Düngemittelkrise: Jetzt handeln – Resilienz braucht langfriste Nährstoffstrategie!

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett die Novellierung des Düngegesetzes beschlossen und dabei unter anderem auch verkündet, dass die Regelungen zur bereits im Juli 2025 aufgehobenen Stoffstrombilanzierung auch im neuen Düngegesetz gestrichen werden, eingeführt werden soll ein bundesweites Monitoring. Bereits im Vorfeld der Kabinettssitzung hat die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) auch mit Blick auf die Verursachergerechtigkeit eine verpflichtende Nährstoffbilanzierung gefordert. „Eine verbindliche betriebliche Nährstoffbilanzierung bleibt zentraler Punkt des Düngegesetzes, um Stickstoffüberschüsse verursachergerecht zu erfassen und gezielt zu reduzieren“, teilt nach dem Kabinettsbeschluss der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) mit. Für den Deutschen Naturschutzring (DNR) lässt Rainer ein Gesamtkonzept vermissen.

Die aktuelle Düngemittelknappheit und die anhaltenden Preiserhöhungen machen es nach Ansicht der AbL deutlich: Die Landwirtschaft braucht endlich eine langfristige Strategie zur Steigerung der Nährstoffeffizienz. Diese würde erhebliche Kosteneinsparungen ermöglichen und die Resilienz der Höfe stärken. Statt kurzfristiger finanzieller Hilfen ohne strukturelle Veränderungen fordert die AbL eine politische Strategie für einen nachhaltigen Umgang mit Nährstoffen, sowohl im EU-Düngeaktionsplan als auch in der nationalen Gesetzgebung zur Düngung.

Die AbL begrüßt zwar die Ziele des geplanten EU-Düngeaktionsplans, die heimische Düngeversorgung zu stärken und den Preisanstieg entgegenzuwirken, lehnt jedoch jede Schwächung der Klima- und Wasserschutzziele ab. Die vorgeschlagene Abschwächung der EU-Standards auf Importe von CO2-intensiven Düngemitteln, (CBAM) oder der Umweltstandards für die Industrie, darf nicht umgesetzt werden. Die AbL fordert stattdessen eine konsequente Fokussierung auf die Förderung einer nachhaltigen, krisenfesten Landwirtschaft durch einen effizienten Umgang mit Düngemitteln. Jetzt ist es entscheidender denn je, die Nährstoffverwendung am tatsächlichen Bedarf jedes Betriebs zu orientieren, basierend auf wissenschaftlich fundierten Zielwerten. Die AbL ruft die Bundesregierung auf, Verantwortung zu übernehmen und eine effektive Düngepolitik umzusetzen hin zu einer einzelbetrieblichen Betrachtung der Stickstoffeffizienz im Sinne der Verursachergerechtigkeit. Dafür braucht es neben einer verpflichtenden Nährstoffbilanz mit Obergrenzen gezielte Anreize und Beratungsangebote.

Martin Schulz, Landwirt in Niedersachsen und AbL-Bundesvorsitzender, macht deutlich: „Deutschland steht unter Druck, seine Nährstoffüberschüsse zu verringern. Gleichzeitig zeigt die Abhängigkeit von mineralischen Düngerimporten seit Jahren ihre Folgen: steigende Kosten auf unseren Höfen und Unsicherheit. Die letzten Jahre haben bewiesen, dass es sich nicht um einmalige Krisen handelt, sondern um strukturelle Herausforderungen. Doch beim Düngemanagement fehlt seit Jahrzehnten ein langfristiger Plan. Statt kurzfristiger Lösungen zugunsten der Industrie braucht es endlich eine Strategie, die die Höfe aktiv unterstützt und gleichzeitig Klima- und Wasserschutz konsequent vorantreibt. Es gibt bereits wirksame Lösungen für ein besseres Stickstoffmanagement, u.a der Anbau von Leguminosen, der auch weitere positive Umweltwirkungen hat und daher aktiv weitergefördert werden sollte. Verbindliche Instrumente wie eine Nährstoffbilanzierung und die damit verbundenen Anreize fehlen noch und sind unverzichtbar, um die Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft zu stärken und die Lebensmittelproduktion langfristig zu sichern.“

BDEW: Streichung der Stoffstrombilanz kritisch

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts zur Novellierung des Düngegesetzes erklärt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser: „Eine verbindliche betriebliche Nährstoffbilanzierung bleibt zentraler Punkt des Düngegesetzes, um Stickstoffüberschüsse verursachergerecht zu erfassen und gezielt zu reduzieren.“ Das vom Kabinett geplante Wirkungsmonitoring greift laut Weyand dabei zu kurz, da es vor allem auf aggregierten Daten basiert und keine systematische Erfassung betrieblicher Nährstoffflüsse vorsieht. „Vor diesem Hintergrund sehen wir die vorgenommene Streichung der Stoffstrombilanz kritisch. Mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es jetzt darauf an, die Vorgaben rechtssicher und praxistauglich umzusetzen. Es braucht zügig klare Lösungen für die bestehende Rechtslage – insbesondere auch mit Blick auf die sogenannten roten Gebiete. Die Wasserversorgung in Deutschland braucht klare Regeln, Rechtssicherheit und einen verlässlichen Vollzug. Offen ist, wie ein wirksames nationales Nitrat-Aktionsprogramm auf den Weg gebracht werden soll. Letztlich kann es nur dann erfolgreich sein, wenn damit eine Verminderung der Nitrateinträge verbunden ist“, so Weyand.

DNR: Rainer lässt Gesamtkonzept vermissen

Kritik am geplanten Düngegesetz übt auch der Deutsche Naturschutzring (DNR). „Der übermäßige Einsatz von Düngemitteln in der Landwirtschaft schädigt massiv unsere Gewässer, das Klima und die biologische Vielfalt. In vielen Regionen ist das Grundwasser nach wie vor zu stark mit Nitrat belastet, mit Risiken für die menschliche Gesundheit sowie vermeidbaren Kosten für die Trinkwasserversorgung. Zugleich führt der Iran-Krieg erneut vor Augen, dass wir die Abhängigkeiten von fossil erzeugten Düngemitteln dringend reduzieren und Nährstoffe deutlich effizienter nutzen müssen“, kommentiert DNR-Geschäftsführer Florian Schöne.

Ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Düngegesetzgebung lässt Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer seiner Ansicht nach bislang jedoch vermissen. „Statt längst überfällige Maßnahmen gegen Stickstoff- und Phosphorüberschüsse zu ergreifen, hat die Bundesregierung mit der Abschaffung der Stoffstrombilanz ausgerechnet das zentrale Instrument für eine verursachergerechte Düngepolitik aufgegeben. Damit ignoriert sie klare Empfehlungen aus der Wissenschaft sowie den breiten gesellschaftlichen Konsens der Zukunftskommission Landwirtschaft, welche die gesamtbetriebliche Nährstoffbilanzierung als praktikable und unbürokratische Lösung hervorheben. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Gewässerschutz im Düngerecht wirksam zu stärken, konsequent verursachergerechte Lösungen umzusetzen und hierfür eine bundesweit einheitliche Nährstoffbilanzierung zu verankern. Die Bundesregierung muss zudem eine Einhaltung der europarechtlichen Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie sicherstellen, um ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden“ so Schöne.