Mecklenburg-Vorpommern untertützt Errichtung von Agroforstsystemen

Landwirtschaftliche Unternehmen können in Mecklenburg-Vorpommern eine finanzielle Unterstützung für die Errichtung von Agroforstsystemen erhalten. „Damit ist unser Land nach Bayern eines der ersten Bundesländer, welches die Neuanlage von streifenförmigen Agroforstsystemen auf Acker- und Dauergrünlandflächen im Rahmen einer investiven Förderung unterstützt“, so Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann.

Durch die Kombination landwirtschaftlicher Kulturen und Forstwirtschaft werde ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität und Klimaresilienz geleistet, fährt Aßmann fort.

Vorteile von Agroforstsystemen seien u.a.:
- Die Verringerung der Verdunstung und Schutzwirkung für Ackerkulturen ge-gen Starkwinde und damit gegen Bodenerosion (Klimaanpassung
- Schutz vor Wassererosion,
- Langfristige Kohlenstoffspeicherung in der Biomasse und im Boden,
- Erhöhung der biologischen Vielfalt,
- Zusätzliche Einkommensquelle aus energetischer Nutzung oder Nahrungsmittelproduktion für teilnehmende Betriebe.

„Im Rahmen der Agroforstrichtlinie können bis zu 65% der tatsächlich entstandenen Netto - Ausgaben (z.B. für die Anschaffung der Gehölze und Pflanzung) erstattet werden“, führt die Staatsseretärin aus.

Die Höhe der Zuwendung beträgt demnach maximal
1. a) bis zu 1.566 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Gehölzen für den Kurzumtrieb,
2. b) bis zu 4.138 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Sträuchern,
3. c) bis zu 5.271 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Baumarten, die in der Nahrungsmittel- oder Stamm-/Wertholzproduktion oder für beide Zwecke genutzt werden, einschließlich Sträuchern zur Unterpflanzung.

Eine Fördervoraussetzung ist u.a. ein Konzept für die Anlage des Agroforstsystems, welches von der LMS-Agrarberatung positiv zu prüfen ist und gegebenenfalls das Einverständnis der unteren Naturschutzbehörde. Die geförderten Agroforstsysteme müssen so angelegt werden, dass sie den Bedingungen der Ökoregelung 3 (ÖR 3) entsprechen. Die Beibehaltung von Agroforstsystemen wird im Rahmen des Agrarantrages mit der Ökoregelung 3 unterstützt.

Förderanträge können beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gestellt werden. Dort sind auch weiterführende Informationen erhältlich.

Mit aller Kraft für Agrarforstsysteme

Erst im Mai hatte ein breites Bündnis aus Organisationen und Instituten in einem offenen Brief an Bund und Länder appelliert, alles daran zu setzen, multifunktionale Landnutzungspraktiken wie Agroforstsysteme, die mehr Zukunftssicherheit bei Klimaänderungen bieten und die gleichermaßen ökologischen und ökonomischen Ziele zugutekommen, massiv zu unterstützen und „sich mit aller Kraft für eine verstärkte Umsetzung von Agroforstsystemen einzusetzen“, wie es in einer im Namen der Briefunterzeichner veröffentlichten gemeinsamen Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) und dem Deutschen Fachverband für Agroforstwirtschaft (DeFAF) heißt.

09.08.2023
Von: FebL/PM

Mecklenburg-Vorpommern untersützt die Errichtung von Agroforstsystemen. Bildquelle: DeFAF