KLB: Verpachtung in Bayern fair regeln

Die Katholische Landvolkbewegung (KLB) Bayern fordert Landpachtgesetz.

Der Landesausschuss der KLB Bayern hat einstimmig einen Beschluss verabschiedet, der die Bayerische Staatsregierung auffordert, verbindlichere Regelungen zur Pacht in Bayern zu treffen, um sittenwidrige Pachtpreise und landwirtschaftsfremde Investoren wirksam zu verhindern.

„Die Pachtpreise sind – nicht nur in Bayern – einer Koppelung an die Wirtschaftlichkeit entglitten. Seit 15 Jahren liegen die Pachtpreise im Schnitt zwischen 60 und 100 Euro über dem, was laut gängiger Wirtschaftlichkeitsberechnung angemessen wäre", so Andreas Felsl, Landesvorsitzender der KLB Bayern, der sich dabei auf die Berechnung der „Grundrente" nach J.H. Thünen bezieht.

Die KLB fordert in ihrem Papier u.a. eine Meldepflicht für alle Pachtverträge für landwirtschaftliche Flächen, ein Eingriffsrecht für die Behörden bei agrarstrukturellen Benachteiligungen und die Untersagung sittenwidriger Pachtentgelte.

Andreas Felsl betont: „Der wichtigste Punkt ist, dass durch die Aufnahme dieser Regelungen in das Bayerische Agrarstrukturgesetz Verstöße gegen Anliegen, die im Landpachtverkehrsgesetz auf Bundesebene längst definiert sind, auch in Bayern sanktioniert werden können."

„Bisher hat nämlich nur Baden-Württemberg eine solche notwendige länderspezifische Umsetzung des Bundesgesetzes erlassen, und zwar bereits 2009 noch von der schwarz-gelben Landesregierung. Der Erfolg lässt sich an den Zahlen ablesen: Dort liegen die Pachtpreise im Durchschnitt um 30% unter denen in anderen Bundesländern." so Felsl.

Dass die KLB mit diesem Beschluss ein aktuelles Thema angeschnitten hat, zeigen nach Ansicht der KLB auch Initiativen im Bayerischen Landtag wie der aktuell von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Entwurf für ein Bodeneigentumsgesetz, über die der zuständige Agrarausschuss zu entscheiden hat.

„Jetzt ist der Gesetzgeber in Bayern gefragt, endlich Regelungen im Sinne der bayerischen Familienbetriebe zu treffen und insbesondere landwirtschaftsfremde Interessen von Investoren abzuwehren", erklärt Felsl.