Klöckner: "Ackerland in Bauernhand!"

Eindrücke von der Tagung des Bundeslandwirtschaftsministeriums "Boden ohne Bauern?" am 5. Februar in Berlin von Reiko Wöllert, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Mitteldeutschland (AbL)und Tagungs-Teilnehmer Wer nur der Eröffnungsrede von Bundesministerin Julia Klöckner zur BMEL-Tagung "Boden ohne Bauern?" lauschte, hätte sie fast für eine AbLerin halten können. Sie sei in "großer Sorge um den Bodenmarkt", da sich dort verstärkt außerlandwirtschaftliche Investoren tummelten und unter Umgehung des Grundstücksverkehrsgesetzes Anteile an Betrieben und damit indirekt auch Boden erwerben. "Ackerland gehört in Bauernhand" und sei kein Spekulationsobjekt. Aus ihrer Sicht sei es unsäglich, dass selbst ein ehemaliger Landesbauernpräsident einen seiner Großbetriebe an einen Lebensmitteldiscounter verkauft habe. Sie rechnete sogar vor, dass ein Betrieb in der Magdeburger Börde, der 2005 74 ha Ackerland von der BVVG verbilligt zu 6.400 €/ha gekauft hatte, nun 2018 beim Verkauf dieses Betriebes an einen Investor mal eben 3,5 Mio € Wertsteigerung nur für diese 74 ha erzielt hatte. Sie sei der Überzeugung, dass die Bereitschaft der Gesellschaft, die Landwirtschaft zu unterstützen stark in Gefahr sei, wenn der Anteil der investorgeführten Betriebe weiter steige - schön, dass diese Erkenntnis nun sogar die Bundesministerin erreicht hat. Die Kompetenz, dieser Entwicklung einen Riegel vorzuschieben, liegt seit der Föderalismusreform 2006 bei den Bundesländern und eben nicht bei Frau Klöckner. Ob sie auch so entschieden reden würde, wenn das anders wäre, sei dahingestellt. An dem Punkt nämlich, an dem sie aktiv werden kann und muss, fällt ihre Rhetorik schon deutlich schwächer aus: kauft ein Investor weniger als 95 % eines Betriebes, muss er für die damit verbundenen Ländereien keine Grunderwerbssteuer zahlen - und dies regelt der Bund. Nach Jahren des Zögerns liegt nun auf Bundesebene der Vorschlag vor, diese Grenze auf 90 % (!) abzusenken, eigentlich müssten es 50 sein! Das Problem sei die Abstimmung mit den anderen Ministerien, so Frau Klöckner. Anschließend legte Dr. Ralf-Peter Weber, Staatssekretär des Landwirtschaftsministeriums in Sachsen-Anhalt, wortreich dar, warum auch nach mehr als drei Jahren Amtszeit einer grünen Ministerin noch nicht einmal der Entwurf zu einem Agrarstrukturgesetz vorliegt. Es gäbe wohl mittlerweile einen Abgeordnetenentwurf, zu dessen Inhalten er aber auch auf Nachfrage nichts sagen wollte (oder konnte?). Dennoch meinte er, bis 2021 ein Gesetz verabschieden zu wollen... Dr. Kirsten Tackmann, Bundestagsabgeordnete der Linken, forderte künftig investorgeführte Landwirtschaftsbetriebe von den EU-Zahlungen auszunehmen. Außerdem sollte ein strategischer Bodenfonds geschaffen werden, um Land den Betrieben zur Verfügung stellen zu können, die eine gesellschaftlich akzeptierte Landwirtschaft betreiben. Dazu passt die nach der Tagung verbreitete Meldung, wonach die ostdeutschen Landwirtschaftsminister den Bund aufgefordert haben, die restlichen BVVG-Flächen den Ländern kostenlos zur Verfügung zu stellen. Leider fallen auch bei Frau Tackmann Parallelen zu Frau Klöckner auf: gute und weitreichende Forderungen dort, wo man eh nichts zu sagen hat, Stillstand im eigenen Wirkungskreis: In Thüringen zum Beispiel hat es eine linke Agrarministerin fünf Jahre lang nicht geschafft, ein Agrarstrukturgesetz auf den Weg zu bringen. Auffällig ist auch, dass das Wunsch-Bild der „guten“ Genossenschaft vielfach den Blick auf die Realität verstellt – in kaum einer der real existierenden Genossenschaften haben die Genossen wirklich etwas zu sagen. Nach vielen anderen Vorträgen zu weiteren Aspekten der Bodennutzung, wie etwa Flächenverbrauch, Bodendegradation durch Klimawandel etc. gab es bei der Podiumsdiskussion am Ende des Tages vor allem eine bemerkenswerte und -jedenfalls für meine Ohren- neue Aussage: Werner Schwarz, Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), sagte auf Nachfrage, dass er sich ganz klar dafür ausspreche, dass Anteilsverkäufe an landwirtschaftlichen Unternehmen reglementiert werden müssen, um auch weiterhin den Vorrang von Landwirten auf dem Bodenmarkt zu sichern. Ansonsten drohe die Gefahr, dass wegen der ungleichen Behandlung von direkten Grundstückskäufen und solchen über einen Anteilskauf das Grundstücksverkehrsgesetz unwirksam werden könnte. Zuvor hatte er zwar eingeschränkt, dass es keine einheitliche Meinung innerhalb des DBV zu diesem Thema gäbe, aber an diesem Punkt lässt sich trotzdem anknüpfen - was wir mit Sicherheit tun werden.
07.03.2020
Von: Reiko Wöllert

Reiko Wöllert auf der Boden-Tagung in einem Beitrag des mdr. Foto: screenshot mdr