Bauernland in Bauernhand?

Ein Gutachten des Thünen Instituts sowie ein Grüner Gesetzentwurf im Agrarausschuss des Bayerischen Landtags

Von 2010 bis 2020 sind die Preise für landwirtschaftlichen Boden um 147% gestiegen – die aktuelle Inflation ist da noch nicht mit dabei. Gleichzeitig gehen viele „Babyboomer“ in Rente, es findet ein Generationswechsel für viele landwirtschaftliche Betriebe statt. Schon jetzt ist knapp die Hälfte der bayerischen Landwirtschaftsfläche nicht mehr in der Hand von Landwirt*innen. Nichtlandwirtschaftliche Nutzer können oft viel höhere Preise bezahlen – damit steigen auch die Preise für Landwirt*innen, das knappe Gut Boden wird noch schwerer verfügbar. Darauf weist die Sprecherin für Ernährung und Landwirtschaft im Bayerischen Landtag Gisela Sengl hin und verweist zum Beleg auf ein jetzt im Agrarausschuss des Landtages vorgestelltes Gutachten „Bauernland in Bauernhand“ des Thünen-Instituts, das im Auftrag des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erstellt wurde.

Das Gutachten bestätigt laut Sengl: das bereits bestehende Vorkaufsrecht für landwirtschaftliche Betriebe reicht nicht. Die aktuelle Bearbeitungsfrist von 4 Wochen ist zu kurz. Preismissbrauch wird durch die bayerische Verwaltung kaum geprüft. Deshalb stelle sich umso drängender die Frage: Wie kann angesichts dieser Entwicklung gewährleistet werden, dass landwirtschaftlicher Grund und Boden nicht Spekulationsobjekt für Konzerne wird, sondern auch für „normale“ Landwirte zugänglich bleibt?

Für Sengl ist klar, Bayern braucht ein Landwirtschaftliches Bodeneigentumsgesetz! Die Grünen haben in diesem Zusammenhang einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Agrarstruktur in Bayern vorgelegt, der, wie auch das Gutachten, im Agrarausschuss behandelt wurden. Schon 2006 habe der Bund, so Sengl, die Länder aufgefordert, die Verteilung von Eigentum und Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu regeln.

Die Bayerische Staatsregierung habe es aber wieder einmal versäumt, mit einem solchen Gesetz etwas zum Schutz der Bäuerinnen und Bauern zu unternehmen, und entziehe sich damit ihrer politischen Verantwortung für die bayerischen Bauern. „Durch ihr ‚Schau ma mal‘ werden weder die landwirtschaftlichen Flächen für die Landwirtschaft erhalten noch der Preismissbrauch verhindert“, so Sengl.