Der Start des staatlichen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes soll nach dem Willen der Regierungskoalition auf Januar 2027 verschoben, aber laut SPD dafür inhaltlich deutlich weiterentwickelt werden. Für die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) ist die Verschiebung „bedauerlich“, jetzt gelte es jedoch, die gewonnene Zeit für die notwendigen Verbesserungen zu nutzen. Der Bauernverband nennt die Verschiebung „richtig“ und sieht darin einen klaren Auftrag zur vollumfänglichen Überarbeitung. Deutliche Kritik an der Verschiebung kommt von der Sprecherin für Landwirtschaftspolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag, Ophelia Nick.
„Es ist bedauerlich, dass Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer die notwendige Weiterentwicklung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung bislang noch nicht ausreichend vorangebracht hat. Damit verhindert er dringend notwendige Lösungen für eine zukunftsfähige Schweinehaltung“, erklärt Martin Schulz, AbL-Bundesvorsitzender und Schweinehalter. Der Januar 2027 sei schon sehr spät für schweinehaltende Betriebe. „Wenn das Gesetz nun schon auf die so lange Bank geschoben wird, muss es gut für Tierwohl und Landwirtschaft werden und vor allem dann auch verlässlich starten. Es gilt jetzt, die Zeit zu nutzen, die notwendigen Verbesserungen für eine konsistente Kennzeichnung des Tierwohls in den Stufen vorzunehmen“, so Schulz. Die von der AbL, wie auch von anderen Verbänden angemahnten Regelungen im Hinblick auf das Downgrading und den Umgang mit ausländischer Ware müssten eingearbeitet, die Außer-Haus-Verpflegung mit aufgenommen werden und die Kennzeichnung für Verbraucher gut erkennbar sein sowie die Sauenhaltung dringend ebenfalls in die staatliche Kennzeichnung mit aufgenommen werden. „Es darf keinen Abbau der Standards bei den Tierwohlkriterien geben, die Stufen müssen zueinander und zu etablierten Vermarktungskanälen passen. Wird die Kennzeichnung gut weiterentwickelt, dann stärkt es die Planungssicherheit für unsere Betriebe. Damit unsere wirtschaftlichen Perspektiven gestärkt nicht geschwächt werden, muss allerdings jetzt sofort die Streichung des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung wieder zurückgenommen werden. Die investive und ganz besonders die Förderung der höheren laufenden Arbeitskosten artgerechter Tierhaltungsverfahren muss über langfristige Verträge gesichert werden. Sonst droht insbesondere der durch gesetzliche Änderungen in naher Zukunft zu weitreichenden baulichen Veränderungen gezwungenen Sauenhaltung in Deutschland das Aus“, mahnt der AbL-Bundesvorsitzende.
DBV: Das Gesetz grundlegend neu aufstellen
Die Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes, Stefanie Sabet, begrüßt grundsätzlich die Einigung der Regierungsfraktionen zur Weiterentwicklung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. "Die Verständigung der Koalitionspartner, den Start der Kennzeichnungspflicht auf den 1. Januar 2027 zu verschieben, ist richtig. Die Verschiebung ist ein klarer Auftrag zur vollumfänglichen Überarbeitung. Jetzt muss die Zeit genutzt werden, um das Gesetz grundlegend neu aufzustellen. Entscheidend ist, dass Möglichkeiten des Downgradings und eine verpflichtende Kennzeichnung auch für ausländische Waren geschaffen werden, alle Absatzmärkte müssen dabei in die Betrachtung. Bereits etablierte Systeme müssen integriert werden. Zwingend ist eine Reduktion der Bürokratie, etwa bei den Meldepflichten und der Nutzung bereits erhobener Daten durch die Einbindung etablierter wirtschaftsgetragener Systeme. Das integrierte Konzept der Verbändeallianz enthält dazu weitergehende Ausführungen."
Nick: Einbeziehung ausländischer Ware ist ein Fehler
„Bei der Regierung scheint Aufschieberitis hoch im Kurs zu sein“, erklärt die grüne Agrarsprecherin Ophelia Nick. Diese Verzögerung sei alles andere als Planungssicherheit für die Betriebe. „Es ist eine Zumutung für diejenigen, die sich bereits auf den Weg zu besserer Tierhaltung gemacht haben. Die Regierung riskiert mit ihrem Wunsch, alles gleichzeitig umsetzen zu wollen, dass es am Ende gar nicht kommt. Insbesondere am Festhalten der Einbeziehung ausländischer Ware ist ein Fehler. Denn wichtig ist, dass die Kennzeichnung rechtlich tragfähig ist“, so Nick.
Klar sei, dass die Kennzeichnung kommen muss. „Gerne mit der Erweiterung auf die Außer-Haus-Verpflegung, das Downgrading und perspektivisch für weitere Tierarten. Aber auch eine verlässliche Förderung für den tierwohlgerechten Stallumbau muss kommen. Ich warte auf die Vorschläge von Minister Rainer, die er bis zum 15.12. liefern muss“, resümiert Nick.
