Die Düngepolitik endlich gerecht gestalten, das fordert die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) mit Blick auf die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung durch das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH), die jetzt auch vom Bundeskabinett zur Kenntnis genommen wurde, und von der AbL scharf kritisiert wird. Neben der AbL kommt Kritik an der Abschaffung unter anderem auch von Umweltverbänden, der Wasserwirtschaft und der Bundestagsabgeordneten Ophelia Nick. Begrüßt wird die Entscheidung demgegenüber vom Bauernverband.
Mit der Abschaffung der Verordnung werde die Landwirtschaft von „überbordender Bürokratie“ und jährlich von 18 Millionen Euro Bürokratieballast befreit, erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer. „Wir schaffen schlanke, praxisnahe Regelungen, die funktionieren, anstatt zu frustrieren", so Rainer.
AbL kritisiert Vorhaben zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung
Die AbL kritisiert das Vorhaben zur Abschaffung der Stoffstrombilanz scharf. „Seit Jahrzehnten sind wir Bäuerinnen und Bauern mit ständig wechselnden Düngevorschriften und wachsenden Dokumentationspflichten konfrontiert. Hinzu kommt das ungerechte System der Roten Gebiete. Hier werden Betrieben wie meinem, zu den ohnehin sehr umfangreichen düngerechtlichen Vorschriften Regeln, zusätzliche pauschale Vorgaben und Sanktionen auferlegt, die zum Teil mit wirtschaftlichen Folgen einhergehen. Die Betriebe in diesen Gebieten werden für das Fehlverhalten einzelner Betriebe pauschal in Haftung genommen und das führt zu großem Frust im Berufsstand“, erklärt Martin Schulz, Landwirt aus Niedersachsen und AbL-Bundesvorsitzender. Erforderlich sei ein System, das gezielt jene Betriebe honoriert, die verantwortungsvoll und mit ausgeglichenen Nährstoffbilanzen wirtschaften – und gleichzeitig die tatsächlichen Verursacher von zu hohen Nährstoffüberschüssen in die Pflicht nimmt. „Ein System, das ohne komplizierte Ausnahmeregeln auskommt und in dem für die Betriebe verlässliche und gerechte Perspektiven geschaffen werden. Eine einzelbetriebliche Betrachtungsweise, wie sie die Stoffstrombilanzierung ermöglicht, wäre dafür eine geeignete Grundlage. Sie wird sowieso schon seit vielen Jahren von den meisten Betrieben erstellt und ist der Aufwand im Vergleich zu den umfangreichen anderen düngerechtlichen Dokumentationspflichten verhältnismäßig gering. Durch die sinnvolle Nutzung der Nährstoffbilanzierung ließen sich andere bürokratische Dokumentationspflichten ersetzen - und so ein Bürokratieabbau ermöglichen, der im Einklang mit einer verursachergerechten und gewässer-, wie klimaschonenderen Düngepolitik steht“, so Schulz auch mit Verweis auf den bereits im Oktober 2024 veröffentlichten gemeinsamen Appell zur Novellierung des Düngegesetzes.
DNR: massiver Rückschritt
Anlässlich der von der Bundesregierung beschlossenen Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung kommentiert Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzrings (DNR), Florian Schöne: „Die Umweltbelastung durch Düngemittel beschleunigt das Artensterben, heizt die Klimakrise an, verschlechtert den Zustand unserer Gewässer und bedroht die Gesundheit der Bevölkerung. Doch anstatt den übermäßigen Nährstoffeintrag endlich effektiv zu reduzieren, hat die Bundesregierung heute das zentrale Instrument zur Erfassung von Stickstoff- und Phosphorüberschüssen ersatzlos gestrichen. Dies ist ein massiver Rückschritt auf Kosten der Natur, des Gemeinwohls und derjenigen Landwirtschaftsbetriebe, die bereits umweltschonend wirtschaften. Lösungsorientierte Antworten für wirksame und verursachergerechte Düngeregelungen bleibt die Bundesregierung jedoch schuldig.“
Im Eilverfahren und ohne Beteiligung von Bundestag und Bundesrat verabschiede sich die Bundesregierung somit de facto von den Zielen der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der EU-Nitratrichtlinie und riskiere damit neue Vertragsverletzungsverfahren. „Die Wissenschaft wie auch der breite gesellschaftliche Konsens der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) betonten hingegen stets die Bedeutung der einzelbetrieblichen Nährstoffbilanzierung für eine verlässliche und verursachergerechte Düngepolitik. Wir erwarten, dass die Bundesregierung nun konkrete Alternativen für eine wirksame und praxistaugliche Ausgestaltung vorlegt – im Interesse von Natur, Gesellschaft und der Landwirtschaft“, so Schöne.
Verbände mit konkreten Forderungen an die Bundesregierung
In einer gemeinsamen Mitteilung des DNR mit DUH, NABU, ver.di, BDEW, BUND und aktion agrar heißt es, dass das BMLEH plane, die Verordnung zur Erstellung eines Stoffstrombilanz quasi im Schnellverfahren aufzuheben. Die Verbände kritisieren diesen Rückschritt beim Monitoring der Nitratbelastung. Dieser soll ohne die Zustimmung von Bundesrat und Bundestag - und damit am zustimmungspflichtigen Düngegesetz vorbei - erfolgen. Darüber hinaus verursacht die vorgesehene Streichung der Stoffstrombilanz mehr Bürokratie, so die Verbände. Für die seitens der EU verpflichtende Monitoringverordnung brauche es eine solide, belastbare und robuste Datenbasis. Diese fehle aber ohne die Dokumentation der betrieblichen Nährstoffströme gemäß Stoffstrombilanzierung.
Wasserwirtschaft und Umweltverbände fordern eine verursachergerechte und gewässerschonende Düngepolitik. Die einzelbetriebliche Nährstoffbilanzierung müsse digitalisiert und Behörden zugänglich gemacht werden. Damit könne sie dazu genutzt werden, Bürokratie abzubauen. Es bestehe die Gefahr, dass die Aufweichung des Düngerechts in vielen Regionen zu einer Erhöhung der Nitrateinträge führt. Nachdem die Stoffstrombilanzverordnung erst seit 2023 in der geltenden Form in Kraft ist, würde die Abschaffung 2025 die Planungssicherheit für die Landwirtschaft ebenso wie für die Wasserwirtschaft massiv beeinträchtigen.
Die Verbände fordern die Bundesregierung deshalb dazu auf:
- Die im Düngegesetz verankerte Pflicht zur Erstellung einer Nährstoffbilanz zu respektieren und entsprechend von einer Abschaffung abzusehen.
- Die Zustimmungspflicht zu berücksichtigen und Änderungsprozesse mit Bundesrat und Bundestag sowie mit Verbänden und Betroffenen in angemessener Zeit abzustimmen.
- Eine einzelbetriebliche, bundesweit einheitlich angewandte Nährstoffbilanzierung in der Düngepolitik umzusetzen, um Verursachergerechtigkeit zu ermöglichen.
- Mithilfe der Nutzung des „Once-Only“-Prinzips für die Datenerhebung würde die Bürokratie deutlich vereinfacht, Meldepflichten reduziert, Ressourcen gespart, die Datenqualität erhöht und die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung optimiert werden.
DUH: folgenschweres Geschenk vor dem Bauerntag
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die Entscheidung des Kabinetts als rechtswidrig, auf dem verkürzten Weg einer Ministerverordnung die Stoffstrombilanz aufzuheben. Bundesagrarminister Alois Rainer umgeht damit Bundestag und Bundesrat und handelt im Widerspruch zur EU-Wasserrahmenrichtlinie. Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner am Tag der Kabinettsentscheidung: „Der neue Agrarminister Rainer macht der Agrarlobby kurz vor dem Bauerntag mit dieser Ministerverordnung ein folgenschweres Geschenk. Verursacher von Nitrateinträgen können sich jetzt noch leichter verstecken und aus der Verantwortung stehlen. Von der Abschaffung der Stoffstrombilanz profitiert vor allem die Massentierhaltung. Ohne Erfassung der betrieblichen Nährstoffe wird das Düngerecht hingegen noch weniger wirksam gegen Nitrat in unserem Grundwasser. Dabei wird in Deutschland der Grenzwert von 50 mg Nitrat je Liter bereits an rund 26 Prozent der Grundwassermessstellen überschritten, hauptsächlich wegen Überdüngung aus der Landwirtschaft. Die EU verlangt über die Wasserrahmenrichtlinie die Wirksamkeit des deutschen Düngerechts mit Blick auf Nitrat zu verbessern. Die heutige Entscheidung für eine Verschlechterung ist deshalb rechtswidrig und wir werden sie bei unserer laufenden Klage gegen die Bundesregierung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster vorbringen.“
Nick: keine Politik für eine zukunftsorientierte Landwirtschaft
„Die Verordnung ersatzlos zu streichen, gegen den Rat der Wissenschaft und bei immer noch dramatischen Einträgen von Nährstoffen in Oberflächen und Grundwasser – das ist keine Politik für eine zukunftsorientierte Landwirtschaft“, das erklärt die Bundestagsabgeordnete Ophelia Nick. Die unbeliebte Verordnung der ehemaligen CDU-Ministerin Julia Klöckner sollte stattdessen bürokratiearm und verursachergerecht weiterentwickelt werden. Wenn jemand Wasser belastet, müsse er dafür die Verantwortung übernehmen. Wenn jemand Wasser schützt, müsse das belohnt werden. Das gehe nur, wenn die Betriebe ihre Bilanzen kennen.
„Die Abschaffung der Stoffstrombilanz ist ein vergiftetes Geschenk von Bundeslandwirtschaftsminister Rainer auf Kosten der Betriebe, die Wasser und Boden schützen, auf Kosten des sauberen Grundwassers für alle und auch auf Kosten der Fischbestände, die durch zu hohe Nährstoffeinträge in die Gewässer belastet werden. Landwirtschaft kann im Einklang mit der Natur wirtschaften, das zeigen Tausende von Betrieben. In Zeiten dramatischer Umweltprobleme müssen Betriebe mit schonenden Wirtschaftsweisen belohnt werden. Bürokratiearm, unkompliziert und verursachergerecht“, so Nick.
DBV: Stoffstrombilanz muss ersatzlos wegfallen
DBV-Präsident Joachim Rukwied begrüßt die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung und lehnt auch eine von Minister Rainer erwähnte mögliche Nachfolgeregelung ab. „Die Stoffstrombilanz muss ersatzlos wegfallen“, so Rukwied. Ein verursachergerechtes Düngerecht sei im Rahmen der bestehenden Vorgaben machbar.
