Grüne legen Gesetzentwurf zur Agrarstrukturreform in Niedersachsen vor

In Niedersachsen haben die Grünen einen Gesetzentwurf zur Sicherung der bäuerlichen Agrarstruktur in den Landtag eingebracht. Dadurch sollen insbesondere der Einstieg branchenfremder Investor*innen in die Landwirtschaft erschwert und die Preissteigerungen für landwirtschaftliche Flächen gebremst werden. Dabei nehmen in der ersten Beratung im Landtag die Grünen Bezug zum Motto der AbL-Aktionswoche „Jeder Hof zählt“ und die SPD zu dem von der AbL vorgelegten „Vorschlag für die dringend notwendige Regulierung des Bodenmarkts am Beispiel Anteilkäufe (Share Deals)“. Ein niedersächsisches Agrarstrukturgesetz ist nach Ansicht der agrarpolitischen Sprecherin der Grünen, Miriam Staudte, längst überfällig, denn der Ausverkauf der niedersächsischen Höfe müsse endlich ein Ende finden. „Wir brauchen wirksame Instrumente, damit die Preisspirale bei landwirtschaftlichen Pacht- und Kaufverträgen gestoppt wird. Der Einstieg von branchenfremden Investor*innen in den Bodenmarkt hat zu nie dagewesenen Preisen geführt, die für viele bäuerlichen Betriebe kaum noch zu leisten sind. Deshalb müssen per Gesetz Grenzen für marktübliche Preise festgelegt und das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht gestärkt werden. Die Grundstücksverkehrsausschüsse brauchen hier einen klaren Handlungsrahmen, um vor Ort bäuerliche Betriebe zu unterstützen. So muss gewährleistet sein, dass kleine, aufstockungswillige Betriebe weiter Zugang zu Land haben, indem die Vergabekriterien zu ihren Gunsten definiert werden“, so Staudte. Unter dem Motto „Jeder Hof zählt!“ habe die Arbeitsgemeinschaft für bäuerliche Landwirtschaft (AbL) bundesweit auf die Nöte der Bäuerinnen und Bauern aufmerksam gemacht und unter anderem eine Reform des Bodenmarktes gefordert. „Dies nimmt die Grüne Fraktion zum Anlass, erneut ein Agrarstrukturgesetz in den Landtag einzubringen“, heißt es seitens der Grünen. Als Ziele des aktuellen Grünen-Gesetzentwurfes zur Agrarstruktur werden genannt:
- Preisentwicklung stabilisieren,
- die zunehmende Konzentration von Eigentumsflächen auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt verhindern,
- Eigentumsstrukturen in die Händen unabhängiger Landwirt*innen legen. Das soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
- Transparenz herstellen: Share Deals erfassen, Grunderwerbssteuer abführen,
- kein Verkauf an branchenfremde Investoren,
- Preismissbrauchsgrenze neu definieren, um wirksamer eingreifen zu können,
- Versagung des Ankaufs bei marktbeherrschender Stellung (das Doppelte der durchschnittl. LW-Fläche in Nds. (z.Z. 144 ha) oder mehr als 25% Eigentum innerhalb der Gemarkung),
- Überarbeitung der Kriterien, die einen „aufstockungswürdigen Betrieb“ definieren. Niedersachsen war 2019 laut Angabe der Grünen bundesweiter Spitzenreiter was den Verkauf landwirtschaftlicher Flächen angeht (12.500 ha). Gleichzeitig stiegen die Kaufpreise innerhalb eines Jahres (von 2018 auf 2019) um fünf Prozent. Damit habe sich der durchschnittliche Kaufpreis eines Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche in Niedersachsen allein zwischen 2011 und 2019 mehr als verdoppelt. Auch bei den Pachtpreisen gebe es nach Angaben des Landesamtes für Statistik eine solche Entwicklung zu beobachten. Die Pachten für Ackerland stiegen bspw. von 2010 auf 2020 von durchschnittlich 351 € auf 595 € (plus 69%). In ihrer Rede im Landtag verwies die Sprecherin für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung der SPD-Fraktion, Karin Logemann, auf den im Juli 2020 von der AbL vorgelegten Vorschlag für die dringend notwendige Regulierung des Bodenmarkts am Beispiel Anteilkäufe (Share Deals) und erklärte weiter: „Auch die AbL Niedersachsen stellte fest, dass steigende Pacht- und Landpreise und sinkende Einnahmen durch sinkende Preise nicht zusammenpassen. Ich möchte hier festhalten: Die Überarbeitung des Grundstücksverkehrsrechtes ist angezeigt. Eine solche Überarbeitung ist Bestandteil des Koalitionsvertrags und ein Entwurfsvorschlag der Landesregierung ist in Vorbereitung. Es geht darum, bäuerliche Betriebe in der Hand selbstständiger und als Eigentümer darauf wirtschaftender Familien zu halten.“ Bisher sei es in keinem Bundesland gelungen, eine große Reform des landwirtschaftlichen Bodenrechts umzusetzen. „Ein Hauptaugenmerk muss liegen auf den Regelungen des NASVG (Gesetz zur Sicherung und zum Ausbau einer bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen). Hier geht es um das Grundrecht der Vertragsfreiheit, um das Grundrecht des freien Verfügungsrechts über das Eigentum sowie zur Kapitalverkehrsfreiheit und Niederlassungsfreiheit. Das sind dicke Brocken, die hier zu bewegen sind. Antworten auf diese Themenstellungen konnte ich in Ihrem Gesetzentwurf nicht entdecken“, erklärte die SPD-Abgeordnete in Richtung Grüne. Das Landwirtschaftsministerium arbeite an einem Gesetzentwurf. „Dabei steht im Vordergrund, einen machbaren Ansatz zu gestalten, der konsensfähig bei allen Beteiligten ist. Oberste Prämisse aber ist, einen Ansatz zu unterbreiten, der gesetzeskonform ist“, so Logemann. Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen.
20.09.2021
Von: FebL/PM

Miriam Staudte (Grüne) und Karin Logemann (SPD). Bildquelle: Staudte/Logemann