Die hessische Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat in dieser Woche im Landtag in Hessen den Entwurf für ein „Gesetz zum Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft“ eingebracht. Mit dem Gesetz soll der landwirtschaftliche Bodenmarkt neu geregelt und stärker auf die Bedürfnisse regional verankerter Betriebe sowie Existenzgründer:innen ausgerichtet werden. Das Gesetz umfasst dabei Regelungen zu Pacht- und Kaufpreisen, zu Landkonzentration und Share Deals sowie zur Stärkung des Vorkaufsrechts von Land für Landwirt:innen (die Bauernstimme berichtete). Der Landesverband Hessen der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), die Bundes-AbL und auch die Vereinigung Ökologischer Landbau in Hessen (VÖL Hessen) begrüßen den Gesetzentwurf.
Der agrarpolitische Sprecher der grünen Fraktion, Hans-Jürgen Müller, erklärte im Landtag, mit dem Gesetzentwurf drei zentrale Ziele zu verfolgen:
- „wir wollen Preise, die sich durch nachhaltige Landwirtschaft erwirtschaften lassen,
- wir wollen Flächen bei den ortsansässigen Landwirtinnen und Landwirten halten
- und wir wollen mehr Transparenz und Vereinfachung.“
Claudia Smolka, Landwirtin aus Lohra-Seelbach (Hessen) und Vorstandsvorsitzende der AbL Hessen, begrüßt den Gesetzentwurf: „Mit einem solchen Gesetz werden bäuerliche Betriebe und Existenzgründer gestärkt. Gleichzeitig geht es die zentralen Herausforderungen am Bodenmarkt an. Denn steigende Kauf- und Pachtpreise sowie Spekulation mit Land erschweren uns jetzt schon den Zugang zu Land enorm. Zudem drohen auch uns in Hessen in Zukunft der Ausverkauf der Landwirtschaft an Investoren, wenn die Konzentrationstendenzen weiter zunehmen. Wir fordern die Regierung daher auf, die vorgeschlagenen Maßnahmen jetzt ernsthaft und konstruktiv zu diskutieren – die Zeit drängt“.
Positive Elemente des Entwurfs sind neben der Kauf- und Pachtpreisbremse das Transparenzregister und die Abschaffung der doppelten Grunderwerbssteuer. Erstmals würde in Hessen auch der Erwerb landwirtschaftlicher Unternehmen durch außerlandwirtschaftliche Investoren – insbesondere sogenannte „Share Deals“ – einer verpflichtenden Anzeige und Genehmigung unterliegen. Die Unternehmensaufkäufe finden bislang vor allem in Ostdeutschland statt, wie zuletzt die Übernahme der Deutschen Agrar Holding durch den australischen Investor Igneo. Allerdings gibt es nun auch erste Studien, die auf die Relevanz in Westdeutschland hinweisen.
Reiko Wöllert, stellv. Bundesvorsitzender der AbL und Landwirt aus Haina (Thüringen), erklärt: „Zwar sind großflächige Share Deals bislang vor allem in Ostdeutschland an der Tagesordnung – doch auch Hessen ist davor nicht geschützt. Die Gefahr, dass kapitalkräftige Konzerne zunehmend in den hessischen Bodenmarkt drängen, ist real. Umso wichtiger ist es, jetzt Vorsorge zu treffen und rechtzeitig klare Regeln zu schaffen. Bäuerinnen und Bauern können mit außerlandwirtschaftlichen Investoren nicht konkurrieren, und für junge Menschen, die eine landwirtschaftliche Existenz gründen wollen, gilt das erst recht. Diese Investoren erwirtschaften ihr Kapital nicht aus der Landwirtschaft und können deshalb nahezu beliebig hohe Preise zahlen. Das treibt die Bodenpreise weiter nach oben und gefährdet die Zukunft bäuerlicher Betriebe. Daher ist es wichtig, so früh wie möglich zu reagieren und regulieren.“
VÖL: „dringend erforderlich“
Auch die Vereinigung Ökologischer Landbau in Hessen (VÖL Hessen) begrüßt den Gesetzentwurf und sieht darin den richtigen Ansatz, um der Entwicklung steigender Bodenpreise und dem steigenden Interesse vormögender Investoren an landwirtschaftlichen Flächen als Kapitalanlage zu begegnen und den Zugang zu Land für die hessische Landwirtschaft dauerhaft zu sichern.
„Es ist dringend erforderlich, dass der Zugang zu Land für unsere Bäuerinnen und Bauern in Hessen dauerhaft sichergestellt wird.“ sagt Tim Treis (Sprecher der VÖL Hessen). „Die Preisentwicklungen der letzten Jahre zeigen: Um eine Vielfalt an Eigentumsstrukturen zu erhalten, Existenzgründungen zu ermöglichen und damit die Resilienz unseres Ernährungssystems zu stärken, kann es ohne gesetzliche Regelung nicht weitergehen. Es ist an der Zeit für die hessische Landesregierung hier zu handeln.“
Seit der Föderalismusreform von 2006 sind die Bundesländer für die Bodenmarktgesetzgebung zuständig. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht u. a. die Stärkung der Position ortsansässiger Betriebe beim Zugang zu Land durch Vorkaufs- oder Vorpachtrechte sowie den Schutz von Landwirtinnen und Landwirten vor Bodenspekulation und überhöhten Pachten vor.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass im GSbL der Bodenmarkt in Gänze reguliert werden soll. Also sowohl den Kauf und Verkauf als auch die Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen.“ so Treis weiter, „Denn: Ein verantwortungsvoller Umgang mit Boden ist zentral für unsere Gesellschaft und die Grundlage für die Versorgung mit regional erzeugten Lebensmitteln. Die bisherige Bodenmarktgesetzgebung in Hessen wird diesem hohen gesellschaftlichen Stellenwert des Bodens nicht gerecht.“
Nach der jetzt erfolgten ersten Lesung im Landtag wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt überwiesen.
