Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Keine Abschaffung, einzelne Klärungen, aber auch Lücken und Verwässerungen

Marktbeobachtungen von Hugo Gödde +++ Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wird wohl kommen, auch die Agrarministerkonferenz (AMK) hat sich grundsätzlich dazu bekannt. Noch rechtzeitig vor der AMK hat das Berliner Ministerium einen Referentenentwurf in Umlauf gebracht, um den Angriff einzelner Länder (Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen) auf Abschaffung, der auf der AMK dann offensichtlich gescheitert ist, zu parieren und diverse offene Fragen des „alten“ Gesetzes neu interpretiert. Inwieweit das Papier nur Wunsch-Vorschläge der CDU/CSU abbildet, erscheint unklar. Geeint ist es mit der SPD wohl nicht. Viele Verbände von der Fleischindustrie über diverse Agrarverbände (u.a. DBV und AbL) bis zu Umwelt- und Tierschutzorganisationen hatten zuvor eigene Vorschläge und Forderungen eingebracht, die nur teilweise Eingang gefunden haben. Der Entwurf hat unterschiedliche Stimmen ausgelöst, könnte aber die deutsche Schweinehaltung endlich einen kleinen Schritt nach vorn bringen, wie die ISN urteilt. Aber erst eine genauere Prüfung zeigt, dass der Teufel im Detail steckt.

Die wichtigsten Änderungen:

  1. Als eine der wesentlichen Forderungen aller Verbände galt die verpflichtende Kennzeichnung des importierten Fleisches. Ausländische Landwirte müssen dem Entwurf zufolge die deutschen gesetzlichen Standards für die jeweiligen Haltungsformen nachweislich einhalten, um wie einheimische Ware eingeordnet zu werden. Sonst wird ihre Ware mit „Haltungsform unbekannt“ gekennzeichnet. Wie Brüssel darauf reagiert, bleibt abzuwarten.
  2. Das „Downgrading“, also die Vermarktung von Waren aus höheren Haltungsstandards in niedrigeren Stufen, soll ermöglicht werden, indem die Haltungsform um den Zusatz „mindestens“ ergänzt wird. Dafür werden die einzelnen Haltungsformen kaskadenförmig aufeinander abgestimmt, dass die Kriterien der höheren Haltungsform gleichzeitig auch alle Kriterien der niedrigen Haltungsform erfüllen.
  3. Landwirte, die in der niedrigsten Haltungsform „Stall“ produzieren, müssen sich nicht bei einer Behörde registrieren lassen. Betriebe, die keine Meldungen zu einer der höheren Haltungsformen abgeben, werden automatisch der niedrigsten Haltungsform zugeordnet.
  4. Die zuständigen Landesbehörden müssen nicht mehr die Einhaltung der Vorschriften regelmäßig kontrollieren. Künftig entscheiden sie, wann und in welcher Häufigkeit sie kontrollieren, beispielsweise nur anlassbezogen.
  5. Die Pflicht, das bisher vorgeschriebene Logo des THKG zu verwenden, soll entfallen. Es reicht dann aus, die Haltungsform auszuweisen.
  6. Einzelne Kriterien bei Stufe „Frischluft“ und „Auslauf/ Weidehaltung“ werden geändert. So wird verzichtet auf die überwiegende feste Bodenfläche im Innenbereich des Stalles ebenso wie die geschlossene Bodenfläche im Auslauf. Gestrichen wurde auch die obligatorische Vorgabe einer eingestreuten Liegefläche.

Keine oder unzureichende Kontrolle schwächt die Glaubwürdigkeit

Die Vorlage ist ein Entwurf, der nun in die öffentliche Diskussion geht. Erste Reaktionen reichen von „großer Schritt nach vorn“ über „hätte schlechter kommen können“ bis zu „muss noch nachgearbeitet werden“.

Besonders kritisch wird von vielen Verbraucher- oder Tierschützern angemerkt, dass eine wirksame Kontrolle offensichtlich als nebensächlich abgetan wird. Eine klare und nachvollziehbare Kontrolle ist aber die unabdingbare Voraussetzung für ein glaubwürdiges und erfolgreiches Programm beim Verbraucher. Nur dann werden Kundinnen und Kunden den einzelnen Stufen des Tierwohls Vertrauen schenken. Eine Verweigerungshaltung, wie einzelne Bundesländer sie vortragen, die das Gesetz „am liebsten vor die Wand fahren lassen“ würden, muss dringend und entschieden überwunden werden. Eine gar nur „anlassbezogene“ Kontrolle, d.h. nur wenn ein besonderer Anlass wie Betrug oder Tierschutzvergehen im Raum stehen, reicht bei weitem nicht aus. Betrügereien wie zuletzt bei der RVZ würden dem Gesetz einen erheblichen Schaden zufügen. Dafür müssen auch die Schnittstellen zwischen den einzelnen Teilen der Lieferkette klar und transparent geregelt werden. Bürokratiearme Entwicklung ist wichtig, aber die Glaubwürdigkeit ist der Erfolgsgarant.

Es soll kein wiedererkennbares Logo geben 

Offensichtlich hat man sich bisher auf kein einheitliches Kennzeichen (Logo) einigen können. Marketingexperten warnen vor einer Zersplitterung und mangelndem Wiedererkennungswert des Programms. Hauptsache, die Haltungsform steht irgendwo, ist eine Bankrotterklärung gegenüber Marktmechanismen und Verbraucherverhalten. Hoffentlich mischen sich noch rechtzeitig Wissenschaftler und Marktexperten ein.

Tierwohl teilweise verwässert  

Enttäuschend aus Tierwohlsicht sind die Kriterienänderungen bei Auslauf/ Weide. Durch die Hintertür soll offensichtlich großräumig der Spaltenboden auch in der höheren Stufe gerettet werden. Hier könnten Tierschützer und Tierverhaltenswissenschaftler noch tätig werden, um die Bedeutung von befestigten Böden und Strohhaltung für das Tierwohl und die Erhaltung des Ringelschwanzes (eine langjährige Vorgabe der EU, die seit Jahren unterlaufen wird) herauszustellen.

Aber: Entscheidend bleibt die Finanzierung

Der Marktbeobachter sieht in dem Entwurf einen diskussionswürdigen Beitrag, um schnell aus dem rückwärtsgewandten Diskurs zu kommen, der Markt müsse den Umbau der Schweinehaltung leiten. Er bietet einige Klärungen an, verspricht weniger Bürokratie, weist aber auch Lücken auf, die nachgearbeitet werden müssen. Die nachlässige Regelung der Kontrolle ist schlichtweg nicht zu akzeptieren. So öffnet sie dem (bewussten oder unbewussten) Betrug die Tore und verspielt die unverzichtbare Glaubwürdigkeit beim Verbraucher.
 Natürlich müssen noch Regeln im Bau- und Emissionsrecht zügig nachgereicht werden. Natürlich muss baldigst die Ferkelerzeugung und anderes in das THKG integriert werden. Die Klärung einiger wichtiger Details erübrigt nicht die Lösung des Gesamtpakts. Entscheidend bleibt aber schlussendlich und vordringlich die Finanzierungsfrage zu lösen. Ohne die vertrauensschaffende finanzielle Unterstützung für investive und laufende Kosten bleibt alles Makulatur. Es ist schon zu viel Porzellan zerschlagen worden. Selbst der Handelsverband des LEH fordert eine „Tierwohl-Milliarde“ für die Erzeuger, um seine eigenen höheren Tierwohl-Ziele bis 2030 zu erreichen. Die kurzfristige und quasi ersatzlose Streichung des Bundesprogramms durch den Minister bleibt eine schwere und unverzeihliche Hypothek. Der Rückzug vom Rückzug wird zur vorrangigen Aufgabe aller Beteiligten in der Wertschöpfungskette.