Kritik an Düngeplänen

Auf deutliche Kritik bei der Nitratinitiative, einem Zusammenschluss von Bundesverband Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), zehn Umweltverbänden sowie der Gewerkschaft ver.di, stoßen die bekanntgewordenen Vorschläge aus den Koalitionsverhandlungen zum Düngerecht. Ein zentraler Kritikpunkt ist die Streichung der Stoffstrombilanz. Unterstützt wird diese Streichung demgegenüber von der Agrarministerkonferenz (AMK).

Die Streichung der StoffstrombilanzVO ist nach Ansicht der Initiative die falsche Strategie zur Umsetzung des von der EU-Kommission geforderten Wirkungsmonitorings. Nur ein Instrument wie die Stoffstrombilanz stelle ein wirksames Instrument zur Erfassung aller Nährstoffflüsse in einem landwirtschaftlichen Betrieb sicher. Die vollständige betriebliche Nährstoffbilanz bilde daher die einzig sinnvolle und daher unentbehrliche Datengrundlage für das versprochene Monitoring.

Mit Blick auf die sogenannten „roten Gebiete“ erklärt die Initiative, dass diese mit Nitrat überdüngte Regionen in Deutschland beschreiben, in denen Nitratgehalte die EU-Grenzwerte für Grundwasser überschreiten. Sie wurden neu ausgewiesen zur Beilegung des Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission wegen der seit über 30 Jahren nicht erfolgten Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in deutsches Recht. Die Erreichung des Grenzwertes von 50 Milligramm pro Liter Grundwasser soll sichergestellt werden, indem in den überdüngten „roten Gebieten“ strengere Regeln zur Düngung gelten. Der aktuelle Text aus den Koalitionsverhandlungen will nun in den „roten Gebieten“ die strengen Regeln gegen Überdüngung abschaffen. Nur die Einhaltung der EU-Grenzwerte gewährleistet nach Ansicht der Initiative jedoch einen wirksamen Grundwasserschutz.

Darüber hinaus würde die neue Bundesregierung mit der geplanten Erleichterung für Überdüngung mit Gülle und Gärresten auch große Rechtsunsicherheit riskieren, sowohl für die Landwirtschaft als auch für den Gewässerschutz. Die geplanten Regeln würden bei Klagen vor Gericht kaum standhalten, denn das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 6. März 2025 fordere ein deutliches Mehr an Maßnahmen und politischem Handeln gegen Nitrat im Grundwasser und erteile somit einem Aufweichen des Gewässerschutzes in überdüngten Regionen eine klare Absage.

Die Nitratinitiative fordert von der neuen Bundesregierung, dem Schutz der Bevölkerung und des Grundwassers vor Nitratbelastungen mit Hilfe eines EU-konformen Düngerechts endlich eindeutig Vorrang einzuräumen.

AMK: StoffstrombilanzVO aufheben

Die AMK hat beschlossen, die Stoffstrombilanzverordnung umgehend aufzuheben. Mehrheitlich wurde ferner beschlossen, auch die Ermächtigungsgrundlage für die Stoffstrombilanzverordnung im Düngegesetz (DüngG) (§ 11a) abzuschaffen. Die Länder Bremen, Hamburg und Niedersachsen sehen die Notwendigkeit einer Rechtsgrundlage für eine betriebsbezogene Nährstoffbilanzierung, die verursachergerechte Ausnahmen für Betriebe in nitratbelasteten Gebieten ermöglicht und halten es auch für notwendig, den eingeschlagenen Weg einer Reduzierung der Nitratbelastung des Grundwassers weiter zu beschreiten und dabei eine Differenzierung der Maßnahmen im Sinne der Verursachergerechtigkeit zu ermöglichen.