AbL zur Sonder-AMK: Mehrheit der Länder verhindert zukunftsfeste Weiterentwicklung der GAP

Im Rahmen einer digitalen Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) mit den Agrarministerinnen und -ministern sowie den Agrarsenatorinnen und -senatoren der Länder über Anpassungen am deutschen GAP-Strategieplan ab 2025 beraten. Für die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) ist das Ergebnis ein Festhalten am Status quo, das für die AbL keine Option darstellt und die Verhinderung einer zukunftsfesten Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bedeutet. Auch der Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zeigt sich von dem Ergebnis wenig begeistert.

Ottmar Ilchmann, Landesvorsitzender der AbL Niedersachen, Mitglied der AbL Fachgruppe GAP und selbst Milchbauer, findet deutliche Worte: "Eine überwältigende Mehrheit der Verbände aus Landwirtschaft, Umwelt-, Klima-, und Tierschutz fordert eine Weiterentwicklung der GAP im Sinne der Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft. Diese hat sich klar dafür ausgesprochen, weitere Öko-Regelungen einzuführen und das Budget entsprechend anzuheben.“ Zudem sei seit Jahren klar, dass klassische Milchviehbetriebe mit viel Dauergrünland in der aktuellen GAP extrem benachteiligt sind. „Auch die aktuellen Proteste so vieler Bäuerinnen und Bauern zeigen, dass der Status Quo keine Option ist. Dass die Mehrheit der Ministerinnen und Minister vor dieser Realität weiterhin die Augen verschließt und Anpassungen offenbar verhindern möchte, ist nicht nur rückwärtsgewandt und mutlos, sondern verhindert auch eine zukunftsfeste Weiterentwicklung der GAP im Sinne der Zukunftskommission Landwirtschaft. Gut, dass einige Bundesländer die Tür für die offenkundig notwendigen Anpassungen weiter offenhalten", so Ilchmann.

Einen gemeinsamen planungssicheren, zukunftsfesten Pfad in der GAP sieht auch Minister Özdemir angesichts der AMK-Ergebnisse nicht, wenn er nach der Sitzung erklärt. „Wir haben heute im Kreis der Agrarministerinnen und -minister über die Konsequenzen aus der unzureichenden Ausschöpfung der Ökoregelungen im Antragsjahr 2023 einmal mehr intensiv diskutiert. Der Austausch mit den Ländern ist wichtig und richtig. Gemeinsam haben wir die Verpflichtung, unseren Landwirtinnen und Landwirten einen planungssicheren, zukunftsfesten Pfad zu ebnen. Heute ist aber deutlich geworden, dass einzelne Länder wesentliche EU-Vorgaben infrage stellen. Brüssel erwartet, dass wir liefern: Wir haben Kompensationsverpflichtungen, denen wir dauerhaft und gesichert nachkommen müssen – andernfalls droht, dass EU-Mittel liegen bleiben.

Im Interesse der Landwirtinnen und Landwirte muss uns klar sein, dass wir die nationale Obergrenze bei den Direktzahlungen vollständig ausschöpfen müssen. Dafür müssen wir alle Maßnahmen ergreifen, die nötig sind. Konkret heißt das, dass wir eine Kompensationsmöglichkeit in der ersten Säule durch eine neue Ökoregelung weiter ins Auge fassen müssen. Dabei werden wir die Antragstellungen im Jahr 2024 berücksichtigen. Ich will an dieser Stelle der neuen AMK-Vorsitzenden aus Thüringen, Ministerin Susanna Karawanskij, für ihre ausgewogene und konstruktive Arbeit als Vorsitzende der AMK danken.“

Zum Hintergrund heißt es dazu aus dem BMEL: „Bei der heutigen Sonder-Agrarministerkonferenz haben die Länder den Bund gebeten, Fördermaßnahmen in der GAP attraktiver auszugestalten und eine nach EU-Recht notwendige Kompensation infolge einer geringer als erwarteten Nachfrage bei den Ökoregelungen umzusetzen. Zur Weiterentwicklung der EU-Agrarförderung in Deutschland ab 2025 hat das BMEL neue Ökoregelungen vorgeschlagen, die insbesondere Grünlandbetrieben sowie Milchviehbetrieben mit Weidehaltung zugutekommen sollen. Der Vorschlag sieht zur vorgeschriebenen Kompensation zudem eine Budgeterhöhung der Ökoregelungen vor.“

Eine konkrete Erwähnung von Grünland und Weidehaltung erfolgt in dem Ergebnisprotokoll der AMK lediglich in einer zusätzlichen gemeinsamen Protokollerklärung der Länder Schleswig-Holstein, mit CDU-Minister Werner Schwarz an der Spitze des Landwirtschaftsministeriums, und Niedersachsen, mit der grünen Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte. In der Erklärung bekennen sich die beiden Länder zur besonderen Bedeutung von Grünland und Weidehaltung hinsichtlich Tierwohl, Biodiversität und Klimaschutz und stellen fest, dass insbesondere Milchviehbetriebe mit Weidehaltung bei der neuen GAP nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Dies gelte in besonderem Maße im Blick auf die neu eingeführten Öko-Regelungen. Daher bitten die zwei Länder den Bund, unter Würdigung der ggf. notwendigen Anpassungen der Ländermaßnahmenregelungen in der 2. Säule eine geeignete Ökoregelung für diesen Betriebstyp in den GAP-Strategieplan 2025 aufzunehmen. Diese sollte vorranging neben der Kompensation durch die Aufgabe einer/anderer Öko-Regelung/en und freiwerdender Mittel, die nicht oder kaum in Anspruch genommen wurden, finanziert werden.