Gegen die von der Europäischen Kommission angekündigte Wiederzulassung von Glyphosat für weitere zehn Jahre haben das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) Europe und vier Mitgliedsorganisationen Klage vor dem EU-Gericht angekündigt. Dazu erklärt Dr. Martin Dermine, geschäftsführender Direktor von PAN Europe: "Die Wiederzulassung steht im direkten Widerspruch zu den Erkenntnissen zahlreicher unabhängiger Wissenschaftler, die die Auswirkungen von Glyphosat erforscht haben. Sie widerspricht dem Willen der großen Mehrheit der Europäer und ignoriert die dringende Notwendigkeit und das politische Engagement, den Pestizideinsatz zu reduzieren. Vor allem aber verstößt sie gegen das EU-Pestizidrecht, das dem Schutz der Gesundheit und der biologischen Vielfalt Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen einräumt. Unsere Ablehnung stützt sich auf zwingende rechtliche und wissenschaftliche Beweise".
Der Ankündigung der Wiederzulassung durch die Kommission war eine Abstimmung im Berufungsausschuss des Europäischen Rates vorausgegangen, bei der sich herausstellte, dass keine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten für den Verlängerungsvorschlag zustande kam. Nur Länder, die 42 % der EU-Bürger repräsentieren, unterstützten die Erneuerung. Wichtige Länder wie Frankreich, Deutschland und Italien enthielten sich der Stimme, ebenso wie Belgien, Bulgarien, Malta und die Niederlande. Österreich, Kroatien und Luxemburg stimmten gegen die Wiederzulassung.
Von Wissenschaftlern geäußerte Bedenken
Das Bewertungssystem für Pestizide in der EU steht seit längerem in der Kritik. Das Gesetz verlangt von den Herstellern, dass sie ihre eigenen Studien zum Nachweis der Sicherheit des Wirkstoffs vorlegen, die durch wissenschaftliche Literatur mit Peer-Review ergänzt werden. Die meisten von Fachleuten überprüften Forschungsarbeiten werden jedoch von den Herstellern als irrelevant oder unzuverlässig abgetan, eine Haltung, die in der Regel von den EU-Behörden unterstützt wird. Diese Ablehnung hat in der akademischen Gemeinschaft Alarm ausgelöst, weil unabhängige, von Experten begutachtete Forschungsarbeiten nicht beachtet werden. Nahezu 300 Wissenschaftler aus Belgien und den Niederlanden, darunter mehr als 100 Universitätsprofessoren, haben kürzlich ihre Regierungen aufgefordert, die Erneuerung des Glyphosatprogramms abzulehnen.
Dr. Pauline Cervan, Toxikologin bei Générations Futures (Frankreich), kommentiert die Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): "Auf den ersten Blick erscheint die Bewertung der EFSA gründlich und umfasst zahlreiche Studien. Von den 1.628 von Experten begutachteten Glyphosat-Studien - von denen viele negative Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt aufzeigen - die in den letzten zehn Jahren veröffentlicht wurden, wurden jedoch nur 30 (1,8 %) als relevant und zuverlässig für die Bewertung angesehen. Diese Studien stehen in der Gesamtbewertung der Beweise im Schatten der Industrieforschung, wobei keine einzige Studie als Schlüsselstudie in der europäischen Neubewertung dient.“
Missachtung und Versäumnisse
Und Dr. Peter Clausing, Toxikologe bei PAN Germany, weist auf die Missachtung der eigenen Richtlinien und Vorgaben durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) bei der Bewertung von Glyphosat als krebserregend hin: "Nicht nur, dass die ECHA eindeutige Hinweise auf krebserregende Wirkungen aufgrund der Verletzung geltender Richtlinien und Vorgaben 'verschwinden' ließ. Sie machte auch Aussagen, die den Tatsachen widersprechen, was den Mechanismus betrifft, wie Glyphosat Tumore verursachen kann. Darüber hinaus wurden neue, überzeugende wissenschaftliche Erkenntnisse, wie etwa die Auswirkungen auf das Mikrobiom, von der EFSA mit der Begründung abgetan, dass international vereinbarte Leitlinien für die Risikobewertung fehlen."
Margriet Mantingh, Präsidentin von PAN Niederlande, sagt: "Das Versäumnis, erhebliche gesundheitliche Bedenken angemessen zu berücksichtigen, könnte den Menschen direkt schaden. Deshalb ist das Gerichtsverfahren von entscheidender Bedeutung. Zahlreiche epidemiologische Studien weisen auf einen möglichen Zusammenhang zwischen Glyphosat und verschiedenen Gesundheitsproblemen hin, darunter Krebs, Totgeburten, Missbildungen, Autismus-Spektrum-Störungen und die Parkinson-Krankheit."
Die möglichen verheerenden Auswirkungen auf die Umwelt betont Dr. Angeliki Lysimachou, Leiterin der Abteilung Wissenschaft und Politik bei PAN Europe: "Der weit verbreitete Einsatz von Glyphosat kann verheerende Auswirkungen auf die Umwelt haben: Es kann aquatische und terrestrische Arten schädigen, Ökosysteme und die Artenvielfalt bedrohen, während seine Rückstände zusammen mit seinem Abbauprodukt AMPA die Wasserquellen in ganz Europa verseuchen. Unter eklatanter Missachtung hunderter neuerer wissenschaftlicher Studien, die diese Umweltschäden belegen, haben die EU-Behörden jedoch fälschlicherweise den Schluss gezogen, dass Glyphosat sicher ist." Dr. Helmut Burtscher-Schaden, Campaigner bei GLOBAL 2000 (Österreich), fügt hinzu: "Jahrzehntelang konnten nur die Hersteller Zulassungsentscheidungen vor Gericht anfechten und haben dieses Recht oft ausgenutzt, um für sie ungünstige Entscheidungen anzufechten. Durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2021 haben nun aber auch Umwelt-NGOs und BürgerInnen die Möglichkeit, ihre Umweltrechte vor dem EU-Gerichtshof geltend zu machen. Dieser Fall bietet die Gelegenheit zu beweisen, dass die Wiederzulassung von Glyphosat nicht mit der EU-Pestizidverordnung in Einklang steht."
Zusammenfassend stellt Dr. Martin Dermine von PAN Europe fest: "Mit der erneuten Zulassung von Glyphosat zeigt die Europäische Kommission, dass sie auf der Seite der Agrarindustrie steht. Die Wissenschaft ist sich über die von dieser Substanz ausgehenden Gefahren im Klaren: Die Substanz muss verboten werden, wie es das EU-Recht verlangt. Jüngste Urteile des Europäischen Gerichtshofs bestätigen, dass die menschliche Gesundheit und die Umwelt Vorrang haben müssen und dass das Vorsorgeprinzip die Grundlage der Pestizidpolitik ist. Die Europäische Kommission hat genau das Gegenteil getan."