AbL: Neues Gesetz muss Startschuss für eine verursachergerechte Düngepolitik sein!

Nach monatelangem Stillstand stimmte der Bundestag letzten Donnerstag für die Novellierung des Düngegesetzes. Mit den Änderungen ist die Voraussetzung für den Erlass einer Wirkungsmonitoring- und einer Nährstoffbilanzverordnung geschaffen. Beide Verordnungen bilden grundlegende Instrumente, um Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft zu reduzieren, europäische Gewässer- und Umweltschutzziele einzuhalten und Verursachergerechtigkeit umzusetzen. So soll mit dem Wirkungsmonitoring eine Ausnahmereglung umgesetzt werden, mit der gewässerschonend düngende Betriebe in Roten Gebieten von den bisher pauschalen Sanktionen befreit werden können.

Das nun vom Bundestag beschlossene Gesetz muss noch durch den Bundesrat bevor dann die Verordnungen weiterentwickelt und umgesetzt werden können.

Hintergrund für die umfassenden düngerechtlichen Veränderungen ist das von 2013 bis 2023 dauernde Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegenüber Deutschland wegen Nichteinhaltung der Nitrat-Richtlinie. Das Verfahren wurde im Juni 2023 eingestellt, nachdem strengere Regeln in der Düngeverordnung festgelegt, die sogenannten Roten Gebiete (neu) ausgewiesen wurden und das Bundeskabinett die Umsetzung eines Wirkungsmonitorings versprach. Mit der Verfahrenseinstellung konnten hohe Strafzahlungen abgewendet werden.

Von CDU/CSU und dem Deutschen Bauernverband kommt Kritik an dem Beschluss zum neuen Düngegesetz. Das Ziel des Bürokratieabbaus würde damit verfehlt werden. Der DBV setzt sich deshalb auch für eine Streichung der Nährstoffbilanzierung ein, wenngleich diese Forderung den von ihm mitgetragenen Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) in deren Abschlussbericht 2021 widerspricht. Darin sprechen sich die ZKL-Mitglieder für: „die zügige Umsetzung einer einfachen, transparenten und überprüfbaren einzelbetrieblichen Stoffstrombilanzierung“ aus.

Für Grüne, SPD und FDP handelt es sich bei der jetzt vom Bundestag beschlossenen Novellierung des Düngegesetzes um einen agrarpolitischen Erfolg. Auch Wasser- und Umweltverbände begrüßen die Entscheidung, welche zum Schutz des Trink- und Grundwassers beiträgt.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) fordert, dass dem längst überfälligen Schritt der Novellierung umgehend weitere Schritte hin zu einer gerechten und praxisfreundlichen Düngepolitik folgen. Der niedersächsische Landwirt und AbL Bundesvorsitzende Martin Schulz kommentiert: „Der Novellierung des Düngegesetzes müssen in den nachfolgenden Verordnungen dringend weitere Schritte hin zu einer verursachergerechten, bürokratiearmen und verlässlichen Düngepolitik folgen. Mit der einzelbetrieblichen Nährstoffbilanzierung muss eine Datengrundlage geschaffen werden, welche eine Alternative für das System der Roten Gebiete und den Pauschalhaftungen bietet. Betriebe, die geringe Stickstoff- und Phosphorüberschüsse nachweisen können, müssen von den Sanktionen befreit werden. Dafür muss sich Deutschland bei der Europäischen Kommission einsetzen. Zudem sind Betriebe mit besonders niedrigen Nährstoffsalden für ihre Gewässer- und Umweltschutzleistungen zu honorieren. Hier fordert die AbL eine zusätzliche Öko-Regelung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Generell muss der Dokumentationsaufwand deutlich reduziert und Fristen zur Dokumentation von Nährstoffflüssen flexibler gesetzt werden, um die Betriebe spürbar zu entlasten.“

Die Stellungnahm der AbL anlässlich der Anhörung zum “ Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes“ findet sich hier. Den Vorschlag für die Ausgestaltung der geforderten Öko-Regelung des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege (DVL) hier sowie eine „Erprobung und Evaluierung“ dazu von Prof. Friedhelm Taube et al. hier.