AbL kommentiert Auftragsgutachten zum Entwurf des Thüringer Agrarstrukturgesetzes

Auch aufgrund des langjährigen Drucks der AbL plant das Land Thüringen, wie auch die anderen ostdeutschen Bundesländer, ein Agrarstrukturgesetz und legte kürzlich einen Entwurf vor. Am 14. September stellten der Thüringer Bauernverband, der Genossenschaftsverband und der Verband der Familienbetriebe Land und Forst (ehemals Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände) ein Auftragsgutachten zum Entwurf des Thüringer Agrar- und Forstflächenstrukturgesetzes vor. Dr. Jan Brunner, Bodenpolitikexperte und Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Mitteldeutschland (AbL) analysiert: „In einigen Aspekten benennt das Gutachten sehr treffend die Schwachstellen des Gesetzentwurfes. Dies betrifft etwa die Feststellung, dass das Gesetz klare Kriterien braucht, anhand derer Anteilskäufe an landwirtschaftlichen Unternehmen genehmigt oder versagt werden können. Auch sollen der Verwaltung künftig Entscheidungen übertragen werden, die eindeutig vom Landtag getroffen werden müssen.“ Aber, so Brunner, auf sehr dünnes Eis begebe sich die Gutachterin, wenn sie eine Regelung zur Dämpfung des Preisanstiegs beim Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke als verfassungswidrig bezeichne. In Baden-Württemberg sei das seit 2009 gelebte Rechtspraxis. Gleiches gelte für ihre Ausführungen zur Genehmigungsgrenze bei Verkäufen landwirtschaftlicher Grundstücke, die so bereits seit 1962 im Grundstückverkehrsgesetz geregelt sei. Die Gutachterin Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger, Lehrstuhlinhaberin für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, hat bisher nicht zu agrarrechtlichen Themen publiziert. In der Frage, ob der Freistaat die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung von Anteilskäufen hat oder ob diese beim Bund liegt, vertritt die Gutachterin die juristische Mindermeinung, nach der der Bund dafür zuständig sei. Sie widerspricht damit der Auffassung einer eigens für die Klärung solcher Fragen eingesetzten Arbeitsgruppe von Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und den betroffenen Bundesländern. Die Arbeitsgruppe sieht die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern. Abschließend wird sich diese Frage erst vor dem Bundesverfassungsgericht klären lassen. Das wird aber erst nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag möglich sein. Jan Brunner urteilt: „Das Gutachten spiegelt den Willen der Auftraggeber wider, eine gesetzliche Regelung zum Schutz der Thüringer Landwirtschaft vor dem Ausverkauf an außerlandwirtschaftliche Investoren zu verhindern. Die Auftraggeber handeln damit gegen die Interessen des Berufsstandes. Denn keiner der heute bestehenden Betriebe in Thüringen hat auf Dauer eine Chance, gegen internationalen Großinvestoren zu bestehen – egal ob groß oder klein! Diesen Schutz schafft nur ein starkes Agrarstrukturgesetz.“

Zum Hintergrund:

Wenn ein Unternehmen ein anderes Unternehmen kauft, ob zu 20, 51 oder 100 Prozent wird das Anteilskauf oder Share Deal genannt. Weil sich bei dieser Art von Verkauf im Grundbuch nichts verändert, werden Anteilskäufe durch das Grundstücksverkehrsgesetz nicht geregelt. Sie sind noch nicht einmal anzeigepflichtig. Mit dem Kauf eines landwirtschaftlichen Unternehmens erwirbt der Konzern auch dessen Land. Dieser Ausverkauf der Landwirtschaft an außerlandwirtschaftliche Investoren findet seit Jahren statt.

Außerlandwirtschaftliche Investoren wie die Aldi-Stiftung, die Zech-Stiftung oder die Münchener Rück haben insbesondere seit der Finanzkrise 2007/08 viele landwirtschaftliche Großbetriebe aufgekauft und besitzen dadurch große Flächen in Ostdeutschland. Das Thünen-Institut schätzte den Anteil der Investoren an landwirtschaftlichen Großbetrieben (juristische Personen) in Ostdeutschland auf 34% im Jahre 2017 – Tendenz steigend.

Der neueste prominente Fall war der Aufkauf der Röderland GmbH im brandenburgischen Elbe-Elster-Kreis durch die Quarterback Immobilien AG, ein assoziiertes Partnerunternehmen des Immobilieninvestors Deutsche Wohnen SE. Beim Kauf des 2500 Hektar großen landwirtschaftlichen Unternehmens Anfang März 2023 wurde der Landwirt Tobias Lemm um zwei Millionen Euro von der Quarterback Immobilien AG überboten. Der Fall kam an die Öffentlichkeit, weil der überbotene Landwirt an die Presse ging.

Wirksamen Schutz bieten nur Agrarstrukturgesetze, die eine Anzeigepflicht und eine Regulierung von Anteilskäufen umfassen.

Hintergrund zum Bodenmarkt und Agrarstrukturgesetze: https://www.abl-mitteldeutschland.de/themen/bodenmarkt

Hintergrund zum Kauf der Röderland GmbH durch Quarterback Immobilien: https://www.abl-ev.de/apendix/news/details/deutsche-wohnen-ueberbietet-landwirt-beim-kauf-von-agrarbetrieb

 

 

20.09.2023
Von: PM

Aktion beim Investor Quarterback Foto: AbL Mitteldeutschland