Agroforst: Bund kürzt Fördermittel für wirksamste Klimaschutzmaßnahme in der 1. Säule der GAP um 75 Prozent

Für die Beibehaltung einer agroforstlichen Nutzung werden ab 2024 erheblich weniger Finanzmittel bereitgestellt, obwohl die hohe Klimawirksamkeit dieser Landbaumethode vielfach belegt ist. Darauf weist der Deutsche Fachverband für Agroforstwirtschaft (DeFaF) hin und erklärt, dass ein solches Vorgehen an der Ernsthaftigkeit zweifeln lässt, mit der die Bundesrepublik Deutschland Klimaschutzziele im Landwirtschafts- und Landnutzungsbereich umsetzen möchte.

Dass Agroforstsysteme durch C-Bindung und THG-Vermeidung sehr effektiv zum Klimaschutz beitragen und gleichzeitig deutlich die Klimaresilienz landwirtschaftlich genutzter Standorte erhöhen, ist nach Ansicht des DeFaF mittlerweile gängiges Wissen. Umso unverständlicher ist für den Fachverband die Tatsache, dass für die Öko-Regelung 3 (Beibehaltung Agroforst) die zur Verfügung stehenden Fördermittel gemäß GAP-Strategieplan 4.0 von 37,5 Mio. € auf 9,5 Mio. € gekürzt wurden. Eine so drastische Reduzierung des im Vergleich zu anderen Maßnahmen ohnehin schon äußerst gering ausgestatteten Fördervolumens stehe eindeutig im Widerspruch zu den Klimaschutzzielen der Bundesrepublik Deutschland.

Unverständlich ist laut dem DeFaF hierbei auch, weshalb für andere Öko-Regelungen, die eine wesentlich geringere Klimawirksamkeit aufweisen, nun mehr Geld zur Verfügung steht. „Sicher, der Fokus der Öko-Regelungen liegt nicht ausschließlich auf dem Klimaschutz. Auch dem Erhalt der biologischen Vielfalt wird ein hoher Stellenwert beigemessen. Allerdings sind Agroforstflächen auch diesbezüglich äußerst positiv zu werten. Die Situation, dass die zur Verfügung stehenden Steuergelder lieber für einfache, wenig effektive Maßnahmen verwendet und nicht zielgerichtet für systemisch orientierte, multifunktional wirkende Bewirtschaftungsformen mit hoher Klimawirksamkeit eingesetzt werden, wurde durch die Überarbeitung des GAP-Strategieplanes folglich noch verstärkt. Dieses Vorgehen ist weder aus Sicht des Klimaschutzes noch mit Blick auf eine effiziente Verwendung von öffentlichen Geldern nachvollziehbar“, so der Fachverband.

Zwar wurde 2024 der Einheitsbetrag der Öko-Regelung 3 von 60 € auf 200 € je Hektar Gehölzfläche erhöht, aber gleichzeitig auch die Zielfläche ab 2024 von 175.000 ha auf 11.500 ha reduziert. Diese Verringerung ist überproportional zur Erhöhung des Hektarsatzes. Anstatt eine derartige Kürzung der für die Öko-Regelung 3 zur Verfügung stehenden Mittel vorzunehmen, wäre nach Ansicht des DeFaF eine Erhöhung des Einheitsbetrages auf mindestens 600 € je Hektar Gehölzfläche eine im Sinne von Klimaschutz und Biodiversitätsförderung zielführende Maßnahme gewesen. Eine solche Steigerung mahnt der DeFAF seit Langem an, da die Beibehaltungskosten insbesondere bei Agroforstflächen mit hoher Agrobiodiversität deutlich höher als 200 € je Hektar und Jahr liegen.

Der DeFAF e.V. fordert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf, der Öffentlichkeit zu erläutern, weshalb die Fördermittel für die wirksamste Klimaschutzmaßnahme in der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) überproportional um 75 % gekürzt wurden. Ein solches Vorgehen lässt an der Ernsthaftigkeit zweifeln, mit der die Bundesrepublik Deutschland Klimaschutzziele im Landwirtschafts- und Landnutzungsbereich umsetzen möchte.