Bioverbände zum MFR/GAP: Trotz Öko-Anerkennung in die falsche Richtung

Mit „Rückschritt statt Reform“ kommentiert Bioland den Vorschlag der EU-Kommission für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028 sowie den nächsten EU-Haushalt. Auch wenn es richtig und wichtig sei, dass der ökologische Landbau in der von der EU-Kommission vorgeschlagenen GAP als zentrale umweltpolitische Priorität anerkannt wird, gehe der Vorschlag in die falsche Richtung.

„Der gesamte Vorschlag ist ein großer Schritt rückwärts. Nicht weil die EU einen neuen flexibleren Haushalt braucht, das tut sie. Mit dem Vorschlag wird das bewahrt, was sich ändern muss: die flächenbezogenen Direktzahlungen. Für landwirtschaftliche Betriebe ist kein klarer Entwicklungspfad mehr zu erkennen. Denn es wird in den Nebel nationaler Prioritäten geschoben, was Wissenschaftler, der Strategische Dialog und auch die Zukunftskommission Landwirtschaft seit Jahren stärken wollen: eine planbare und ausfinanzierte Honorierung der Landwirte für Umwelt- Klima und Tierschutzleistungen. Nachhaltiges Wirtschaften muss auskömmlich sein“, erklärt Jan Plagge, Präsident von Bioland.

Richtig ist seiner Ansicht nach, dass Agrar-Kommissar Hansen hinter dem Ökolandbau steht und dieser ein fester Teil der europäischen Strategie bleibt. Richtig sei, dass Junglandwirte stärker gefördert werden und dass agrarstrukturelle Komponenten mehr Berücksichtigung finden. Was fehle, sei Verbindlichkeit für die Mitgliedsstaaten im gesamten EU-Binnenmarkt. Wichtig sei, dass es zwischen den Staaten keinen Wettbewerb nach unten gibt.

„Dem aktuellen GAP-Entwurf mangelt es aber an klaren Verpflichtungen für die EU-Länder, die Unterstützung des Ökolandbaus in ihren nationalen und regionalen Plänen (NRPs) ausreichend zu finanzieren. Weder gibt es verbindliche Ziele noch eine zweckgebundene Finanzierung oder Schutzmechanismen gegen Rückschritte bei der Förderung. Auch eine Verknüpfung mit dem EU-Aktionsplan für den Ökolandbau ist notwendig. Mit Wegfall der zweiten Säule und der Strategieplanverordnung entsteht so eine Lücke der nationalen Beliebigkeit, die dringend geschlossen werden muss“, so Plagge.

Für Betriebe und auch für die Verbraucherinnen sei es gerade in Zeiten von Umbrüchen wichtig, über stabile und einfache, funktionierende Konzepte Orientierung zu haben. Der Ökolandbau biete genau das: verlässliche und resiliente Strukturen und ökonomische Perspektiven.

„Wir fordern die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Anerkennung des Ökolandbaus in der zukünftigen GAP nicht nur zu benennen, sondern mit konkreten, verpflichtenden Maßnahmen zu unterlegen. Das ist die Voraussetzung, damit die GAP zur Triebkraft für eine zukunftsfähige, klimaresiliente und faire Landwirtschaft werden kann, die auch in Zukunft unserer Ernährung sichert“, fordert Plagge.

LVÖ: Geld für Leistung, statt für Flächen

Mehr Geld muss in die Verteidigung fließen, über die restlichen Mittel sollen die Mitgliedsländer künftig freier verfügen können. Auch das Budget für die Gemeinsame Agrarpolitik wird kleiner ausfallen als bisher, so die Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e.V. (LVÖ) mit Blick auf die Haushaltspläne der EU-Kommission. Das bedeutet laut LÖV: Eine reine Förderung von Flächenbesitz können wir uns künftig nicht mehr leisten. Jeder Euro, der in die Landwirtschaft fließt, muss einen eindeutigen Beitrag zur Sicherung unserer Lebensgrundlagen leisten. Auch die Regionen wie Bayern müssen künftig mehr Verantwortung für die effiziente Verwendung der knappen Steuergelder übernehmen.

„Die Pläne der EU-Kommission beinhalten deutliche Einschnitte für die Landwirtschaftsförderung ab 2028. Damit gilt es, sich auf wirklich wirksame Maßnahmen zu konzentrieren und diese einkommenswirksam zu honorieren. Wir müssen jetzt auf die Maßnahmen setzen, die gleich mehrere Herausforderungen gleichzeitig angehen, wie Klima-, Boden-, Wasserschutz, Humusaufbau und den Erhalt der Artenvielfalt. Zu allen diesen Zielen leistet jeder Quadratmeter Öko-Acker und Öko-Wiese einen wichtigen Beitrag. Dies erkennt auch die EU-Kommission an“, erklärt Thomas Lang, erster Vorsitzender der LVÖ.

Die Nationalstaaten und die Länderregierungen würden stärker in die Verantwortung genommen. „Nun liegt es an ihnen, die Abkehr von der Flächenförderung zu vollziehen. Dafür braucht es eine einfache Systematik in der Förderung, wie das Stufen-Modell des BÖLW. In Anbetracht der sich ändernden Finanzarchitektur der EU sehe ich es deshalb als Bayerns Aufgabe an, in seinen Ambitionen für den Umweltschutz und den Ökolandbau nicht nachzulassen. Bayern darf nicht der Versuchung erliegen, Umweltstandards zu senken, um sich an einem Wettbewerb um möglichst billige Exportware zu beteiligen.
Wir brauchen mehr denn je eine Landwirtschaft, die nicht nur Lebensmittel für den regionalen Verbrauch produziert, sondern auch die Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen bewahrt“, so Lang.

BÖLW ermutigt EU-Kommission zu schlanker GAP

Nachdem die Kommissionsvorschläge bereits wenige Tage vor ihrer öffentlichen Bekanntgabe geleakt worden waren, hat der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) angesichts der geleakten Pläne von EU-Landwirtschaftskommissar Christophe Hansen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 einen Dreiklang aus Bürokratieabbau, Umweltförderung und Ordnungsrecht vorgeschlagen und auf sein Stufen-Modell verwiesen.

„In Zeiten knapper Kassen ist es wichtig, öffentliche Mittel wirksam zu verteilen. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft plädiert für sein Modell einer schlanken GAP-Förderung. EU-Kommissar Christophe Hansen täte gut daran, es in seine Planung zu integrieren, um öffentliche Gelder an öffentliche Leistungen zu koppeln. Es gibt dem Ökolandbau die Leitbildfunktion, die er auch laut EU-Kommission weiter haben soll. Die Förderung würde entlang von drei Stufen – Basis, Basis Plus, Bio – jeweils anwachsen, je nachdem, wie viel Ökosystemleistungen Höfe erbringen. Als Top-Up könnten etwa regionale Kooperationen unterstützt werden, erklärt Tina Andres, BÖLW-Vorstandsvorsitzende.

Das Instrument würde die GAP-Förderung kinderleicht machen und den Höfen viel Freiheit bei der Ausgestaltung ihrer Bewirtschaftung lassen, eine Freiheit, die viele Landwirtinnen und Landwirte derzeit vermissten und deren derzeitigen Einschränkungen die Hofnachfolge erschwere.

„Die EU hat sich immer wieder als Hüter von Umweltstandards gezeigt, etwa beim Wasser- oder Emissionsschutz. Diese Rolle darf sie nicht aufgeben. Wichtig ist daher, dass zu einer auf Vernunft vertrauenden GAP ein starkes und sanktionsbewehrtes Ordnungsrecht gestellt wird. Wir alle brauchen sauberes Wasser und lebendige Ökosysteme, die in der Lage sind, auch in Zukunft die Sicherung der Ernährung zu gewährleisten“, so Andres.