Düngung: Mehr Honorierung statt pauschaler Sanktionierung!

Anlässlich der Überarbeitung der Düngegesetzgebung hat sich die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) im Vorfeld einer Anhörung im Bundestag in einer Stellungnahme dafür ausgesprochen, die anstehende Anpassung der Gesetzgebung nicht nur für eine einseitige Verschärfung des Ordnungsrechtes zu nutzen. Es müsse endlich auch der Grundstein dafür gelegt werden, dass Bäuerinnen und Bauern, die schon heute aktiv zur Reinhaltung von Wasser und Luft beitragen, hierfür auch entlohnt werden. Die ebenfalls anstehende Weiterentwicklung der GAP-Gesetzgebung bietet hierfür nach Ansicht der AbL eine optimale Gelegenheit.

„Die bisherige Pauschalhaftung über die Roten Gebiete ist nicht verursachergerecht und lässt komplett außer Acht, dass viele Bäuerinnen und Bauern schon heute aktiven Grundwasserschutz betreiben“, erklärt der niedersächsische Landwirt und AbL Bundesvorsitzende Martin Schulz.Die Überarbeitung der Stoffstrombilanzverordnung muss genutzt werden, um eine Alternative zu den Roten Gebieten zu schaffen, um damit zu einer einzelbetrieblichen Betrachtung zu kommen. Die Stoffstrombilanz muss zudem mit einer Honorierung verbunden werden. Das heißt, dass Betriebe mit besonders niedrigen Stickstoff- und Phosphor-Salden, deutlich unter der zulässigen Obergrenze der Düngegesetzgebung, diese auch entlohnt bekommen. Die AbL fordert Bundesminister Özdemir diesbezüglich auf, von der bisher vorgesehenen Einführung einer zusätzlichen Öko-Regelung für die Ausbringung von Gülle via Schleppschuh und Schlitztechnik abzusehen. Stattdessen ist eine Öko-Regelung für besonders niedrigen Stickstoff- und Phosphor-Salden einzuführen", so Schulz.

In ihrer Stellungnahme unterstützt die AbL ausdrücklich das Ziel, die Stickstoffüberschüsse aus der Landwirtschaft nach dem Verursacherprinzip zu reduzieren. Dies sei notwendig zum Erreichen des Deutschen Nachhaltigkeitsziel, zur Erfüllung der EU-Nitratrichtlinie, der EU-NEC-Richtlinie sowie dem deutschen Klimaschutzgesetz. Ziel müsse es sein, „das pauschale und belohnungsfreie System zu beenden, eine einzelbetriebliche Betrachtung einzuführen, und Betriebe welche in besonderer Form zur Reinhaltung von Luft und Wasser beitragen hierfür auch zu entlohnen.“

Die AbL unterstützt in ihrer Stellungnahme die Stoffstrombilanz, „sofern damit wirtschaftliche Anreize für die Betriebe verknüpft werden, Nährstoffüberschüsse zu reduzieren. Dies würde zudem die Akzeptanz der Bäuerinnen und Bauern zur Erstellung der Stoffstrombilanz stärken. Sie darf nicht einfach nur eine weitere und zusätzliche bürokratische Belastung sein, die noch zu der bestehenden Bürokratie oben drauf kommt. Der bürokratische Aufwand steigt seit Jahren für die Betriebe, eine weitere Dokumentation ‚für die Schublade‘ wäre nicht zielführend.“

Bürokratische Entlastung für kleine und extensive Betriebe

Zum Geltungsbereich der Stoffstrombilanz heißt es in der Stellungnahme mit Blick auf die zu erstellende Verordnung: „Der Geltungsbereich der Stoffstrombilanz – also welche Betriebe diese erstellen müssen und welche nicht – soll ebenfalls zukünftig in der Verordnung geregelt werden. Die AbL unterstütz die Stoffstrombilanz zur Schaffung einer soliden Datengrundlage über die einzelbetrieblichen Nährstoffüberschüsse. Sie verweist aber auch auf den damit einhergehenden bürokratischen Aufwand. Deswegen unterstütz sie, dass kleinen und extensiven Betrieben ein Grundvertrauen ausgesprochen wird und diese Betriebe bürokratisch entlastet werden. Für den Geltungsbereich der Verordnung sind Kriterien anzusetzen. Diese sollten sich orientieren am Geltungsbereich des § 10, Abs. 3 DüV, (Kleinbetriebsregelung), der §2 Düv, Abs. 10 (Begriffsdefinition "wesentliche Nährstoffmenge") sowie für extensive Betriebe mit einem maximalen Nährstoffanfall von 120 kg N/ha.“

08.11.2023
Von: FebL/PM

Die AbL fordert mehr Honorierung statt pauschaler Sanktionierung bei der Düngung. Foto: Franz W./pixabay