Niedersachsen: Landesregierung will Schweinehalter bei Erschließung anderer, nachhaltiger Einkommensquellen unterstützen

In der vergangenen Woche hat die niedersächsische Landesregierung den Entwurf für den Haushalt 2024 sowie die Mittelfristige Planung 2023 bis 2027 beschlossen. Ein Bestandteil sind auch Gelder für den Umstieg schweinehaltender Betriebe auf andere Einkommensquellen.

Anlässlich des Beschlusses durch die rot-grüne Landeregierung erklärt Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Von der Klimakrise über den Umbau der Tierhaltung bis zur wirkungsvollen Eindämmung der Verbreitung von Antibiotikaresistenzen – die Aufgaben und Herausforderungen sind enorm. Deshalb ist es entscheidend, dass wir 2024 einige wichtige Vorhaben weiter voranbringen können.“

So will das Land bislang schweinehaltende Betriebe im Rahmen des Zukunftsprogramms Diversifizierung 2024 mit einem Budget in Höhe von 7 Millionen Euro dabei unterstützen, sich andere, nachhaltige Einkommensquellen zu erschließen. Für die Transformation der Landwirtschaft werde dieser Betrag auch in den kommenden Jahren zur Verfügung stehen. Ziel der Förderung in 2024 ist eine Begleitung der Reduzierung der Tierbestände, um veränderungsbereiten Betrieben eine Möglichkeit zum Einstieg in andere landwirtschaftliche oder landwirtschaftsnahe Bereiche zu ermöglichen.

Außerdem teilt das Landwirtschaftsministerium in der Pressemeldung mit, dass der Einsatz von Antibiotika dauerhaft auf das unerlässliche Maß reduziert werden muss, um die Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen zu verhindern. In diesem Zusammenhang soll die Überwachung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung gestärkt werden. Die Zuständigkeit für die Kontrolle der Umsetzung des Antibiotikaminimierungskonzeptes liegt derzeit bei den kommunalen Veterinärbehörden. Um die großen Herausforderungen zu verwirklichen, soll niedersachsenweit ein einheitlicher Vollzug und eine konzentrierte Überwachung stattfinden. Daher soll die Überwachung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung künftig in weiten Teilen vom Landesamt für Verbraucherschutz (LAVES) wahrgenommen werden. Dafür werden dem LAVES zusätzliche Ressourcen im Umfang von 795.000 Euro zur Verfügung gestellt.

ISN: Nur ein Tropfen auf den heißen Stein

„Auch wenn die geplante Bereitstellung von 7 Mio. Euro im niedersächsischen Landeshaushalt für 2024 ein erster Schritt ist, sind noch viele weitere Schritte und erheblich höhere finanzielle Mittel für die Schweinehalter notwendig“, erklärt die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN). Bei aktuell ca. 4.000 schweinehaltenden Betrieben in Niedersachsen (gem. Viehzählung) sei der in Aussicht gestellte Betrag vorerst nur ein Tropfen auf den heißen Stein. „Dieser Eindruck verstärkt sich noch mehr, wenn man die Fördersumme für die Zukunft der Schweine haltenden Betriebe in Relation zu dem Betrag in Höhe von 795.000 Euro setzt, der in Niedersachsen für die Antibiotikaüberwachung beim LAVES bereitgestellt werden soll“, so die ISN, die auch darauf hinweist, dass die Bewertung des Zukunftsprogramms Diversifizierung stark von der Ausgestaltung abhängt. Für die schweinehaltenden Betriebe werde es letztlich entscheidend sein, dass die Zugangsvoraussetzungen zu den Fördermitteln so gesetzt werden, dass die Förderung für die Betrieb auch erreichbar sein wird und nicht nur wenige Betriebe diese in Anspruch nehmen können.

In dem vom Landtag gefassten Beschluss zum Zukunftsprogramm Diversifizierung heißt es unter anderem, dass der Abbau der Schweinehaltung in Niedersachsen politisch begleitet werden soll, um ein weiteres Höfesterben zu verhindern. Betriebe und Wertschöpfung im ländlichen Raum sollen weitestmöglich erhalten bleiben und der Einstieg in andere landwirtschaftliche Betriebszweige oder der Landwirtschaft vor- bzw. nachgelagerte Bereiche erleichtert werden. Bei der Begleitung dieses Wandels solle sich am Selbstversorgungsgrad sowie den Selbstversorgungsgrenzen auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette Schwein orientiert werden. Die Landesregierung soll daher ein Zukunftsprogramm Diversifizierung erarbeiten und umsetzen, um veränderungsbereiten schweinehaltenden Betrieben den (Teil-)Umstieg auf andere Betriebszweige zu ermöglichen. Darüber hinaus soll die Landesregierung prüfen, ob zusätzliche Mittel des Bundes oder der Europäischen Union zur Umsetzung nötig sind.

Folgende Punkte sollen bei der Erarbeitung einer Förderrichtlinie berücksichtigt werden:

  1. Gefördert werden sollen Investitionen in räumlicher Nähe des bisherigen Standorts, um Betriebsverlagerungen in andere (Bundes-)Länder zu vermeiden,
  2. regionale Gegebenheiten sowie die örtlich vorherrschende Tierdichte sind als Kriterium der Förderwürdigkeit zu berücksichtigen,
  3. Investitionen in den Einstieg oder Ausbau der Haltung anderer Tierarten sind nur ausnahmsweise förderwürdig und dürfen nicht zu einer gesamtbetrieblichen Erhöhung des Viehbesatzes (GV/ha) führen,
  4. eine Förderung von Vorhaben sollte bis zu 80 % der Investitionssumme möglich sein, wobei mindestens die Hälfte der vom Land bereitgestellten Summe als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden sollte,
  5. in Abhängigkeit vom Haushaltsansatz ist pro Betrieb eine Deckelung auf ein maximal förderfähiges Investitionsvolumen vorzunehmen, um möglichst vielen Betrieben eine Teilnahme am Diversifizierungsprogramm zu ermöglichen,
  6. eine Teilnahme am Förderprogramm kann nur erfolgen, wenn eine dauerhafte Reduzierung des Schweinebestandes nachgewiesen wird, wobei für Sauen-, Mastschweine- und Ferkelplätze jeweils ein eigenständiges Förderäquivalent errechnet wird,
  7. bestehende Förderprogramme aus anderen Bereichen sind dahin gehend zu prüfen, ob sie sich für eine Öffnung und Anpassung speziell für umstiegswillige schweinehaltende Betriebe eignen.