Der Bundesrat hat die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf den Weg gebrachte Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) beschlossen. In dieser werden die bestehenden Einschränkungen bei der Anwendung von Glyphosat fortgeschrieben. Eine vom Agrarausschuss auf Initiative von Unionsländern geforderte generelle Aufhebung des Anwendungsverbots glyphosathaltiger Herbizide in Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten fand damit ebenso wenig eine Mehrheit wie eine Zulassung in Ausnahmefällen. Für Greenpeace zeigt der Bundesratsbeschluss, dass ein Wandel in der Landwirtschaft stattfindet.
Mit der Fortschreibung der bestehenden Regelungen sorgt das BMEL nach eigenen Worten dafür, dass sich Landwirtinnen und Landwirte auf bewährte Regeln zum Einsatz des Totalherbizids verlassen können. Gleichzeitig werde sichergestellt, dass Glyphosat nicht dort eingesetzt wird, wo die Natur besonders sensibel ist oder unsere natürlichen Ressourcen einen besonderen Schutz benötigen, wie beispielsweise in Wasserschutzgebieten.
Die Anpassung des deutschen Pflanzenschutzrechts war nötig geworden, weil die EU-Kommission Glyphosat im November 2023 für weitere zehn Jahre zugelassen hatte. Den jetzt weiter geltenden Regelungen war ein langer gesellschaftlicher Streit vorausgegangen. Um diesen laut BMEL zu befrieden und sensible Gebiete zu schützen, wurden bereits 2021 mit Zustimmung des Bundesrates Maßnahmen zur Minderung des Einsatzes von Glyphosat festgeschrieben. Dazu gehörten z. B. das Verbot der Anwendung zur Vorsaatbehandlung (ausgenommen im Rahmen eines Direktsaat- oder Mulchsaatverfahrens) oder nach der Ernte zur Stoppelbehandlung. Auch die Spätanwendung vor der Ernte (sog. Sikkation) sowie die Anwendung in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten wurden verboten. Gerade diese ausnahmslosen Anwendungsverbote in besonders zu schützenden Gebieten sind nach Ansicht des BMEL die Voraussetzung für die gesellschaftliche Akzeptanz der bereits praktizierten Regelungen und der darin verkörperten Kompromisse. Diese Einschränkungen werden auch zukünftig gelten.
Laut einer Stellungnahme von Greenpeace zeigt der Beschluss des Bundesrates, dass ein Wandel in der Landwirtschaft stattfindet. „Landwirtschaftsminister Cem Özdemir hat heute einen wichtigen Etappensieg für den Schutz der Biodiversität eingefahren. Wasserschutzgebiete sind die Grundlage für unsere Trinkwassergewinnung, sie müssen besonders geschützt werden. Das ist ein wichtiger Zwischenschritt hin zu dem im Koalitionsvertrag versprochenen Komplett-Verbot des Totalherbizids Glyphosat“, kommentiert Christiane Huxdorff, Landwirtschafts-Expertin bei Greenpeace. Minister Özdemir müsse nun im nächsten Schritt ein ambitioniertes ‘Zukunftsprogramm Pflanzenschutz’ vorlegen, um die Menge an Pestiziden auf unseren Äckern deutlich zu senken.