die seit Jahren geforderte Verursachergerechtigkeit umzusetzen. Dabei kann und muss gleichzeitig das Thema Bürokratieabbau angegangen werden. So sind Dokumentationspflichten neben der Nährstoffbilanzierung zu streichen und die Fristen zur Aufzeichnung von Nährstoffflüssen flexibler zu setzen. Betriebe mit besonders niedrigen Nährstoffsalden sind für ihre Gewässer- und Umweltschutzleistungen zu honorieren. Hier fordert die AbL eine zusätzliche Öko-Regelung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Wenn die Düngegesetznovellierung verhindert wird, ist es nicht ausgeschlossen, dass das Vertragsverletzungsverfahren wieder aufgenommen wird. Und genau dieses hat zu einer Düngepolitik beigetragen, die für Bäuerinnen und Bauern bis heute Planungsunsicherheit, pauschale Sanktionen und bürokratische Bürden bedeutet“.
Schwarz: Stoffstrombilanzverordnung streichen
Landwirtschaftsminister Werner Schwarz begrüßte die Entscheidung des Agrarausschusses und sagte: „Die landwirtschaftliche Praxis ist geprägt von einer Vielzahl von Vorschriften und Auflagen, die Landwirtinnen und Landwirte bei ihrer täglichen Arbeit beachten müssen. Die seit Jahren kontinuierlich aufwachsenden, bürokratischen Anforderungen stellen viele landwirtschaftliche Betriebe vor Herausforderungen. Mir ist es daher wichtig, unnötiger zusätzlicher Bürokratie entgegenzutreten und konkrete Entlastungen für unsere Landwirtinnen und Landwirte zu schaffen. Dazu zählt auch ein Düngerecht, das – anders als der aktuell vorliegende Entwurf- praxisgerecht ausgestaltet ist.“
Schwarz betonte, dass die elektronische Erfassung von Düngeaufzeichnungen wesentlich für ein aussagekräftiges Wirkungsmonitoring sei. „Diese Möglichkeit hat mein Ministerium mit ENDO SH bereits geschaffen. Darüberhinausgehende aufwendige Dokumentationspflichten und die Doppelerfassung von Daten, die nicht auf ein verursachergerechtes Düngerecht hinwirken, wie beispielsweise die aktuelle Stoffstrombilanzverordnung, gilt es jedoch aus meiner Sicht zu streichen. Ich sehe hier eine gute Gelegenheit zu zeigen, dass es uns mit dem Thema Bürokratieabbau wirklich ernst ist“, so der Minister. Eine Umetikettierung in Nährstoffbilanzverordnung ohne nennenswerte Anpassungen wie es der Bund vorsieht, lehnt Schwarz ab. Zumal die Einführung zu Verzögerungen bei der Erstellung der Monitoringverordnung führe und somit die zeitlichen Zusagen des Bundes gegenüber der EU konterkariere.