Entwurf des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes: Vier Neuerungen und eine Lücke

Marktbeobachtungen von Hugo Gödde +++ Lange erwartet, immer wieder angekündigt und von manchen grundsätzlich in Frage gestellt. Das neue, mehrfach verschobene Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) liegt endlich zur Ressortabstimmung in Berlin vor. Demnächst soll es öffentlich werden und dann zur Anhörung der Verbände gehen. Das lange Verzögern bringt den Minister Rainer in eine Zwickmühle. Der Zeitplan bis zum beschlossenen Inkrafttreten am 1.1.2027 ist offenbar ambitioniert mit Kabinettsbeschluss, Bundestag, Bundesrat. Vor allem aber droht die Prüfung der EU, die das Vorhaben notifizieren muss, wofür nur drei Monate vorgesehen sind. Und das ist keineswegs selbstverständlich, weil europäische Belange berührt sind. Während eine Vielzahl von Verbänden und die Regierungsfraktionen auf Umsetzung drängen, hoffen einige Verweigerer aus den Bundesländern und aus einzelnen Verbänden auf ein Scheitern des THKG durch Schützenhilfe der EU. Die nächsten Monate werden zeigen, ob der Minister die vollmundigen Versprechungen einhalten kann, ein „praxistaugliches“ Gesetz auf den Weg zu bringen, was er am alten Entwurf der Ampelregierung immer lauthals beklagt hat.  

Vier Neuerungen und eine Lücke

Tatsächlich ist das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) beim Gesetz, das bisher nur Schweinefleisch beinhaltet, wichtigen Forderungen aus Teilen der Wirtschaft und der Politik nachgekommen. Die wesentlichen Neuerungen beziehen sich auf die Marktbedingungen, weniger auf die Erzeugung, die hauptsächlich aus dem alten Entwurf übernommen wurden.

So gilt die verpflichtende Kennzeichnung jetzt auch für ausländische Waren. Ferner soll die Möglichkeit des sogenannten „Downgrading“ eröffnet werden, um Ware aus höherer Stufe in einer niederen Stufe zu vermarkten, die im höheren Segment nicht abgesetzt werden kann. Beispiel: Fleisch der Stufe 4 (Auslauf) kann in Stufe 3 (Frischluft) oder darunter verkauft werden.

Drittens sollen auch frühe Lebensphasen (Sauen, Ferkel) einbezogen werden. Viertens gilt die Kennzeichnung neben dem Lebensmittelhandel und den Fleischereien auch für die Außer-Haus-Verpflegung oder den Onlinehandel.

Aber: Weiterhin werden Wurst- und andere verarbeitete Produkte, die immerhin mehr als 20% des Schweinefleischabsatzes ausmachen, nicht im Rahmen des THKG für die Verbraucher verpflichtend gekennzeichnet. Damit lässt man eine erhebliche Lücke, denn gerade im Wurstsektor wird ein großer Teil der eingesetzten Rohware importiert. 

Registrierung und Kontrolle   

Erste Reaktionen zeigen, dass sich neben den EU-rechtlichen Fragen die vorgesehene Registrierungspflicht als eine nicht unbedeutende Hürde erweisen könnte. Alle Betriebe mit höherer Haltungsstufe als dem gesetzlichen Standard (Stufe 1) müssen sich bei den zuständigen Länder-Behörden melden – über das Herkunfts- und Informationssystem (HIT). Die Frage bleibt, ob bzw. wie das übliche und bewährte Verfahren der Viehverkehrsverordnung (VVO) genutzt wird. Die Meldepflicht soll auch für ausländische Betriebe gelten, die in das deutsche Stufensystem liefern wollen. Zuständig ist dafür die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Die Kontrolle ist nur unzureichend geregelt und obliegt irgendwie den Länderbehörden, die sich aber dagegen wehren. Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) fordert daher, die Kontrollmechanismen über die „etablierten Systeme“ der Initiative Tierwohl oder die Haltungsform-Kennzeichnung des Handels abzuwickeln und so privatwirtschaftliche und staatliche Systeme zu verbinden.

Frühe Lebensphasen einbezogen

Als positiv wird in ersten Stellungnahmen gewertet, dass auch die Sauenhaltung und die Ferkelerzeugung mindestens in gesetzlichen Grundzügen einbezogen sind, d.h. basierend auf den Grundlagen der chirurgischen Kastration und der Nutztierhaltungs-VO. Darin beinhaltet sind die Vorschriften für das Deckzentrum (5 qm je Sau) und die Abferkelbuchten (6,5 qm), aber erst wenn die Bestimmungen zeitlich greifen (Deckzentrum 2029, Abferkelung 2036). Solange gelten die bekannten Übergangsfristen, die dann auch für ausländische Tiere gelten sollen. Für eine Nämlichkeit, d.h. Durchgängigkeit des Tierlebens in einer Stufe, wie sie gerade die Initiative Tierwohl (ITW) in Angriff nimmt, fehlt noch jede Absicht. Sie wäre aber wichtig für die Transparenz und die Vertrauensbildung beim Verbraucher.

Außer- Haus- Verpflegung dabei, aber umstritten

Auch die Außer- Haus- Verpflegung, die Gastronomie, die Systemgastronomie usw. ist im Gesetzentwurf einbezogen. Es wird vorgegeben, wie die Transparenz in Lokalen, Kantinen, Mensen, auf Speisekarten usw. darzustellen ist – wenn auch sehr lückenhaft. Das wird angesichts der großen Unterschiedlichkeiten von Werkskantinen über Restaurants, Döner-Lokalen bis zur Systemgastronomie à la McDonald´s nicht einfach zu lösen sein. Deren Verband wie der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DeHoGa) und der Fleischerverband warnen schon einmal vor der Ausweitung. Der Nutzen stehe „in keinem angemessenen Verhältnis“ zum Aufwand.    

Erzeugungskriterien nur wenig geändert

An den Erzeugungskriterien in den Stufen 2 bis 4 hat sich eher wenig geändert. Die Bio-Stufe läuft nach völlig eigenen EU-Vorgaben. Nachjustierbar und transparenter dürften noch die Auslauf- und die Liegeplatzregelung in den Stufen 3 und 4 sein, aber – so sieht es aus – dieses „Fass“ wollen die Koalitionsparteien nicht wieder aufmachen.

Zeitplan ambitioniert oder unrealistisch

Die Verschiebung auf den 1.1.2027 sollte einen Zeitgewinn zur Überarbeitung erwirken. Nachdem das Ministerium nur verzögert und erst nach wiederholter Aufforderung den Entwurf nun vorlegt, bleibt wenig Zeit für die Umsetzung. Nach einem Kabinettsbeschluss im August und der (hoffentlich erfolgten) Notifizierung durch die EU sollen Lesungen im Bundestag Oktober/November erfolgen, bevor die Länderkammer am 18.12. grünes Licht gibt. Wirtschaftsakteure halten die Zeitfolge für reichlich spät, schließlich müssten Etiketten, Preistafeln usw. Monate im Voraus organisiert werden.

Der Marktbeobachter sieht die Diskussion erst jetzt wirklich eröffnet. Selbst große Verbände sagen, sie müssen den Entwurf erst studieren und bewerten. Tatsächlich sind mit der Ausweitung über bisher nicht geregelte Vorgaben, die vielfach als mangelnde Praxistauglichkeit ausgelegt wurde, neue hohe Hürden entstanden. Ob der neue Entwurf eine höhere Praxistauglichkeit und eine Anerkennung durch die EU erwirken kann, wird sich noch zeigen müssen. Solange muss man das Bemühen anerkennen. Aber in einer Zeit der Verunsicherung der Erzeuger und der Verbraucher, des Umbaus der Tierhaltung und der Ernährungsdiskussionen reicht Bemühen nicht mehr aus. Für das Ministerium (und die Koalition) könnte es ein Gesellenstück werden, wenn es wirklich ein dauerhaft funktionierendes Gesetz vorlegen kann. Aber dafür fehlt noch vieles.