AbL weist Falschbehauptungsvorwürfe der DAH zurück und nimmt Dialogangebot gerne an

Bezüglich des Verkaufs der Deutschen Agrar Holding (DAH) an die australische Investmentfirma Igneo veröffentlichte die DAH am 24.09.2025 eine Pressemitteilung. Darin reagiert sie auf die Fragen der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) zu dem Verkauf an drei Bundes- und fünf Landesministerien Anfang September. Die DAH wirft der AbL vor, eine Kampagne zu betreiben und zu suggerieren, dass bei dem Verkauf eine Umgehung der Grunderwerbsteuer stattgefunden habe und es keine Außenwirtschaftsprüfung durch die Bundesregierung gegeben habe. Die AbL weist diese Vorwürfe zurück und nimmt ein von der DAH an die AbL gerichtetes Dialogangebot gerne an.

Zu der Mittelung der DAH erklärt Reiko Wöllert, stellv. Bundesvorsitzender der AbL: „Die AbL führt keine Kampagne. Die AbL hat auf Grundlage der in den Medien veröffentlichten Informationen Fragen zum Verkauf der DAH an Bundes- und Landesministerien gestellt. Diese hätten klar beantwortet werden können, um Transparenz zu schaffen. Dass diese Möglichkeit nicht genutzt wurde, ist sehr schade. Denn es geht um wichtige Fragen: Welche Ziele verfolgt Igneo mit dem Kauf der DAH? Und liegen diese im Interesse der Landwirtschaft und der Ernährungssicherheit in Zeiten des Klimawandels? Wir freuen uns, dass die DAH erste Informationen zu ihrem Verkauf veröffentlicht und nehmen das Dialogangebot der DAH gerne an.“

Des Weiteren nimmt die AbL im Einzelnen Stellung zu den Vorwürfen der DAH.

1.) Investoren in der Landwirtschaft
Außerlandwirtschaftliche Unternehmen können ihr Geld außerhalb der Landwirtschaft verdienen und höhere Preise zahlen. Die dadurch steigenden Landpreise machen den Landerwerb für bäuerliche Betriebe und junge Menschen fast unmöglich. Das führt dazu, dass immer mehr Betriebe aufgeben und es zu wenig Nachwuchs in der Landwirtschaft gibt. Das führt zu einem beständigen Verlust von Betrieben, Betriebsvielfalt und vielfältiger Bewirtschaftung. Die dadurch wiederum steigende Landkonzentration und Spekulation mit Ackerland gefährdet nach Auffassung der AbL - insbesondere in Zeiten der Klimakrise – die Ernährungssicherheit und -souveränität der Menschen. Das Grundproblem: Mit Bodeneigentum lässt sich mehr Geld verdienen als mit landwirtschaftlicher Produktion.

2.) Außenwirtschaftsverordnung
Seit 2021 fallen auch Verkäufe von „Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar eine landwirtschaftliche Fläche von mehr als 10000 ha bewirtschaften“ unter die Außenwirtschaftsverordnung. In der Gesetzesbegründung heißt es: „Die Prüfschwelle von 10 000 ha bewirtschafteter Fläche entspricht der bewirtschafteten Fläche von 150 durchschnittlichen landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland. Damit ist die Prüfschwelle ausreichend, um mögliche Beeinträchtigungen der Nahrungsmittelversorgungssicherheit zu erkennen. Die bewirtschaftete Fläche umfasst Pacht- und Eigentumsflächen, da das Unternehmen über die Erträge beider Flächen verfügen kann.“

Entgegen den Vorwürfen durch die DAH geht die AbL natürlich davon aus, dass es 2023 eine Prüfung des DAH-Verkaufs durch das zuständige BMWK gab. Die Fragen an das Ministerium beziehen sich auf die zugrunde liegende Analyse und Begründung für diese Entscheidung. Die AbL sieht die zunehmende Konzentration von Land in den Händen weniger – häufig außerlandwirtschaftlicher Unternehmen – als Gefahr für die Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität.

3.) Grunderwerbsteuer
Erwirbt ein Unternehmen Anteile einer Gesellschaft, zum Beispiel einer GmbH, welche landwirtschaftliche Fläche besitzt, dann erwirbt es damit auch Anteile dieser Fläche. Diese Praxis nennt man Share Deal. Verkäufe dieser Art müssen derzeit weder angezeigt noch genehmigt werden und machen somit den Landkauf auch für außerlandwirtschaftliche Investoren wie Igneo Infrastructures möglich.

Erwirbt das kaufende Unternehmen weniger als 90 Prozent der Gesellschaft, entfällt die Grunderwerbsteuer. Bezüglich des DAH-Verkaufs kritisiert die AbL mit ihren Fragen zur angefallenen bzw. nicht angefallenen Grunderwerbsteuer weniger die DAH, sondern das Grunderwerbsteuergesetz. Das Gesetz befreit Share Deals mit Anteilen von weniger als 90 % von der Steuer, die bei jedem anderen Landkauf anfällt. Dadurch werden Verkäufe ganzer Betriebe mit viel Land steuerlich freigestellt, während direkte Verkäufe von meist kleineren Flächen voll steuerpflichtig sind.

Finanzminister Lars Klingbeil scheint diese Auffassung zu teilen. Ein Mitarbeiter des BMF antwortete auf den Fragenkatalog der AbL: „Unabhängig davon prüft das Bundesministerium der Finanzen derzeit gemeinsam mit den Ländern den Anpassungsbedarf des Grunderwerbsteuergesetzes. [...] Hierbei wird auch geprüft, sogenannte Share Deals, mit denen Grunderwerbsteuer umgangen wird, weiter zu begrenzen.“

4.) Pachtflächen
Nach Angaben der DAH wirtschaften dessen Tochterfirmen zu 5 % auf Eigentumsflächen und zu 95 % auf Pachtland. Die Pachtverträge mit den verschiedenen Landbesitzern seien durch den DAH-Verkauf nicht berührt worden.
In der Realität macht es einen großen Unterschied, von wem Pachtflächen bewirtschaftet werden – in Bezug auf Bodenfruchtbarkeit, Landschaftsbild, Artenreichtum, Tierwohl, Versorgung der Region etc. Zum Vergleich: Ackerbäuer:innen erwirtschaften im Mittel jährlich 500 € pro Hektar nach Abzug aller Kosten der Bewirtschaftung, aber eingerechnet der Agrarsubventionen. Davon muss die Pacht gezahlt werden. Wird ein Betrieb an einen außerlandwirtschaftlichen Investor verkauft, heißt das, dass er in Zukunft immer noch einen Hunderter auf das Pachtgebot drauflegen kann. In der Folge ist es für die weiteren Betriebe in der Region oft schwer, die eigenen Pachtflächen zu behalten oder neue Flächen hinzuzubekommen.
Zudem wirft die Angabe von 95 Prozent neue Fragen auf hinsichtlich des kolportierten Kaufpreises von 300 Millionen Euro für die DAH. Wie kann eine landwirtschaftliche Holding mit lediglich 5 Prozent Flächeneigentum (schätzungsweise 1.000 Hektar Agrarland) so teuer sein? Quarterback Immobilien kaufte etwa die Röderland GmbH in Brandenburg mit schätzungsweise 600 Hektar Agrarflächen im Eigentum für 10 Millionen Euro auf.

Zum Hintergrund teilt die AbL mit:

Zur Außenwirtschaftsverordnung : Die Außenwirtschaftsverordnung stellt in § 55a Abs. 1 Nr. 27 den „unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb einer bewirtschafteten landwirtschaftlichen Fläche von mehr als 10.000 Hektar“ an außereuropäische Unternehmen unter Genehmigungsvorbehalt. Der Verkauf hätte nach Einschätzung der AbL nicht genehmigt werden dürfen. Die Bundesregierung hätte den Verkauf der DAH an „Igneo Infrastructure Partners“ stoppen können und hat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht.

Die „Igneo Infrastructure Partners“ hat ein Anlagevolumen von 19,2 Mrd. Dollar und ist eine Tochter der australischen „First Sentier Investors“ die wiederum der „Mitsubishi UFJ Financial Group (MUFG)“ in Japan gehört. Die MUFG zählt mit einem Jahresumsatz von knapp 83,5 Mrd. Dollar zu den größten Unternehmen der Welt. Vor dem Kauf gehörte die DAH der Zech-Stiftung mit Sitz in Liechtenstein. Diese hatte die DAH 2016 aus der Konkursmasse der KTG Agrar für 5 Mio. € erworben. Bereits damals gab es deutliche Kritik am Verkauf seitens der AbL. Für den Verkauf der DAH an Igneo hat die Zech-Stiftung 300 Mio. € erhalten. 

Die DAH hat insgesamt 61 Tochtergesellschaften, die zusammen mehr als 20.000 Hektar Land in den Bundesländern Brandenburg, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern bewirtschaften. Diese sind in den Bereichen Ackerbau, Biogas, Photovoltaik und Rinderhaltung tätig.

Die Antworten der Ministerien auf den Fragenkatalog stellt die AbL auf Anfrage gerne zur Verfügung. AbL-Forderungen zur „Regulierung des Bodenmarkts“ finden Sie hier und die AbL-Forderungen zum Thema „Landwirtschaft und Energiewende“ hier.