Meilenstein für Bio-Betriebe

Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) ist nach Ansicht von Bioland bislang ein bürokratisches Dickschiff, das Betrieben und Behörden gleichermaßen das Leben schwer macht. Doch das solle sich nun ändern: am 10.November einigten sich EU- Kommission, -Rat und -Parlament auf die Verabschiedung des im Frühjahr vorgestellten GAP-Vereinfachungspakets von Agrarkommissar Christopher Hansen. Bioland begrüßt, dass zertifizierte Bio-Betriebe zukünftig bei Teilen der GAP-Konditionalität wieder automatisch als konform mit Teilen der Konditionalität (GLÖZ-Standards 1, 3, 4, 5, 6 7) gelten sollen. Voraussetzung sollte dabei die Gesamtbetriebsumstellung sein. Auch der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßt die Ergebnisse des Trilogs.

Bioland-Politikleiterin Carolin Pagel kommentiert: „Das GAP-Vereinfachungspaket ist ein Beispiel für gelungenen Bürokratieabbau. Dass die Kommission standhaft geblieben ist und den unrealistischen Wünschen einiger Trilog-Partner widerstanden hat, ist ein sehr positives Signal für die künftige Landwirtschaft in der EU. Für Bio-Betriebe bedeutet das Ergebnis: das merkwürdige ‚Über-einen-Kamm-scheren‘ im Rahmen der GAP-Konditionalität, die seit 2023 in Kraft ist, wurde endlich korrigiert. Aus Fehlern bei der GAP lernen, heißt ja nicht nur: weg von Flächenzahlungen, hin zur Honorierung von Umweltleistungen, sondern es bedeutet eben auch: Bürokratieabbau, besonders bei den nachhaltigen Betrieben, bei denen bislang leider noch besonders viel Schreibtischarbeit anfällt.“

Wer, wie die Bio-Betriebe, in besonderem Maße Leistungen für Umwelt, Natur und Gesellschaft erbringe, soll dafür honoriert beziehungsweise entlastet werden. Im Ökolandbau seien Vorgaben zum Umweltschutz gesetzlich verankert – und deren Einhaltung werde mindestens einmal jährlich im Rahmen der Bio-Kontrolle überprüft. Dass dies nun bei den GLÖZ-Standards berücksichtigt wird, sei folgerichtig.

„Konsequent wäre jedoch, wenn die Gesamtbetriebs-Zertifizierung zur Voraussetzung für diese Anerkennung gemacht würde, so wie es in Deutschland bei der Öko-Prämie seit jeher der Fall ist. Nur hier greift der systemische Ansatz von Umweltleistungen, die mehrjährig und im gesamten Betrieb erbracht werden. Das würde auch dem notwendigen Schutz von Dauergrünland Rechnung tragen. Das Vereinfachungspaket setzt hier die richtigen Akzente mit der vorgeschlagenen Stichtagsregelung. Die EU hat also geliefert, Deutschland muss nun umsetzen“, erklärt Pagel.

BÖLW: gezielter Bürokratieabbau

Auch der BÖLW begrüßt die Ergebnisse des Trilogs. „Dass die Nachhaltigkeitsleistungen von Bio-Höfen jetzt im Rahmen der GAP-Mittel apriori anerkannt werden, ist eine Erleichterung, für die wir uns intensiv eingesetzt haben. Bio ist „green by definition“! Dass dies zwischenzeitlich nicht mehr berücksichtigt wurde, war ein bürokratischer Irrweg, der gestern endlich korrigiert wurde, sagt Thomas Lang, Vorstand Landwirtschaft beim BÖLW.
Diese Erleichterung sei dabei rein bürokratischer Natur. „Ihre Nachhaltigkeitsleistungen für Umwelt und Tierwohl müssen die Höfe im Rahmen der Öko-Zertifizierung nachweisen: Für diese Transparenz steht Bio“, so Lang.