Tierwohl mit Bundesprogramm fördern - Mittel bereitstellen und aufstocken! Zusagen einhalten!

In einer heute veröffentlichten gemeinsamen Stellungnahme fordern die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der Bund der Deutschen Landjugend (BDL), der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), der Verein Offenstall, der Neuland-Verein und das Netzwerk Sauenhaltung Schleswig-Holstein Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer auf, seine Entscheidung zum Bundesprogramm Umbau Tierhaltung (BUT) zurückzunehmen, Zusagen zur Laufzeit und zur finanziellen Ausstattung mindestens einzuhalten und die langfristige Tierwohlförderung investiv und konsumtiv über Bundesprogramme weiterzuentwickeln und zu sichern.

In der Stellungnahme mit der Überschrift „Tierwohl mit Bundesprogramm fördern - Mittel bereitstellen und aufstocken! Zusagen einhalten!“ kritisieren die landwirtschaftlichen und tierhaltenden Verbände nach wie vor das vorzeitige Ende des BUT aufgrund eines Alleingangs von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU). Der enorme Vertrauensverlust in die Verlässlichkeit politischer Zusagen, der dadurch bei vielen Tierhaltern entstanden ist, die bereit waren, in tierwohlgerechtere Ställe zu investieren und mit einer Förderung ihrer laufenden Mehrkosten gerechnet hatten, sei schwer wieder auszuräumen, betonen die unterzeichnenden Verbände.

Die AbL verweist anlässlich der Veröffentlichung der Stellungnahme darauf, dass auch der Haushaltsausschuss des Bundestages Minister Rainer mehrfach für seinen radikalen Schritt, das Bundesprogramm zu beenden, gerügt hatte. Noch im November 2025 hatte der Ausschuss im Rahmen des Haushaltsverfahrens den Minister aufgefordert, den Stallumbau auch weiterhin in einem Bundesprogramm nach bundeseinheitlichen Kriterien zu fördern. Und auch aktuell im März 2026 hatte er sich erneut in dieser Hinsicht geäußert, um den landwirtschaftlichen Betrieben langfristige Rahmenbedingungen und eine Tierwohlförderung zu erhalten.

Statt den Empfehlungen der eigenen Partei- und Koalitionskolleg:innen im Haushaltsausschuss zu folgen, hatte sich Minister Rainer mehrfach für ein Abschieben der Förderung zu den Bundesländern, konkret in die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) ausgesprochen und damit mindestens für Irritationen in den Bundesländern gesorgt, so die AbL. Denn gleichzeitig stellte er Kürzungen im Budget der GAK aufgrund von allgemeinen Sparvorgaben in Aussicht, eine Aussage, die er dann allerdings auch wieder dementierte. Sollten die Länder die Förderung artgerechter Tierhaltungsprogramme (investiv und die Förderung der laufenden konsumtiven Mehrkosten) übernehmen müssen, wird sich ein ungerechter Flickenteppich entwickeln, der Bauern und Bäuerinnen in Bundesländern mit viel Tierhaltung und wenig Geld tendenziell als Verlierer:innen zurücklassen wird. Das gab es in der Vergangenheit bereits und wurde aus diesem Grund durch das Konzept des Bundesprogramms auf Empfehlung des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung (Borchert-Kommission) abgelöst.

Die Verbände fordern Bundeslandwirtschaftsminister Rainer auf, seine Entscheidung zurückzunehmen und die bisherigen Zusagen für die Laufzeit und die finanzielle Ausstattung des Bundesprogramms Umbau Tierhaltung mindestens einzuhalten und die langfristige Tierwohlförderung investiv und konsumtiv über Bundesprogramme weiterzuentwickeln und zu sichern. Sie fordern ihn auch auf, das Versprechen im Koalitionsvertrag einzuhalten, dort heißt es: „Wir stellen die notwendigen Mittel für den tierwohlgerechten Stallbau auf Grundlage staatlicher Verträge dauerhaft bereit.“

Anlässlich der Veröffentlichung der Stellungnahme erinnert auch der AbL-Bundesvorsitzende Martin Schulz noch einmal an dieses Versprechen: „Minister Rainer, wir erinnern Sie an das Versprechen im Koalitionsvertrag: ,Wir stellen die notwendigen Mittel für den tierwohlgerechten Stallbau auf Grundlage staatlicher Verträge dauerhaft bereit‘. Die Borchert-Kommission hat unter ihrer CDU-Vorgängerin im Amt, Julia Klöckner, herausgearbeitet, dass eine Förderung investiver Kosten für Bauten artgerechter Tierhaltungssystemen aber vor allem auch die Förderung der Mehrkosten, die im laufenden Betrieb artgerechter Ställe entstehen, essentiell ist. Erst das macht den Umbau der Tierhaltung für viele Betriebe möglich. Wir brauchen ein Konzept zum Umbau der Tierhaltung, sonst wird Tierwohl weiterhin über Gerichtsurteile erstritten und dann viel zu kurzfristig und kaum praktikabel für uns Betriebe umsetzbar. Das bedeutet den Verlust vieler Bauernhöfe mit den entsprechenden Folgen für resiliente und von äußeren Krisen unabhängige regionale Wertschöpfungsketten. Aus AbL-Sicht benötigen wir gleichzeitig eine Weiterentwicklung von Marktrahmenbedingungen, damit Bäuerinnen und Bauern am Markt teilnehmen und etwa wirksame Verträge vor Lieferung schließen können.“