Am Montag hat Norbert Lins (CDU) als zuständiger Berichterstatter im Agrarausschuss des EU-Parlaments seinen Bericht zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 vorgestellt. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) sieht darin einige wichtige Schritte in die richtige Richtung, warnt jedoch zugleich vor gravierenden Schwächen, die dringend korrigiert werden müssen, damit die GAP künftig tatsächlich dort wirken kann, wo sie betrieblich und gesellschaftlich am meisten gebraucht wird. Eine Verbesserung der Vorschläge von Norbert Lins fordert der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Der Bauernverband (DBV) unterstützt zentrale Ansätze des GAP-Berichts, fordert aber auch Nachbesserungen.
Anlässlich der Vorlage des Berichts erklärt Ottmar Ilchmann, agrarpolitischer Sprecher der AbL und Milchbauer aus Niedersachsen: „Wir als Bauern haben uns durch politische Anreize auf den Weg gemacht, gesellschaftliche Leistungen zu erbringen. Diesem Weg haben sowohl die EU-Kommission als auch Norbert Lins GAP-Vorschläge nun eine Absage erteilt. Der Flächenbesitz wird zementiert, während andere Programme unterzugehen drohen. Um Brüche zu verhindern und Planungssicherheit zu geben, braucht es einen klareren Verordnungsvorschlag, der uns und unsere Betriebe mitnimmt.“
Positiv bewertet die AbL in dem Bericht die geplante obligatorische Umverteilungsprämie von 15 Prozent der Direktzahlungen. Sie stärkt kleinere und mittlere Betriebe und setzt ein wichtiges Signal gegen die fortschreitende Konzentration von Flächen und Fördermitteln. Ebenfalls begrüßt die AbL, dass mindestens 8 Prozent der Einkommensstützung für Junglandwirt*innen vorgesehen sind. Angesichts des dramatischen Strukturwandels und der Schwierigkeiten junger Menschen beim Zugang zu Land ist dies ein notwendiger Schritt, um den Generationenwechsel in der Landwirtschaft zu unterstützen – wichtig ist aus Sicht der AbL allerdings, die Gelder an gute Konzepte statt Hektar zu binden.
Auch das verpflichtende Mindestbudget für Agrarumwelt- und Klimaaktionen (AUKA) ist nach Ansicht der AbL ein richtiger Ansatz. Allerdings bleibe die ausschließliche Verortung in der von Lins nun wieder vorgesehenen „2. Säule“ unzureichend. Die AbL fordert daher, dass ein ambitioniertes Mindestbudget für AUKA je nach GAP-Fondsstruktur in beiden Fonds verankert werden muss. Ein großes Problem bleiben trotz allem die vorgesehenen Kofinanzierungssätze insbesondere im Bereich AUKA, wo Lins keine verbessernden Vorschläge andeutet. Die AbL fordert, dass weiterhin zu 100 Prozent EU‑finanzierte AUKA angeboten werden müssen und für weitere Programme attraktivere Kofinanzierungssätze gelten müssen. Öko‑Regelungen und Agrarumweltprogramme der Bundesländer sind für viele Betriebe längst keine finanzielle Nebensache mehr, sondern ein zentraler Pfeiler der Wirtschaftsbasis, so die AbL.
Deutlich kritisch bewertet die AbL hingegen die Pläne von Lins zur Kappung und Degression. Lins schlägt eine Kappung erst bei 500.000 Euro vor und streicht die verpflichtende Degression vollständig. Für die AbL ist klar: Ohne verpflichtende Degression und eine wirksame Kappungsgrenze stehen nicht genügend Mittel für qualifizierte, gesellschaftlich gewünschte Leistungen zur Verfügung. Diese sind notwendig, um die europäische Landwirtschaft langfristig wirtschaftlich tragfähig zu halten. Kappung und Degression müssen daher unbedingt nach Abzug von Arbeitskosten umgesetzt werden, das Geld muss anschließend ohne weitere Kofinanzierung in den Bundesländern nutzbar sein.
Besorgt zeigt sich die AbL zudem über die geplante Streichung zentraler Grundanforderungen zum Schutz von Gewässern und Biodiversität. Eine Absenkung dieser Standards wäre ein noch weitreichenderer Rückschritt als der ohnehin vorgesehene Vorschlag der EU-Kommission. Die AbL fordert daher, dass die Umweltstandards nicht abgeschwächt, sondern gestärkt werden müssen – bspw. indem der europäische Dauergrünlandschutz weiterhin europaweit verpflichtend verankert bleibt.
BÖLW: Pure Flächenförderung ist ein Verrat an Deutschlands Steuerzahlenden
Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) fordert eine Verbesserung der Vorschläge von Norbert Lins und vermisst in dem Bericht die Forderung nach Beibehaltung der bisherigen Kofinanzierungssätze für die Agrarumweltprogramme und damit deren sicheren Erhalt. Dazu erklärt Thomas Lang, Vorstand Landwirtschaft beim Bio-Spitzenverband: „Bis zu 700 Millionen Euro zusätzlich müssten Bund und Länder allein für den Erhalt der Förderung des Ökolandbaus in der künftigen GAP-Förderperiode aufbringen: Das ist die Rechnung, die Brüssel stellen will, bevor die Gelder aus der GAP freigegeben werden. Alle Agrarumweltprogramme und LEADER würden Deutschland künftig ein Mehrfaches on top kosten. Die Ministerpräsidenten haben vor einer “Gefahr des Verfalls der EU-Mittel" gewarnt, wenn die vorgeschlagenen Kofinanzierungsraten bleiben und fordern eine 'angemessene europäische Mitfinanzierung' für Zukunftsaufgaben in der Landwirtschaft. Es ist daher unverständlich, warum Norbert Lins diesen Punkt außer Acht lässt. Das Prinzip 'öffentliches Geld für öffentliche Gemeinwohlleistungen' muss endlich konsequent für die Verteilung der GAP-Milliarden gelten! Und zwar zu 100 Prozent aus Brüssel finanziert. Pure Flächenförderung ist ein Verrat an Deutschlands Steuerzahlenden und letztlich auch an Bäuerinnen und Bauern. Sie verteuert den Boden und macht Landwirtschaft für den Nachwuchs damit unattraktiv.”
Der BÖLW fordert das Europäische Parlament auf,
- die bisherigen EU-Kofinanzierungssätze für Umweltmaßnahmen beizubehalten,
- die Förderung des Ökolandbaus als verpflichtendes Angebot der Mitgliedstaaten in der GAP zu verankern,
- ein verbindliches und steigendes Budget für Umweltleistungen festzuschreiben und
- die Umschichtung von Mitteln aus den Direktzahlungen in Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen weiter zu ermöglichen.
DBV: wichtiges und notwendiges Signal
Die Vorstellung des Berichts ist aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) ein wichtiges und notwendiges Signal aus dem EU-Parlament für eine beständige und weiterhin eigenständige GAP. „Der Bericht setzt ein klares Zeichen für die Planungssicherheit und Zukunftsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft", erklärt die DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet. „Dazu zählen insbesondere die klare Ausrichtung auf ein erhöhtes, starkes Agrarbudget sowie die Forderung nach einer Beibehaltung der Zwei-Säulen-Struktur mit Direktzahlungen als stabile Einkommensbasis in der ersten Säule sowie eine verlässlich ausgestattete zweite Säule für ländliche Entwicklung, Investitionen und Strukturpolitik", so Sabet weiter.
Aus Sicht des DBV muss jedoch an wesentlichen Stellen noch nachgebessert werden, beispielsweise beim erhöhten Gesamtbudget aber auch einer deutlichen Ablehnung von Kappung und Degression. „Wir fordern ein eigenständiges, verlässliches und inflationsfestes Agrarbudget in Höhe von 500 Milliarden Euro und daraus folgend eine positive Einkommenswirkung. Auch wenn im Bericht die Umverteilungsprämie für die ersten Hektare vorgeschlagen wird - was wir als Option im EU-Rahmen ausdrücklich begrüßen -, lehnen wir die vorgesehenen Ansätze zur Kappung als gefährliches Signal für die weiteren Verhandlungen klar ab. Pauschale Kürzungen gefährden Investitionen, Kooperationen und Beschäftigung und schwächen leistungsfähige Betriebsstrukturen – insbesondere auch dann, wenn verbundene Unternehmensstrukturen zusammen betrachtet werden", so Sabet.
Der jetzt vorgelegte Berichtsentwurf von Norbert Lins soll die Grundlage für die Position des EU-Parlaments zur GAP ab 2028 im Rahmen der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU bilden. Im weiteren Verfahren können nun Änderungsanträge eingereicht werden. Weitere Beratungen im Agrarausschuss sind laut DBV für September 2026 vorgesehen. Die Abstimmung im Ausschuss wird derzeit für Anfang Dezember 2026 erwartet. Anschließend könnte das Plenum des EU-Parlaments im Januar oder Februar 2027 über den Bericht abstimmen.
