Die Niedersächsische Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Verbesserung einer bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen (Niedersächsisches Agrarstruktursicherungs- und Agrarstrukturverbesserungsgesetz, kurz: NASVG) zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Die AbL Niedersachsen/Bremen begrüßt die Initiative von Agrarministerin Miriam Staudte.
Ziel der Gesetzesinitiative ist laut einer Kabinettsmitteilung die Sicherung und Förderung selbstständig wirtschaftender bäuerlicher Betriebe sowie die Verbesserung der Agrarstruktur. Land- und forstwirtschaftlicher Grund und Boden soll vorwiegend den Land- und Forstwirtinnen und -wirten, die ihn selbst bewirtschaften, zugutekommen und vorbehalten bleiben.
Dazu erklärt Agrarministerin Miriam Staudte: „Ein funktionierender Bodenmarkt ist für die Sicherung und Entwicklung von Familienbetrieben sowie für eine nachhaltige Landbewirtschaftung und eine vielfältige Agrarstruktur von erheblicher Bedeutung. Da der Boden immer begehrter wird, will die Landesregierung die bäuerlichen Betriebe hier unterstützen. Gerade die Übernahme und die Gründung von Betrieben – und hier speziell der Flächenzugang durch Junglandwirtinnen und Junglandwirte und Existenzgründerinnen und Existenzgründer – wollen wir so erleichtern.“
Wesentliche Eckpunkte der Gesetzesinitiative sind laut der Kabinettsmitteilung:
1. Die Preismissbrauchsregelung zur Vermeidung von Bodenspekulation und Dämpfung von Kauf- und Pachtpreisen soll gestärkt werden. Im Gesetzentwurf ist eine Regelung vorgesehen, die preisdämpfend wirken und gleichzeitig betrieblichen Aspekten ausreichend Rechnung tragen soll. So wird eine Versagungsmöglichkeit der Genehmigungsbehörden bei einem Kaufpreis von 50 Prozent über dem Verkehrswert (beziehungsweise Pachtzins von 50 Prozent über der durchschnittlichen Pacht) vorgeschlagen.
2. Neu hinzukommen soll eine Versagungsmöglichkeit durch die Genehmigungsbehörden bei agrarstrukturell nachteiliger Flächenanhäufung zur Aufrechterhaltung einer breiten Eigentumsstreuung und Vermeidung von Flächenkonzentration.
3. Künftig soll es auch eine Versagungsmöglichkeit der Genehmigungsbehörden bei fehlendem Zusammenhang zwischen der Fläche und dem erwerbenden oder pachtenden Betrieb geben. Dies soll zum Beispiel dann greifen können, wenn die Fläche weit entfernt von dem Betrieb der erwerbenden oder pachtenden Person liegt.
4. Es soll eine Zustimmungspflicht der Genehmigungsbehörden für so genannte Share Deals an Gesellschaften mit ländlichem Grundbesitz geben. Bisher unterliegen der Genehmigungspflicht nur Vorgänge, bei denen ein direkter Eigentümerwechsel an der Fläche stattfindet. Bei Share Deals bleibt die Gesellschaft jedoch unverändert Eigentümer der Fläche, es kommt zu Anteilsveränderungen innerhalb der Gesellschaft (zum Beispiel durch Anteilserwerb, Verschmelzung, Spaltung, Anwachsung). Auch diese Anteilsveränderungen sollen künftig der Überprüfung durch die Behörde unterliegen.
Das Gesetz werde laut der Mitteilung auch zur Entbürokratisierung und Vereinfachung beitragen, da es die folgenden Gesetze des Bundes ersetzen wird: das Grundstückverkehrsgesetz, das Landpachtverkehrsgesetz und das Reichssiedlungsgesetz. Integriert werden außerdem Inhalte aus dem niedersächsischen Gesetz über Grundstücksgeschäfte im Bereich der Landwirtschaft aus der vorherigen Legislatur, das dann aufgehoben wird.
AbL: Agrarstrukturgesetz muss kommen
Die AbL Niedersachsen/Bremen begrüßt die Initiative von Ministerin Miriam Staudte, ein Agrarstrukturgesetz vorzulegen. Aktive bäuerliche Betriebe brauchen den Schutz eines solchen Gesetzes. Und Niedersachsen braucht eine vielfältige Betriebsstruktur mit unterschiedlichen Betrieben, die in ihrer Existenz gestärkt werden und die unterschiedlichen Verbrauchererwartungen erfüllen können, so die AbL.
Dabei gehe es nicht nur um außerlandwirtschaftliche Investoren, die Land als Geldanlage sehen und die Preise in die Höhe treiben. Auch bei Verkauf oder Neuverpachtung werden oft Preise aufgerufen, die die jetzigen Betriebe nicht erwirtschaften können, wodurch sie Flächen verlieren.
„Ein Agrarstrukturgesetz muss kommen“, heißt es unmissverständlich bei der AbL,die aber auch zu bedenken gibt, dass das Gesetz nicht einfach umzusetzen sein wird. „Wir haben in den anderen Bundesländern, in denen ebenfalls Agrarstrukturgesetze diskutiert wurden, gesehen, wie diese Initiativen gescheitert sind, da die Interessengegensätze groß sind und starker, auch außerparlamentarischer Einfluss ein Gesetz verhindert hat. Dies sollten wir in Niedersachsen vermeiden“, so der stellvertretende AbL-Vorsitzende Eberhard Prunzel-Ulrich, der das Thema seit Jahren bearbeitet.
Die AbL schlägt daher vor, ähnlich wie beim „Niedersächsischen Weg“ mit allen landwirtschaftlichen Verbänden einen von allen getragenen Entwurf zu erarbeiten, der dann auch mit einer großen Mehrheit im Landtag beschlossen werden könnte.