Mit dem Abbau der Schweinehaltung punkten

Schweinehaltende Betriebe, die ihre Bestände abstocken oder ganz aufgeben, erhalten in Niedersachsen bevorzugten Zugang zu den Fördermitteln aus dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP). Dazu erklärt Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Schweinehaltende Betriebe erleben derzeit große wirtschaftliche Unsicherheiten – nicht zuletzt durch die sinkende Nachfrage nach Schweinefleisch. Veränderungsbereiten Betrieben möchte ich daher dabei helfen, alternative Standbeine aufzubauen. Mit dem AFP setzen wir jetzt einen weiteren wichtigen Baustein unseres Diversifizierungsprogramms um.“

Ziel der angepassten neuen Förderung ist es, Neuorientierungen innerhalb der landwirtschaftlichen Urproduktion als Alternativen zur Schweinehaltung zu unterstützen. Mit der AFP-Fördermaßnahme werden Zuschüsse für bauliche Investitionen gewährt, die sich auf die landwirtschaftliche Urproduktion beziehen. Dabei müssen immer auch besondere Anforderungen im Bereich Umwelt-/Klimaschutz sowie im Fall von Stallbauinvestitionen zusätzlich im Bereich Tierschutz erfüllt werden. Konkret gefördert werden beispielsweise Investitionen in die Tierhaltung – etwa durch die Schaffung oder Modernisierung von Stallplätzen sowie Investitionen in gedämmte, klimatisierte Obst- oder Kartoffellagerhallen oder auch in wassersparende Bewässerungsanlagen. Förderanträge, in deren Zusammenhang Schweinestallkapazitäten dauerhaft stillgelegt werden, erhalten eine besondere Präferenz in der Auswahl der zu fördernden Vorhaben (Ranking über Punktesystem). Bei Abbau aller Stallplätze der Schweinehaltung werden zehn Zusatzpunkte gewährt, bei Abbau von mindestens 50 Prozent der Stallplätze fünf Zusatzpunkte.

Zum Hintergrund heißt es aus dem Landwirtschaftsministerium: Das Diversifizierungsprogramm ist ein Maßnahmenpaket, das aus drei verschiedenen Bausteinen zur Förderung betrieblicher Investitionen besteht: Neben der Förderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) hat das Landwirtschaftsministerium auch die Förderung regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen so angepasst, dass schweinehaltende Betriebe, die ihre Bestände zu wesentlichen Teilen abstocken oder in Gänze aufgeben, bevorzugten Zugang zu den Fördermitteln erhalten. Für das nächste Jahr ist eine neue zusätzliche Fördermaßnahme zur Unterstützung zur Diversifizierung geplant, die ein noch breiteres Spektrum der Fördermöglichkeiten eröffnen wird.

Landwirte, die sich für eine Förderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) interessieren, können ihre Anträge ab Donnerstag, 17. August, bis zum 31. August bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einreichen. Weitere Informationen sowie die Kriterien für das Ranking sind zu finden auf der Seite der LWK unter https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/thema/389_Agrarinvestitionsf%C3%B6rderung_AFP.