Grabenkämpfe überwinden - Landwirtschaft zukunftsfest machen!

„Weiterentwicklung der GAP ab 2028“ lautet das Schwerpunktethema des im Rahmen des Treffens der Agrarministerinnen und-minister von Bund und Ländern (AMK) vorgesehenen Austauschs mit den Verbänden der Zivilgesellschaft. Der Naturschutzbund (NABU) und die Arbeitsgemeischaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) verweisen gemeinsam im Vorfeld des Treffens auf die große Einigkeit der unterschiedlichen Verbände, die bislang weitestgehend pauschalen Direktzahlungen vollständig in ein System zu überführen, das Bäuerinnen und Bauern bei Umwelt-, Klima- und Tierschutz einkommenswirksam entlohnt. Diese Zukunftsvision für die GAP findet sich nicht nur im Abschlussbericht der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL), sondern ist auch Beschlusslage in der Verbände-Plattform.

AbL und NABU fordern die Ministerinnen und Minister dazu auf, diesen Konsens zu konkretisieren, indem sie einen Zeitplan erarbeiten und vorlegen, der beschriebt, in welchen Schritten die Gelder der sogenannten Basisprämie in die Öko-Regelungen überführt werden. Ein solcher Zeitplan ist auch notwendig, um Planungssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe zu schaffen und einen Bruch im Fördersystem zu verhindern. Einer einseitigen Aufweichung von ökologischen und sozialen Grundanforderungen (GLÖZ u. soziale Konditionalität), wie sie aktuell auf EU-Ebene debattiert wird, erteilen die Verbände eine klare Absage. Gleiches gilt für die Beibehaltung der ungerechten Vergabe der GAP-Gelder an Akteure, die bereits über üppige Einkommen verfügen und die Fortführung einer verfehlten gemeinsamen Marktordung (GMO), die primär das Ziel verfolgt, dass Bäuerinnen und Bauern günstige Rohstoffe für den anonymen Weltmarkt produzieren.

Dazu erklärt Ottmar Ilchmann, Landwirt in Niedersachen und Mitglied der Fachgruppe GAP der AbL: „Was in anderen Politikfeldern undenkbar ist, ist in der GAP seit Jahrzehnten Usus. Akteure mit sehr hohen Einkommen und außerlandwirtschaftliche Investoren erhalten unter dem Verwendungszweck der ´Einkommensgrundstützung´ Milliarden an Steuergeldern. Dass die Ministerinnen und Minister dieses System seit Jahren billigend in Kauf nehmen, ist nicht nur extrem unsozial, sondern auch eine der Ursachen dafür, dass den politisch Verantwortlichen die Agrarpolitik aktuell auf die Füße fällt. Die Lehren für die Weiterentwicklung der GAP nach 2027 müssen sein, dass die Gelder der GAP endlich konsequent nach sozialen und wirtschaftlichen Kriterien gestaffelt werden. Dies gilt auch für die Prämien der Öko-Regelungen, die spätestens ab 2028 das zentrale Instrument der 1. Säule sein müssen. Die konsequente Qualifizierung der Direktzahlungen wird in der Landwirtschaft zudem nur dann einen breiten Rückhalt haben, wenn sie mit einer Reform der Marktordung verbunden wird, die es der ganzen Breite des landwirtschaftlichen Berufsstandes ermöglicht, gewinnbringende Preise zu erwirtschaften.“

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller ergänzt: „Wer unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung ökologische Mindeststandards in der GAP zurückdrehen will, bürdet künftigen Generationen enorme Belastungen auf. Denn der Abbau von Umwelt-, Klima- und Naturschutz in der Agrarpolitik setzt die natürliche Produktionsgrundlage landwirtschaftlicher Betriebe aufs Spiel. Statt alte Grabenkämpfe wieder aufzumachen, tragen die Agrarministerinnen und -minister nun Verantwortung, die GAP hin zu weniger Bürokratie und mehr einkommenswirksamen Natur- und Klimaschutz weiterzuentwickeln. Sie müssen die Chance nutzen, die landwirtschaftlichen Betriebe durch eine faire Honorierung von Ökosystemleistungen ökologisch wie ökonomisch fit für die Zukunft zu machen.”

Zentrale Forderungen der Verbände-Plattform

In ihrer Stellungnahme „Zukunft Gestalten“ zur Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) nach 2027 stellt die Verbände-Plattform – ein Bündnis aus Landwirtschaft, Umwelt-, Natur-, Klima-, Verbraucher- und Tierschutz sowie der Entwicklungszusammenarbeit – Ziele, Forderungen und Vorschläge sowie notwendige Schritte des Übergangs vor. Darin sprechen sich die Verbände dafür aus, ab 2027 alle Fördermittel der GAP für eine einkommenswirksame Honorierung klar definierter Leistungen der Bäuerinnen und Bauern in den Bereichen Umwelt-, Natur-, Klima-, und Tierschutz einzusetzen und hierbei stets agrarstrukturelle Aspekte zu berücksichtigen. Zur Entbürokratisierung der GAP wird vorgeschlagen, die bisherigen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) sowie die Öko-Regelungen, mindestens auf Antragsebene, zusammenzuführen und kohärent aufeinander abzustimmen. Die Förderung von Junglandwirt*innen soll auf Basis einer konzeptbasierten, nicht flächengebundenen Existenzgründungsprämie erfolgen. Die Verbände halten es für notwendig, dass Betriebe, die GAP-Förderung erhalten, auch weiterhin bestimmte Basisvorgaben einhalten müssen.