Die Bundesregierung hat beim Umbau der Tierhaltung offensichtlich keine Eile und lässt es weiterhin offen, ob und wenn ja wie es mit dem Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung weitergeht. Das ist der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher auf eine schriftliche Frage der Sprecherin für Landwirtschaftspolitik für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ophelia Nick, zu entnehmen (BT-Drucksache 21/297, S.50). Nick sieht die Bundesregierung nicht nur beim Umbau der Tierhaltung im „Rückabwicklungsmodus“ sondern kritisiert auch die Verschiebung der Öko-Regelungen.
Nick hatte die Bundesregierung gefragt, ob das Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung in seiner jetzigen Form, d. h. die beiden Förderrichtlinien zur Bezuschussung der Investitionskosten sowie der laufenden Mehrkosten für die Haltungsformen Zugang zu Außenklima, Auslauf oder Bio, finanziert aus dem Einzelplan 10, bis zum regulären Ende des Förderzeitraums (31. Dezember 2030) erhalten bleiben, und wenn nein, warum nicht?
Die Antwort von Breher: „Im Koalitionsvertrag bekennen sich die Regierungsparteien zur landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und haben vereinbart, sich für verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit einzusetzen. Diese wichtigen Ziele tragen auch die Überlegungen zu einer etwaigen Weiterentwicklung der Förderung. Die Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben“ trat am 1. März 2024 in Kraft, die Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten“ folgte am 1. April 2024. Eine Entscheidung über eine etwaige Weiterentwicklung dieser Förderinstrumente ist noch nicht getroffen worden.“
Nick: Bundesregierung im Rückabwicklungsmodus
„Die Bundesregierung ist im Rückabwicklungsmodus“, erklärt Ophelia Nick mit Blick auf die Antwort. „Zuerst verunsichert sie mit einer möglichen Streichung laufender Förderprogramme für den Umbau der Tierhaltung. Mündliche Bekenntnisse, dass die Förderprogramme bleiben, müssen nun auch von der Bundesregierung offiziell bestätigt werden“, so Nick. Im Koalitionsvertrag stehe, dass zukünftig Geld für Investitionen bereitgestellt werde. „Aber noch hat das jetzige Landwirtschaftsministerium kein Konzept, wie tierhaltende Betriebe den gesellschaftlich gewollten Wechsel stemmen sollen. Sie bieten so keine Planungssicherheit für die Höfe, und wirken konzeptlos, obwohl es viele kluge Konzepte gibt, wie etwa das der Borchert-Kommission“, sagt die grüne Agrarsprecherin und kritisiert auch die Verschiebung der Öko-Regelungen zur Förderung für Weidehaltung in Milchbetrieben sowie zur Förderung für Biotopverbunde. „Diese Förderungen sollten ursprünglich in Form von zwei neuen Öko-Regelungen ab 2026 eingeführt werden. So haben wir die Förderungen in der letzten Wahlperiode eingeführt. Die Verschiebung der Öko-Regelungen auf den Sankt-Nimmerleins-Tag bedeutet, dass Gelder mit der Gießkanne nach Fläche, statt ernsthaft in Form von Anreizen für Klima- und Umweltschutz vergeben werden sollen. Damit verliert das große EU-Agrarbudget an Legitimität. Denn Steuergelder sollten so ausgegeben werden, dass sie auch einen Mehrwert für die Gesellschaft leisten. Wir brauchen eine langfristig verlässliche Finanzierung für eine zukunftsgerichtete Tierhaltung und ernsthafte Anreize für Klima-, Umwelt- und Tierschutz“, erklärt Nick abschließend.