Glyphosat darf weiter eingesetzt werden

Nachdem die EU-Kommission den Glyphosat-Einsatz für weitere zehn Jahre erlaubt hat, stand Bundeslandwirtschaftsminister vor der Herausforderung einer nationalen EU-rechtskonformen Umsetzung. Jetzt hat der Minister im Rahmen einer Befragung im Bundestag erklärt, das bestehende nationale Auslaufen des Einsatzes zum 1. Januar 2024 aufzuheben. Wörtlich sagte der Minister: "Wir machen uns wegen der Auswirkungen dieses Totalherbizids auf die Biodiversität massiv Sorgen. Nichtsdestotrotz muss ich mich an geltendes Recht halten – das ist völlig klar – und muss das jetzt national vollziehen. Deshalb habe ich erst mal im Wege der Eilverordnung das Verbot von Glyphosat zum 1. Januar 2024 aufheben müssen, weil das rechtlich keinen Bestand mehr hat, gleichzeitig aber auch dafür gesorgt, dass die bestehende Anwendungsbeschränkung fortgeführt wird; die wäre sonst Ende des Jahres ausgelaufen. Die Eilverordnung dient dem einstweiligen Rechtsschutz und schafft Klarheit für Zulassungs- und Überwachungsbehörden, Anwender und Hersteller. Jetzt müssen wir in bewährter Weise in der Koalition im Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung des Bundesrates etwas Neues vorlegen.“

Wie die „bewährte Weise“ und das “Neue“ mit Blick auf Glyphosat aussieht, ist offen. Die Meinungen zu Glyphosat in der Ampel-Koalition sind insbesondere zwischen Grünen und FDP sehr gegensätzlich.