Verschieben von Gesetzen löst keine Probleme

Der Deutsche Bundestag hat sich in der vergangenen Woche auf Grundlage eines Gesetzentwurfs der Koalition in erster Lesung mit der Verschiebung der bereits für das Jahr 2026 beschlossenen zusätzlichen Öko-Regelungen für die Weidehaltung von Milchkühen und zur Förderung der Biodiversität innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie mit der Verschiebung des Beginns des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes befasst und den Entwurf zur Ausschuss-Beratung weitergegeben.

Bereits im Vorfeld des Beschlusses erklärte die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), dass mit dem Verschieben von Gesetzen keine Probleme gelöst werden. Von einem verheerenden Signal spricht der Deutsche Naturschutzring (DNR).

„Das Verschieben von bereits beschlossenen Gesetzen stärkt weder die Planungssicherheit noch löst es die praktischen Probleme auf unseren Höfen“, kommentiert der AbL-Vorsitzende Martin Schulz. „Die ökologische Wirksamkeit der GAP wird durch das permanente Schleifen ökologischer Mindeststarts für den Erhalt von Fördermitteln seit Jahren konsequent abgesenkt. Bei der Einführung von freiwilligen und anreizbasierten Instrumenten zur Förderung ökologischer Leistungen von Bäuerinnen und Bauern beschränken sich die politischen verantwortlichen Hingegen auf Lippenbekenntnisse. Das passt vorne und hinten nicht zusammen und widerspricht sowohl den Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft als auch den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages. Der Deutsche Bundestag darf diesen Weg nicht mitgehen,“ so Schulz.

Beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz müsse der Bundestag einerseits sicherstellen, dass dieses wirklich nur bis zum im Raum stehenden Termin vom März 2026 und nicht auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben wird, denn der Markt regelt den Umbau der Tierhaltung nicht im Sinne für uns Bäuerinnen und Bauern. Andererseits müssen nach Ansicht von Schulz bis dahin zwar Mängel des Gesetzes behoben werden, beispielsweise die Möglichkeit geschaffen werden, nicht in höheren Haltungsstufen vermarktbare tierische Teilstücke in niedrige Haltungsstufenkanäle abzugeben (Downgrading). „Gleichzeitig sollte die Zeit genutzt werden, um ein staatliches Registrierungs- wie auch ein Überwachungssystem privater Kontrollstellen (ähnlich wie in der Biobranche) zu etablieren, anstatt dem Drängen einzelner Akteure nach einem privatwirtschaftlichen – womöglich intransparentem, die staatlichen Steuerungsmöglichkeiten aushöhlendem – System nachzugeben. Zudem muss der Bundestag dafür sorgen, dass nicht unter dem Deckmantel des Behebens einer „mangelnden Praxistauglichkeit“ gesellschaftlich und von Seiten des Handels längst etablierte Ziele für die Entwicklung der Tierhaltung in Deutschland wieder geschliffen werden. Debatten um die Abschaffung der Förderung der höheren laufenden Kosten einer artgerechten Tierhaltung und die Einführung einer Förderung mittelfristig vom Handel nicht mehr nachgefragten Haltungsstufe 2 sind aus Sicht der AbL kontraproduktiv. Zügig anschließend bzw. parallel vorbereitend muss der Umbau der gesamten Tierhaltung auf Grundlage des Konzepts der Borchert-Kommission umgesetzt werden, dazu gehört, dass die Kennzeichnung auf den gesamten Lebenszyklus, die Außerhausverpflegung und auf alle weiteren Tierarten ausgeweitet wird“, erklärt der AbL-Vorsitzende.

DNR: Regierungsfraktionen legen den Rückwärtsgang ein

Anlässlich der heutigen Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes durch die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD kommentiert DNR-Geschäftsführer Florian Schöne: „Während die EU-Kommission Umweltstandards in der EU-Agrarförderung zunehmend aushöhlt, legen auch die Regierungsfraktionen in Berlin den Rückwärtsgang ein – und das als erste agrarpolitische Maßnahme der neuen Legislatur. Vergangenes Jahr hat der Deutsche Bundestag beschlossen, zusätzliche Öko-Regelungen zur Förderung der Weidehaltung und zur Verbesserung der Biodiversität einzuführen. Doch anstatt den Betrieben damit zügig finanzielle Anreize für eine naturverträglichere Wirtschaftsweise zu bieten, soll die Einführung dieser freiwilligen Maßnahmen nun um ein weiteres Jahr verschoben werden. Das ist ein verheerendes Signal an alle landwirtschaftlichen Betriebe, die bereit sind, Verantwortung für Natur-, Klima- und Tierschutz zu übernehmen."

Dabei sei klar: zusätzliche Praktiken zum Schutz der Umwelt sollen sich für die Landwirtschaft lohnen. "Die Verwendung der EU-Agrargelder zur Honorierung von Umweltleistungen entspricht zudem dem breiten gesellschaftlichen Konsens der Zukunftskommission Landwirtschaft. Hinzu kommt: Eine erneute Verschiebung widerspricht dem Koalitionsvertrag, in dem CDU/CSU und SPD klar zusagen, Einkommensanreize für die Erbringung von Klima-, Umwelt- und Tierwohlleistungen deutlich zu steigern. Diesen Anspruch gilt es jetzt einzulösen. Wir appellieren daher an die Bundestagsabgeordneten, an der Einführung der Öko-Regelungen festzuhalten und die Vergütung von Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaftsbetriebe auszubauen, anstatt die überfälligen und bereits beschlossenen Maßnahmen auf die lange Bank zu schieben. Das voranschreitende Artensterben in der Agrarlandschaft duldet keinen Aufschub", so der DNR-Geschäftsführer.

AbL-Vorsitzender Martin Schulz. Foto: AbL/Bartholdy