AMK für Aussetzung der aktuellen Stoffstrombilanzierung

Ein wichtiges und seit vielen Monaten kontrovers diskutiertes Thema bei der Agrarministerkonferenz (AMK) war die Düngegesetznovellierung. Das Gesetz war im Juli im Bundesrat gescheitert, da die meisten Bundesländer die mit dem Gesetzesentwurf einhergehende Stoffstrombilanzierung ablehnen. Bei der AMK einigte man sich nun auf die Aussetzung der aktuellen Stoffstrombilanzierung. Des Weiteren sprach man sich dafür aus, die der EU-Kommission versprochenen Monitoringverordnung zur Überprüfung bisheriger düngepolitischer Maßnahmen zeitnah mit den Bundesländern abzustimmen und möglichst bald den Vermittlungsausschuss anzurufen, um den Novellierungsprozess fortzuführen. Das Ziel der Verursachergerechtigkeit anhand einzelbetrieblicher Prüfungen soll weiterverfolgt werden.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft setzt sich statt einer vorübergehenden Aussetzung der Stoffstrombilanzierung für ihre umfassende Überarbeitung ein. Denn um von dem pauschalen System der Roten Gebiete wegzukommen, eine verursachergerechte Düngepolitik umzusetzen und Anreize zur Reduktion von Nährstoffüberschüssen zu schaffen, braucht es eine belegbasierte Aufzeichnung. Diese muss jedoch möglichst bürokratiearm umgesetzt und bundesweit einheitlich angewandt werden.

Ihre Position unter anderem auch zur Stoffstrombilanz hat die AbL beispielsweise in einer Stellungnahme zum zweiten Änderungsgesetz des Düngegesetzes ausgeführt.