Sachsen-Anhalt: Regierungsfraktionen legen Entwurf für Agrarstrukturgesetz vor

In Sachsen-Anhalt haben die Regierungsfraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf eines Agrarstrukturgesetzes (ASG LSA) vorgelegt und zur Ersten Beratung in dieser Woche in den Landtag eingebracht. Die Agrarstrukturpolitik des Landes ist demnach darauf gerichtet, eine vielfältige Agrarstruktur zu fördern, in der bäuerliche Betriebe dominieren. Damit verbunden ist das Ziel einer breiten Streuung des Eigentums an Grund und Boden. Leitbild für die Agrarstrukturpolitik des Landes Sachsen-Anhalt sind laut Gesetzentwurf Agrarbetriebe im Haupt- und Nebenerwerb,
- die von ortsansässigen Landwirtinnen und Landwirte bewirtschaftet werden,
- die Ackerbau und eine flächengebundene Tierhaltung kombinieren,
- die durch Diversifizierung möglichst viele Arbeitsplätze je Flächeneinheit schaffen und die regionale Wertschöpfung fördern,
- die zum Natur- Umwelt- und Klimaschutz beitragen und
- deren Eigentümerinnen und Eigentümer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Verpächterinnen und Verpächter sich in den ländlichen Gemeinden gesellschaftlich engagieren. Als bodenmarktpolitische Zielsetzungen nennt der Gesetzentwurf:
- den Erhalt bestehender, und Neugründung bäuerlich geprägter Landwirtschaftsbetriebe im Haupt und Nebenerwerb,
- die Förderung einer breiten Streuung des Eigentums an Grund und Boden unter Einschluss auch ortsansässiger Nichtlandwirte,
- den Vorrang für ortsansässige Landwirte beim Erwerb und bei der Pacht von landwirtschaftlichen Flächen der öffentlichen Hand (Bund, Land und Kommunen),
- die Verhinderung marktbeherrschender Positionen auf regionalen Bodenmärkten,
- die Unterbindung von Boden- und Preisspekulationen und
- die Sicherung von Kauf- und Pachtpreisen für landwirtschaftliche Flächen die nachhaltig aus landwirtschaftlichen Erträgen zu erwirtschaften sind. „Der Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen durch Kauf und Pacht soll für kleine und mittlere landwirtschaftlichen Betriebe und Existenzgründer mit schlüssigem Betriebskonzept besonders gefördert werden“, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. Da bisher der Kauf von landwirtschaftlichem Boden zum Zweck der Kapitalanlage vor allem durch den Kauf von Anteilen an Landwirtschaft betreibenden Gesellschaften erfolgt, sieht der Gesetzentwurf erstmalig eine Genehmigungspflicht für Anteilskäufe vor. Dabei entsteht das Zustimmungserfordernis „erst dann, wenn eine so genannte doppelte Auslöseschwelle überschritten ist. Zum einen muss der Erwerber mit dem Erwerb einen bestimmenden Einfluss auf das Unternehmen erhalten (Nummer 1). Zum anderen muss das Unternehmen Eigentümer von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen in bedeutendem Umfang sein. Die Grenze wird hierbei auf 250 Hektar festgelegt (Nummer 2), was der gegenwärtigen ungefähren durchschnittlichen Betriebsgröße landwirtschaftlicher Unternehmen in Sachsen-Anhalt entspricht.“ Die Neuregelung des Grundstückrechts soll noch vor der Landtagswahl Anfang Juni 2021 verabschiedet werden.
16.11.2020
Von: FebL

In Sachsen-Anhalt haben die Regierungsfraktionen den Entwurf für ein Agrarstrukturgesetz vorgelegt. Foto: FebL