Ministerinnen und Minister bleiben mutige Beschlüsse schuldig

Der Umbau und die Zukunft der Nutztierhaltung sowie die Förderung von Grünland und Weidehaltung standen auch auf der Tagesordnung der Agrarministerkonferenz (AMK) in Büsum. Von den Ergebnissen dazu zeigt sich die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) mehr als enttäuscht.

Die Ministerinnen, Minister, Senatorinnen und der Senator der Agrarressorts der Länder „nehmen zur Kenntnis, dass die Koalition im Bund zeitnah Beschlüsse zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, zu den weiteren Schritten mit Blick auf den Einbezug weiterer Vermarktungswege und Tierarten so-wie zur Änderung des Baurechts fassen wird. Sie nehmen ebenfalls zur Kenntnis, dass der Bund die erneute Anhörung zum Bundesprogramm für die Förderung von Investitionen und der laufenden Mehrkosten für tiergerechtere Haltungsverfahren eingeleitet hat“ und sie erwarten, dass im Rahmen der Stellungnahme des Bundesrates und der Diskussionsprozesse eingebrachte Anregungen und Vorschläge der Länder, der Borchert-Kommission, der Zukunftskommission Landwirtschaft und der Branche in die Überarbeitung des Gesetzentwurfs und der Förderrichtlinien des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung eingeflossen sind. Sind die Beschlüsse auf Bundesebene gefallen, gehen die Länder davon aus, dass auf einer Sonder-Agrarministerkonferenz über das weitere Vorgehen diskutiert wird. So lauten die zentralen „Ergebnisse“ der AMK zum Umbau der Nutztierhaltung und zum Tagesordnungspunkt „Zukunft der Nutztierhaltung jetzt sichern“.

„Mehr als dürftig“ nennt der AbL Bundesvorsitzende Martin Schulz diese Beschlüsse zur Tierhaltung: „Der Beschluss zum Umbau der Tierhaltung ist mehr als dürftig. Ohne inhaltliche Aussage, die den tierhaltenden Betrieben Orientierung und Perspektive geben könnte, vertagen sich die Agrarministerinnen und Minister von Bund und Ländern auf eine Sonderkonferenz nach Ostern. Man kann nur hoffen, dass die Bundestagsfraktionen der Regierungskoalition sich bis dahin auf handfeste und zukunftsweisende Beschlüsse zu Finanzierung, Kennzeichnung, Baurecht und Immissionsschutzrecht geeinigt haben. Als AbL fordern wir die Fraktionen auf, dabei die vielfachen Vorschläge aus dem bäuerlichen Berufstand aufzugreifen. Dazu gehört ganz dringend auch, endlich Klarheit über die weitere Finanzierung für den Umbau der Tierhaltung über die bisher zugesagten Mittel hinaus. Der Umbau braucht langfristig tragfähige Perspektiven, oder er findet nicht statt.“

Schulz: Entschiedener und mutiger handeln

Bezüglich der Förderung von Grünland und Weidehaltung in der GAP ergänzt Schulz: „Die Ministerinnen und Minister haben sich zwar klar zum hohen Wert von Grünland und der Weidehaltung bekannt, haben es aber gleichzeitig versäumt zu beschließen das die in diesem Bereich offenkundige Förderlücke innerhalb der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik noch in diesem Jahr geschlossen werden muss. Statt die GAP endlich anzupacken und weiterzuentwickeln wurde eine Arbeitsgruppe gegründet und auf den ersten GAP-Änderungsantrag für das Jahr 2025 verwiesen. Wem Klimaschutz und Kühe auf der Weide wirklich wichtig sind, der muss deutlich entschiedener und mutiger handeln.“

Auf der AMK haben sich die Spitzen der Agrarressorts der Länder zur besonderen Bedeutung von Grünland und Weidehaltung hinsichtlich Tierwohl, Biodiversität und Klimaschutz bekannt und angeregt, die Jahre 2023 und 2024 dringend dafür zu nutzen, die Wirkung der Öko-Regelungen zu überprüfen und dabei unter anderem die Belange der Grünlandbetriebe sowie der Milchviehbetriebe mit Weidehaltung zu berücksichtigen und zu adressieren. Sie bitten den Bund deshalb darum, schnellstmöglich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der GAP“ einzuberufen. Dabei sollen unter Erhalt der Ländermaßnahmen in der 2. Säule Vorschläge für eine etwaige Weiterentwicklung der Öko-Regelungen rechtzeitig für die Einreichung eines Änderungsantrags zum GAP-Strategieplan für 2025 erarbeitet werden. Des Weiteren erklärten sie, dass die nationale Ausgestaltung der GAP im Jahr 2024 auf ihre Wirksamkeit bezüglich der Zielerreichung, insbesondere des Green Deals sowie der weiteren für die Landwirtschaft geltenden Regelungen, überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt wird.

29.03.2023
Von: FebL/PM

Zum Umbau der Nutztierhaltung sowie zu Grünland und Weidehaltung blieb die AMK wegweisende Beschlüsse schuldig. Foto: FebL