Umweltministerkonferenz fordert Stärkung einkommenswirksamer Entlohnung von Umweltleistungen in der GAP

„Die einkommenswirksame Honorierung von Leistungen für den Umwelt-, Biodiversitäts- und Klimaschutz muss als zentrales Element der zukünftigen GAP gestärkt werden. Wenn es gelingt, ökologisch wirksame Maßnahmen mit einer für viele Betriebe attraktiven einkommenswirksamen Honorierung zu verbinden, ist eine hohe Akzeptanz der Maßnahmen bei vielen Betrieben zu erwarten.“ Das hat die Umweltministerkonferenz (UMK) beschlossen. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft begrüßt diesen Teil des Beschlusses der UMK zur zukünftigen Gestaltung der GAP, bemängelt jedoch das Fehlen eines zentralen Punktes.

Die seitens der EU-Kommission (EU-KOM) angekündigte Vereinfachung des Rechtsrahmens der GAP zur Entlastung der Antragstellenden und der Verwaltung (Vereinfachungspaket) wird von den Umweltministerinnen, -ministern und -senatorinnen der Länder grundsätzlich unterstützt. „Sie sind überzeugt, dass sich Erleichterungs- und Unterstützungsmaßnahmen für die Landwirtschaft daran messen lassen müssen, dass die vereinbarten ökologischen Ziele des Europäischen Grünen Deals unbürokratisch und möglichst produktionsintegriert erreicht werden. Ziel muss eine GAP mit weniger Bürokratie und mehr Umwelt-, Biodiversitäts- und Klimaschutz sein“, heißt es in dem UMK-Beschluss. Nicht genannt wird von der UMK, dass das Vereinfachungspaket einen massiven Rückbau ökologischer Mindeststandards in der Agrarpolitik beinhaltet, insbesondere auch indem die EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit bekommen sollen, deutlich mehr Grünland umzubrechen, wie die AbL kritisiert.

In ihrem Beschluss unterstützt die Umweltministerkonferenz ferner die Bestrebungen der EU-KOM, den künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), auch angesichts der veränderten geopolitischen Lage, stärker auf die drängenden Herausforderungen auszurichten. Sie fordert, dass ein geeigneter Rahmen für eine wirkungsvolle EU-Förderpolitik geschaffen wird. Zudem müsse vor dem Hintergrund des Klimawandels und des anhaltenden Biodiversitätsverlustes der Umwelt-, Biodiversitäts- und Klimaschutz als maßgebliche und verbindliche Ziele in den künftigen MFR aufgenommen werden und mit den erforderlichen Mitteln unterlegt werden. Dies müsse auch entsprechend den Anforderungen der Wiederherstellungsverordnung (NRL) und weiterer EU-Richtlinien im Wasser- und Umweltbereich erfolgen.

Des Weiteren betont die Umweltministerkonferenz die große Bedeutung der Umsetzung der Ziele des Grünen Deals auch für die Landwirtschaft selbst und erinnert daran, dass dies auch in den Empfehlungen des Strategischen Dialogs zur Zukunft der EU-Landwirtschaft seinen Niederschlag gefunden hat. „Die Umweltministerkonferenz erwartet daher, dass die Legislativvorschläge der EU-KOM für die nächste GAP dies angemessen aufgreifen, um die GAP im Dialog mit gesellschaftlichen Akteuren, insbesondere dem landwirtschaftlichen Berufsstand, der Wissenschaft sowie den Umwelt- und Naturschutzverbänden, zukunftsfest zu gestalten“, so der Beschluss.

AbL: Deutlich höhere Budgets festschreiben

Nach Ansicht der AbL fehlt in dem Beschluss mit Blick auf die Honorierung von Gemeinwohlleistungen ein zentraler Punkt. „Es ist sehr zu begrüßen, dass sich die Umweltminister:innen mit der GAP, dem für den Umweltschutz im Agrarbereich wichtigsten Gesetzesrahmen, beschäftigen und dass sie anerkennen, dass die Honorierung von Gemeinwohlleistungen für die Betriebe wirtschaftlich lohnend sein muss, also anreizbasierte Zahlungen für Umweltleistungen notwendig sind. Sie versäumen es jedoch, den zentralen Punkt dafür deutlich zu benennen: Im nächsten EU-Haushalt müssen deutlich höhere und ansteigende Budgets sowohl für die Öko-Regelungen als auch für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen festgeschrieben werden“, erklärt Phillip Brändle, Referent für Agrarpolitik der AbL.