AbL zum Agrarstrukturgesetz: Großes Potential, aber im Detail noch viele Mängel

Der von den Regierungsfraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Sachsen-Anhalt vorgelegte Gesetzentwurf für ein Agrarstrukturgesetz hat nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Mitteldeutschland (AbL) „das Potential, den Landgrabbern in Sachsen-Anhalt tatsächlich das Handwerk zu legen. Allerdings muss in entscheidenden Details noch erheblich nachgebessert werden, wenn das Gesetz wirklich Wirkung entfalten soll“, erklärt Claudia Gerster, AbL-Landessprecherin Sachsen-Anhalt. „Überregionale Holdings werden zum Beispiel nicht berücksichtigt, ebenso wenig Anteilskäufe über Stiftungen, obwohl dies mittlerweile ein gängiger Weg ist – der im Sommer von uns aufgedeckte Verkauf der ADIB GmbH des ehemaligen Präsidenten des Thüringer Bauernverbandes Klaus Kliem an ALDI wurde z.B. über eine Stiftung abgewickelt. Allein die Familie Kliem hatte dabei 14,7 Mio. € verdient“, so Gerster. Dass in Zukunft übermäßige Konzentrationen auf den regionalen Bodenmärkten verhindert werden sollen, begrüßt Gerster ausdrücklich. „Völlig unverständlich ist mir allerdings, warum es in Zukunft Hobbylandwirten fast unmöglich gemacht werden soll, Land zu pachten. Damit würde in den Dörfern vieles wegbrechen, was diesen bislang einen Charme verleiht. Auch würde es viele potentielle Existenzgründer*innen von Anfang an unter Druck setzen“, so Gerster weiter. „Aus Sicht der AbL ist es ausgesprochen schade, dass dieser Entwurf erst jetzt in die Diskussion kommt, obwohl das Problem seit Beginn der Legislatur auf dem Tisch liegt – zum einen sind in den vergangenen Jahren wieder etliche Betriebe von außerlandwirtschaftlichen Investoren gekauft worden und damit die Agrarstruktur weiter nachhaltig geschädigt worden, zum anderen wird dadurch der parlamentarische Zeitplan sehr knapp“, so Gerster abschließend. Der Verband werde sich konstruktiv und mit aller Kraft an dem Diskussionsprozess beteiligen, um eine Verabschiedung des Gesetzes noch in dieser Legislatur voran zu treiben. Im Januar soll eine Anhörung zu dem Gesetzesvorhaben durchgeführt werden. Eine entschiedene Ablehnung des Gesetzentwurfs in seiner aktuellen Form kommt vom Landesbauernverband Sachsen-Anhalt, weil die landwirtschaftlichen Unternehmen Sachsen-Anhalts und ihre gewachsenen Strukturen durch die Gesetzgebung in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt würden. „Wer das mitträgt, der unterstützt die politisch motivierte Trennung großer und kleiner Landwirtschaft in Gut und Böse. Das ist nicht unser Anspruch. Wir erwarten, dass die Regierungsfraktionen diesen Gesetzentwurf abräumen und vor allem das beschriebene Leitbild und die Ziele des Gesetzes beerdigen“, erklärt Olaf Feuerborn, Präsident des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt. Die AbL-Mitteldeutschland hat auf ihrer Homepage eine ausführliche Stellungnahme zum Entwurf des Agrarstrukturgesetzes für Sachsen-Anhalt veröffentlicht.
19.12.2020
Von: FebL/PM

Sachsen-Anhalt diskutiert Agrartstrukturgesetz. Foto: FebL