THKG: EU-Notifizierungsverfahren um drei Monate verlängert

Die Frist für das im Mai gestartete EU-Notifizierungsverfahren zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) wird um drei Monate verlängert. Wie aus der EU-Datenbank für Notifizierungen TRIS ersichtlich ist, wurde die Frist vom 12. August auf den 12. November 2026 verschoben. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) mahnt ein Festhalten am angekündigten in Kraft treten des Gesetzes zum Januar 2027 an, um möglichst schnell Planungssicherheit für die Betriebe zu schaffen. Das hält der Tierschutzbund für unwahrscheinlich und fordert, die drei Monate mehr Zeit müssten genutzt werden, um einen Aufschlag vorzulegen, der sowohl mehr Tierschutz ins System bringe als auch dem EU-Recht entspreche.

Als Grund für die Verschiebung schreibt die Lebensmittelzeitung (LZ), dass Lettland auf eine Verlängerung gedrängt habe, um mehr Zeit für eine ausführliche Stellungnahme zu haben. Die Letten sehen vor allem die Übertragung deutscher Kontrollstandards kritisch, heißt es laut LZ aus Brüssel. Während der Stillhaltefrist dürfen nationale Gesetze nicht verabschiedet werden. Zwar können Politik und Verwaltung die Pläne weiter vorantreiben, doch aus den Koalitionsfraktionen in Berlin sei laut LZ zu hören, die Bewertung der Kritik aus EU-Ländern könnte neuen Gesprächsbedarf innerhalb der Bundesregierung und des Bundestages zur Folge haben. Somit ist zweifelhafter denn je, ob die bereits mehrfach verschobene Novelle des Kennzeichnungsgesetzes zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann, so die LZ. Laut einer Mitteilung von Tagesspiegel Background hat neben Lettland auch Polen eine ausführliche Stellungnahme zu dem Vorhaben der Bundesregierung abgegeben, was laut einer Sprecherin der EU-Kommission zu der Verschiebung geführt habe.

AbL: Am Zeitplan nicht rütteln!

An dem aktuell gültigen Zeitplan festzuhalten, fordert Martin Schulz, AbL-Bundesvorsitzender. "Die Bundesregierung muss an dem Zeitplan festhalten, dass das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz im Januar 2027 auch in Kraft tritt. CDU und SPD haben das bereits bestätigt und daran darf nicht gerüttelt werden. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz bietet Planungssicherheit für die Betriebe, wie sie umbauen müssen. Es muss zügig die Ausweitung auf den gesamten Lebenszyklus und alle Tierarten folgen. Ebenso ist die bundesweite Finanzierung vor allem der laufenden Mehrkosten, aber auch der Kosten für Um- und Neubauten weiterzuführen. Nur dann kann die Tierhaltung zukunftsfähig und auf vielen Höfen aufgestellt werden."

Tierschutzbund: „Zeit für grundlegende Verbesserungen nutzen!“

Der Tierschutzbund hält die Einhaltung des aktuellen Zeitplans für unwahrscheinlich. „Mit dem Aufschub des Notifizierungsverfahrens durch die EU auf November 2026 sieht es aus, als sei der aktuelle Zeitplan zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - erneut - vom Tisch. Um diesen noch einzuhalten, bräuchte es ein Eilverfahren. Wahrscheinlich ist das aber nicht.

Vom zuständigen Bundesminister Alois Rainer erwarten wir Klarheit, wie er nun weiter vorgehen will. Da der Zeitplan ohnehin verrutscht ist, darf und kann es auch keine Ausrede mehr geben, im Tierschutz nachzulegen“, erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Die Kennzeichnung verhelfe in ihrer aktuellen Form keinem einzigen Tier zu einem besseren Leben. Sie bilde den Status quo der Haltung ab, verbindliche Anreize für bessere Lebensbedingungen setze sie dabei aber nicht. „Neben den unzureichenden Vorgaben für Mastschweine fehlen Vorgaben zu Aufzucht, Transport und Schlachtung ebenso wie für andere Tierarten außer Schweinen. Aus Tierschutzsicht ein höchst fragwürdiger Entwurf, der ohne grundlegende Reform und eine langfristige Strategie für den Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung wirkungslos bleiben wird. Die Zeit muss nun genutzt werden, um einen Aufschlag vorzulegen, der sowohl mehr Tierschutz ins System bringt als auch EU-Recht entspricht. Wir stehen für Gespräche bereit. Es braucht Dynamik hin zu mehr Tierschutz. Das bietet das Zeichen bisher nicht“, so Schröder.

Neben den EU-Mitgliedstaaten Lettland und Polen haben sich unter anderem auch der Europäische Verband der Fleischindustrie Clitravi und der Dänische Rat für Landwirtschaft und Ernährung (Danish Agriculture & Food Council), der die dänischen Schweinehalter und Lebensmittelunternehmen (Schlachthöfe und Fleischverarbeitungsbetriebe) vertritt, kritisch zu dem THKG geäußert. In der Stellungnahme des Rates heißt es beispielsweise: „So erhöhen wir beispielsweise in Dänemark die Zahl der Schweine, die mit intakten Schwänzen aufgezogen werden, und wir steigern die Zahl der nicht kastrierten Schweine erheblich. Beide Initiativen betrachten wir als wichtige Beiträge zur Verbesserung des Tierschutzes, doch sie sind im vorgeschlagenen verbindlichen deutschen Tierschutzsystem nicht enthalten. Ebenso wenden andere EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche freiwillige Tierschutzvorschriften an, die von dieser neuen Gesetzesvorlage nicht abgedeckt sind.
In der Praxis könnten Lieferanten für den deutschen Markt in eine niedrigere Tierschutzkategorie eingestuft werden, selbst wenn sie bei Tierschutzkriterien, die nicht im vorgeschlagenen deutschen System enthalten sind, bessere Leistungen erbringen.
Wir sind der festen Überzeugung, dass dieses verbindliche Tierschutzsystem Probleme beim freien Warenverkehr innerhalb der EU verursachen wird und andere EU-Mitgliedstaaten dazu veranlassen könnte, ähnliche nationale verbindliche Vorschriften einzuführen, die von den vorgeschlagenen deutschen Vorschriften abweichen, was zu einem stark fragmentierten EU-Binnenmarkt führen und den Binnenhandel beeinträchtigen würde. Wir bezweifeln, dass dies im Einklang mit den Regeln für den Binnenmarkt steht. Unserer Ansicht nach sollte der freie Warenverkehr durch die gemeinsamen EU-Rechtsvorschriften zum Tierschutz geregelt werden.“